Jetzt gilt es, den Hofdünger-Austrag im Hinblick auf den Winter zu optimieren. Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken. Ab Oktober wird es schwieriger, Gülle und Mist dann auszubringen, wenn die Pflanzen den Stickstoff noch aufnehmen können. Zur Unzeit ausgebrachter Dünger stärkt die Gülleflora statt die wertvollen Futterpflanzen. Die Gefährdung der Umwelt nimmt zu. Wichtig ist, dass die Güllegrube vor Einbruch es Winters leer ist, damit die Lagerkapazität ausreicht. Ein notfallmässiger Gülleaustrag kann teuer zu stehen kommen. Im Bündner Informationsblatt „Güllen in Notfällen„, PDF, das hilfreiche Empfehlungen enthält, wird eine zu kleine Güllengrube als Beispiel für Notaustrag aufgeführt, obwohl dies kein eigentlicher Notfall ist, sondern ungenügende Infrastruktur dokumentiert. Wenn der Winter besonders lang ist, kann es passieren, dass die Güllegrube „zu früh“ voll ist. Was tun?
Klare Regeln gibt es im nachbarlichen Fürstentum Liechtenstein. Unter 800 m ü.M. darf vom 15. Dezember bis 15. Februar nicht gegüllt werden, über 800 m ü.M. dauert die Vegetationsruhe vom 15. November bis 15. März. In Ausnahmefällen dürfen flüssige Dünger in einem Düngefenster ausgebracht werden, wenn ein schriftliches, begründetes Gesuch eingereicht wird. Voraussetzungen: der Boden ist nicht wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet, es handelt sich um einen Notfall (z.B. Wasserrohrbruch) und freie Lagerkapazitäten wurden geprüft. Merkblatt „Düngen“, PDF, Amt für Umweltschutz Fürstentum Liechtenstein. Gesuch für die Ausbringung von Gülle während der Vegetationsruhe, Amt für Umweltschutz Fürstentum Liechtenstein. Nachtrag 28.2.13: Wegen Ämterzusammenlegung ist die Homepage Amt für Umwelt Liechtenstein im Umbruch.
Streng geregelt ist der Notaustrag auch in Deutschland, z.B. in Schleswig-Holstein. Lagerraum muss hier in einem Umkreis von 20 km gesucht werden. http://www.proplanta.de berichtete am 19.2.2010 über die aktuelle Lage: Drohende Engpässe bei Güllelagerkapazitäten. Verstösse werden geahndet, wenn die Mindestlagerkapazität von sechs Monaten nicht vorhanden ist. Jeder Fall wird am Ort geprüft und dokumentiert.
Im Kanton Graubünden genügt ein Telefon an den Gemeindeverantwortlichen und das Amt für Umwelt. Heidi empfiehlt den Bauern trotzdem, den Hofdüngeraustrag frühzeitig zu planen und die Gesetzte einzuhalten, denn sie riskieren bei Zuwiderhandlung Strafanzeige durch Dritte und einen schlechten Ruf. Kluges Vorgehen im Alltag und in Notfällen, das Einfordern von Ratschlägen lohnt sich, erspart Ärger und schont die Kasse und die Umwelt.
10.9.10 HOME
Schlagwörter: Gülle, Güllengrube, Gewässerschutz, Graubünden, Notfall
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