Wie eine Grenzmarkierung liegt ein 38 Meter langer Miststock unmittelbar neben dem Auenwald am Rhein, wenige Schritte von der Autobahnraststätte Heidiland entfernt. Die nahe Bahn- und Fussgängerbrücke führt ins St. Gallische Bad Ragaz. Wer den Kanton Graubünden verlässt, findet im Nachbar-Kanton St. Gallen keine wildlagernden Miststöcke mehr.
Der Bund hat den Vollzug des Gewässerschutz-Gesetzes und der entsprechenden Verordnungen an die Kantone delegiert. Die Auslegung der Gesetzte ist so vielfältig wie die Kantonslandschaft. Nicht überall sind die Behörden vollzugswillig. Die kantonale „Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft“ sieht unter Punkt 4.3 Zwischenlagerung auf dem Feld einen Mindestabstand zum Waldrand (ab Stamm) von 10 Meter vor. Dieses Langzeit-Mistlager ist schon teilweise „begrünt“ und hat einen Abstand von … urteilen Sie selbst!
Ich bin gespannt, ob die Behörden in Chur eine kreative Interpretation der eigenen Wegleitung finden, um zu beweisen, dass dieses Mistdepot gesetzeskonform ist. Andernfalls wird der gut gelagerte Mist dort wohl bald verschwinden.
Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Kanton Graubünden, PDF
16.5.10 HOME
Schlagwörter: Artenvielfalt, Auenwald, Biodiversität, Gewässerschutzbereich, Graubünden, Grundwasser, Heidiland, Landwirtschaft, Maienfeld, Möwenpick, Miststock, Rheintal, Schotter, Vollzug
10. Mai 2020 um 10:51 |
[…] Grenz-Miststock beim Möwenpick Heidiland. Heidis Mist vom 16.5.10 […]