Mein Nachbar hatte am 23. November 2007 viel Gülle auf Schnee am Hang ob meinem Garten ausgebracht (950 m ü.M.), weil die Güllengrube voll war. Das sah man als der Schnee geschmolzen und Stroh statt Gras dort war. Trotzdem wunderte ich mich, dass seine Güllengruben-Kapazität im Laufe des Winters ausreichte, hatte er mir doch gesagt, dass er CHF 100’000 für mehr Lagerraum ausgeben müsste. Weil das Landwirtschaftsamt (ALG) in Chur offenbar den Betrieb unter die Lupe nahm, machte ich mir keine grossen Sorgen.
Am 15. Februar 2008 informierte mich der Bauer telefonisch, dass er heute wieder Gülle am gleichen Hang ob meinem Garten ausbringen würde. Er habe die Bewilligungen von Gemeinde und Amt für Natur und Umwelt (ANU). Der Boden war gefroren. Aufgrund meines Protests, brachte er die Gülle dann anderswo auf gefrorenen Boden aus. Was tun? Beim ANU war niemand erreichbar, und wieder war Freitag. In Gedanken zupfte ich Margeriten-Blütenblätter: Ich rufe die Polizei – Nein- Ich rufe die Polizei – Nein… Und ich rief die Polizei. Später teilte mir der Kantonspolizist mit, dass die Angelegenheit mit dem Gemeindepolizisten und dem -verantwortlichen besprochen und ad acta gelegt worden sei, da der Bauer „nichts Gesetzeswidriges gemacht habe“.
Eigentlich müssten die Verantwortlichen die Bauern in einer Notsituation beraten, der Bauer hätte auch auf ebenes Land Gülle ausbringen können, was etwas weniger schlimm ist. Jedenfalls nicht zweimal am gleichen Ort. Gemäss Lokalprognose von Meteo Schweiz wären zudem die Voraussetzungen ein paar Tage später günstiger gewesen: schönes Wetter, wärmer.
Ich kritisierte bei den Behörden vor allem die „Bewilligungen“, weil sie die Bauern im Glauben lassen, dass sie mit behördlicher Bewilligung im Recht sind, während sie in Wirklichkeit für gesetzeswidriges Handeln belangt werden können. Darauf taten sich Gemeinde, ANU und ALG zusammen und erklärten, dass es noch nie „Bewilligungen“ gegeben habe. Dabei hatten alle von „Bewilligungen“ gesprochen! Ich war insofern zufrieden, als diese widersinnigen Bewilligungen offenbar abgeschafft worden waren.
Mein Nachbar war wütend über mich und fühlte sich keineswegs schuldig. Er stiftete einen Beizenkollegen zur Nachtruhestörung an. Dieser fuhr jeweils ohne Nummer in der Nacht auf dem Kiesweg vor meinem Haus durch (Sackgasse, Privatweg) bis zur Gartenecke, wendete dort in der Wiese (hinterliess Spuren) und fuhr – manchmal auf Umwegen – nach Hause.
Merkblatt: Güllen in Notfällen, pdf
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Schlagwörter: Abschwemmung, Gülle, Güllengrube, Graubünden
1. Dezember 2010 um 12:07 |
Sehr geehrte Heidi „der eigentliche Name mir bekannt“..
Das sie ein Problem haben mit Gülle und Mist ist wohl mir so auch mittlerweile der ganzen Gemeinde Schiers bekannnt. Das es ein Problem ist kann auch ich begreifen, es ist leider nun hald mal nicht anders möglich für die Bauern und dies schon lange bevor sie in die Gemeinde gezogen sind.
Dass sie jetz auch noch Lügen gegen ihren Nachbar ins Netz stellen, geht zu weit.
Ich bitte sie das zu unterlassen ansonsten werden rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet.
Beim letzteren Abschnitt handelt es sich um ein Jäger der in der Nacht Flurwege abfährt um Wild auszumachen (mir bekannt)
Mit freundlichen Grüssen
Andi