Stallbau ohne Mistlager

Der Artikel BTS, Fotovoltaik oder Gewässerschutz? hat Heidi ein paar Mails beschert. Ein Leser meldete sich ein bisschen entnervt: „Ich hab‘ dir doch schon längst gesagt, dass hier nicht alle ein Mistlager bauen!“ Nachdem Heidi einen zweiten neuen Stall ohne Mistlager gesehen hatte, war es wohl an der Zeit, ein bisschen näher hinzuschauen, und – tatsächlich – es gibt noch weitere solche Ställe, obwohl das Gewässerschutzgesetz Lagereinrichtungen vorschreibt. Einen Malanser Misthaufen ohne Mistplatte hatte Heidi früher schon dreimal fotografiert. Und schliesslich weiss sie ja meist nicht, welcher Misthaufen im Feld zu welchem Stall gehört, nur dort etwa, wo die Mistplatte als Abstellplatz dient, ist die Vermutung gross, dass die nahe liegenden Haufen im Feld dazu gehören: Guinness-verdächtiger „Miststock“.

Aber kein Mistlager? Das glauben ihr nicht alle. Ein Bauer aus einem anderen Kanton meint: „Diese Ställe ohne Mistlagerplatz sind mir ein Rätsel. Bei uns erteilt die Baubehörde keine Bewilligung, wenn die Vorschriften nicht aufs Peinlichste eingehalten sind. Und auch bei der Bauabnahme schauen sie gaaaanz genau hin.“ Jemand anders vermutet einen bauernschlauen Trick: Das Mistlager beim alten Stall im Dorf wird von den Behörden als ausreichende Lagerkapazität akzeptiert, obwohl es vermutlich zu klein ist und niemand auf die Idee kommen würde, den Mist wirklich dorthin zu bringen, wo die Hofladen- oder Wein-Kunden ein- und ausgehen und der Mist den Nachbarn in die Nase sticht.

Und wie steht es mit der Kontrolle der neuen Anlagen bzw. mit der regelmässigen Kontrolle der alten in Graubünden? Heidi ortet hier Handlungsbedarf. Am 1. Oktober 2010 meldete Heidi:  Die neue Feld-Misthaufen-Saison hat begonnen. Gemäss der Bündner Wegleitung Gewässerschutz in der Landwirtschaft darf „trockener“ Mist in Eigenverantwortung bis zum Ende der nächsten Vegetationsperiode ungedeckt im Feld liegen, d.h. muss vor dem Winteranfang verteilt werden. Beim gedeckten Mist im Feld fällt die „Eigenverantwortung“ gar weg. Daraus schliessen die Bauern vermutlich, dass der Bau eines Mistlagers überflüssig sei, denn sie dürfen den Mist offiziell 364 Tage im Feld lassen, in der Praxis können es durchaus ein paar Monate mehr sein.

Wie ist es zu dieser nicht bundeskonformen, gewässergefährdenden Wegleitung gekommen? Ein anderer Leser beteuert, dass im Bündner Rheintal die Misthaufen im Feld Tradition hätten. Heidi spekuliert: Haben die Churer Behörden in ihrer Wegleitung die Tradition stärker gewichtet als den Gewässerschutz? Und somit die LandwirtInnen auf’s Glatteis statt aufs Parkett geführt? Denn das Gewässerschutzgesetz gilt für alle, auch für die BündnerInnen, und Gewässerverschmutzung ist, gelinde gesagt, unmoralisch!

10.3.11  HOME

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