
In einigen Gegenden hat das Lagern von Mist im Feld Tradition, in anderen ist dies eine neue Grundwasser-gefährdende Praxis.
Nachrichten, Schweizer Radio DRS vom 1. September 2011: Zwei Drittel der Schweizer Gemeinden haben Probleme mit der Ämterbesetzung, z.B. Horrwil ist seit zwei Monaten führerlos, vielleicht nicht mehr lange, Horrwil: Mindestens 3 Kandidaten für Gemeinderat. Der Bund erlässt Gesetzte, delegiert den Vollzug den Kantonen. Diese profilieren sich jedoch im Steuerwettbewerb, delegieren immer mehr wichtige Aufgaben den Gemeinden. Die Gemeindefinanzen sind mehr als eine Herausforderung für die Gemeinderäte. Aber nicht nur die Finanzen. Selbst gut informierte Gemeinderäte wissen bisweilen nicht, dass Vollzugsaufgaben wie die Kontrolle der Hofdüngeranlagen zu ihren Aufgaben gehört, und wenn sie es wissen, dann haben sie dafür entweder keine Kapazität oder es fehlt am Wille. Die Folge mangelnder Lagerkapazität ist das Risiko der Gewässerverschmutzung beim Ausbringen von Gülle und Mist zu Unzeiten, etwa wenn der Boden wassergesättigt, ausgetrocknet, gefroren oder schneebedeckt ist.
Artikel 28, Punkt 1, der Gewässerschutzverordnung schreibt vor: „Die kantonale Behörde sorgt dafür, dass die Lagereinrichtungen für Hofdünger regelmässig kontrolliert werden…“. Eine Kontrolle über den Vollzug der Gesetze gibt es nicht, während Bundesbetriebe vierteljährlich Rechenschaft über die Verwendung der budgetierten Mittel ablegen müssen. Hauptsache, die Finanzen stimmen! Die Umwelt hat weit geringere Priorität. Kleine Gemeinden, wie sie in Graubünden vorherrschen, sind besonders betroffen, siehe Strukturen behindern Vollzug. Doch auch in Kantonen mit grossen Gemeinden tut man sich schwer mit dem Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung, so hat ein Leiter Amt für Umwelt Heidi auf Anfrage geschrieben: „Leider greift dieser Missstand (Lagern von Mist auf dem Feld) auch bei uns mehr und mehr um sich. Zuständig in unserem Kanton sind die Gemeinden.“
Die Vollzugsregelung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Niemand hat den Überblick wer wo wie für was zuständig ist. Da ist es wohl am einfachsten, nichts zu tun. Man müsste eine Kontrolle für den Gesetzesvollzug einführen, oder – damit man es auch in Bundesbern versteht – ein Controlling!
Heidi hat grossen Respekt vor jenen Bauern und Ämtern, welche trotzdem die Gesetzte, Vorschriften und Weisungen beachten. Sie haben einen grossen DANK verdient.
Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken Steuergelder gutgläubig an die Bauern
Schweizerischer Gemeindeverband
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Schlagwörter: Gemeinde, Gemeindefinanzen, Gemeinderat, Gewässerschutzverordnung, Graubünden, Hofdüngeranlagen, Horrwil, SR DRS, Steuerwettbewerb, Vollzug
3. September 2011 um 18:01 |
Na, Heidi,
da hast Du ja eine Praxis beschrieben, wie sie zunehmend einreisst – politische Ämter besetzen und die Tantiemen kassieren, aber nicht die simpelsten Aufgaben kennen (oder gar Problem-Ursachen abstellen).
Irgendwie scheint mir der kommunalpolitische Raum in einem „back to the sixties“-Rutsch ziemlich verkommen zu sein.
Was bleibt als Hoffnung? Dass sich Geschichte sinusförmig wiederholt – oder dass der Staatsanwalt Amtsträger pflichtig macht übers Portemonnaie? Wie sich anderswo gezeigt hat, reicht bei Letzterem schon EIN Vorführbeispiel – da werden die anderen ganz schnell aktiv …
Wir geben die Hoffnung nicht auf.
22. Mai 2012 um 07:31 |
Lieber Freund der Bäche und kleinen Flüsse
Wieder einmal hat Heidi hautnah mit Behörden zu tun. Das übliche Schema ist: sich zusammenschliessen, Tatsachen verdrehen (lügen) und einschüchtern. So kommen gar nicht erst Vorführbeispiele zustande. Heidi wandert auf einem Grat mit langsamen, entschlossenen Schritten.