Endlich ist Heidi wieder am bloggen, viel Arbeit und „Sommer geniessen“ haben sie davon abgehalten. Z.B. wollte sie Samen für das nächstjährige Zier-Kornfeld mit Mohn und Kornblumen sammeln, aber alle Mohnkapseln waren weg, lagen auf der Erde, offen und leer. Waren es Mäuse?
Ich hatte für solche Zeiten vorgesorgt mit Reserve-Artikeln, jedoch fehlten mir Fotos, und jetzt, wo das Foto dieses Miststocks bereit ist, habe ich den Artikel in den Papierkorb spediert. Dabei war das Foto unter erschwerten Bedingungen entstanden. Ich musste über einen Steg und Damm der Rhätischen Bahn, wurde von einem Streckenwärter gerügt, und der Bauer war ganz in der Nähe. Beim Fotobearbeiten habe ich mir gedacht: Es war wirklich der einzige Bauer, der den Misthaufen im Feld aus Eigenverantwortung gedeckt hatte, nur lag er zu nahe am Bächlein und wurde kürzlich teilweise verlagert, denn Misthaufen müssen mindestens 10 m von Gewässern entfernt sein. Gemäss der Bündner Wegleitung darf er bis zur nächsten Vegetationsperiode hier liegen bleiben, d.h. muss spätestens im Herbst verschwinden, denn er hat schon alle Schneestürme des Winters 2009/10 mehr oder weniger gedeckt überstanden. Um Gewässer- und Grundwasserverschmutzungen zu vermeiden, darf der Mist nur kurze Zeit im Feld lagern; in der Eidgenossenschaft empfiehlt man eine maximale Lagerdauer von sechs Wochen für gedeckte Misthaufen im Feld. Die Bündner Behörden pflegen ihre Freiheiten mit nicht bundeskonformen Wegleitungen und geben viel Spielraum bei deren Interpretation.
24.7.10 HOME
Schlagwörter: Gewässer, Graubünden, Miststock
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