Das Amt für Landwirtschaft bietet Bauern, welche ihre Hofdünger nicht rechtzeitig ausgebracht haben, Hilfe an. Denn beim Ausbringen von Gülle und Mist im Winter ist die Gefahr der Verschmutzung von Bächen, Seen oder Grundwasser gross. Das Amt ruft Landwirte mit freien Kapazitäten oder auch Privatpersonen mit stillgelegten Ställen dazu auf, sich zu melden, siehe Bündner Bauer von heute: Wohin mit Gülle und Mist?
Jetzt ist auch im Kanton Graubünden das gesetzeswidrige Ausbringen von Hofdüngern im Winter verboten. Jene Bauern, die regelmässig Heidi lesen, dürften aber keine Probleme haben, denn ihre Güllegrube ist jetzt leer. „Gut gibt’s Heidi“ singen die Fische.
Winteranfang in den Bergen 16.11.10
Vorbeugen: ohne Gülle-Notfall durch den Winter 19.9.10
Kanton Graubünden: Güllen in Notfällen
Kanton Solothurn: Gülle und Mistaustrag im Winter
3.12.10 HOME
Schlagwörter: Gülle, Gewässerschutz, Lagerkapazität, Mist
6. Dezember 2010 um 10:29 |
Vielen Dank für Ihr Engagement