Genügend Lagerkapazität für Gülle und Mist?

 

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Malans: Mist vom Stall direkt aufs Feld

Gemäss dem am 1. November 1992 in Kraft getretenen Gewässerschutzgesetz müssen jetzt alle Bauernbetriebe über genügend Lagerkapazität für Hofdünger verfügen. In 9 von 17 Kantonen war dies schon vor 10 Jahren der Fall, dazu gehört auch der Kanton Graubünden, wenigstens theoretisch, Lagervolumen von Güllebehältern / Zwischenbereicht 2001. Die vorgeschriebene Mindestlagerdauer beträgt drei Monate für tiefe Lagen, für höhere Lagen bis sieben Monate. Diese Vorschrift bezweckt, dass Gewässer und Grundwasser nicht mit schädlichen Stoffen wie Nitrat und Phosphor verschmutzt werden.

Rücksichtslose Bauern misten jetzt oder kippen den Mist vom Stall direkt aufs Feld, alle Jahre wieder. Bei gefrorenem Boden sitzen sie in der warmen Traktorkabine, z.B. jetzt in der Bündner Herrschaft. Und auch das Landwirtschaftliche Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof verteilt den Mist auf den gefrorenen Boden. Darunter fliesst das Grundwasser, Trinkwasser für viele. Was kümmert das die Malanser, Jeninser, Maienfelder? Sie haben sauberes Trinkwasser von den Bergen, etwa Jenins zu 100%, der Nitratgehalt beträgt lediglich 0,5 mg/l. Der Nitratgehalt im Grundwasser hingegen liegt zum Teil über dem Maximalwert von 25 mg/l gemäss Gewässerschutz-Verordnung (GSchV), siehe Grundwasser: wichtigste Trinkwasserquelle auch Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne?

5.1.11    HOME

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