Gülle und Mist: jetzt umweltgefährdend!

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An einigen Orten wird jetzt gemistet und gegüllt, die Gefahr der Grundwasser- und Gewässerverschmutzung sowie Bodenverdichtung ist gross!

In den letzten Tagen waren Bauern bereits wieder mit dem Güllenfass oder Mistzetter unterwegs, obwohl die Bedingungen zum Leeren der Hofdüngerlager bis zum Winteranfang optimal waren. Entsprechend viele Anfragen erhält Heidi laufend: „Dürfen Bauern im Winter misten?“ „Ist das Güllen im Januar verboten?“ „Darf der Bauer bis zum Bach güllen?“ usw. Natürlich lautet die Antwort NEIN! In der EU gibt es Sperrfristen, die eine solche umweltgefährdende Praxis verbieten. Bei uns sind die Vorgaben von Kanton zu Kanton unterschiedlich, es mangelt an vollzugswilligen Behörden, den vollzugswilligen Beamten fehlt die Zeit, und die Rechtssicherheit ist gering. Überall wo Polizei und Ämter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und niemand reklamiert, wird im Winter gegüllt und gemistet. Gestern etwa war im Kanton Schwyz in der Linthebene ein Bauer am Güllen, obwohl der Boden nass ist und es in den nächsten Tagen regnet, zum Teil intensiv. Leider hat niemand Heidi Fotos geschickt. Als Heidi einmal beim Schwyzer Landwirtschaftsamt reklamierte, weil im Januar auf gefrorenen Boden gegüllt wurde, da bekam sie zur Antwort: „In der Grundwasserschutzzone wurde nicht gegüllt.“ Womit die Angelegenheit für den Kanton Schwyz erledigt war. Das Foto stammt vom 13. Februar 2011, wurde im Kanton St. Gallen aufgenommen: frisch gemistet, dann Regen und ein Kälteeinbruch.

Solange es in der Schweiz keine Sperrfristen und keine einheitlichen Vorschriften gibt, werden die Diskussionen um Gülle und Mist brodeln, die Bauern werden weiter über Anzeigen klagen, die Ämter Anzeigen schubladisieren, und hartnäckige Beamte werden weiter drangsaliert. Ein Verstoss gegen die Gewässerschutzgesetzgebung ist ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgte werden müsste! Kürzung der Direktzahlungen wegen Verstössen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung? Kaum, denn diese ist nur pro forma in die Direktzahlungsverordnung integriert worden. So wird das Gewässerschutzgesetz weiterhin ein Gesetz ohne Zähne sein. Wie lange noch?

Die neue Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft, Modul „Nährstoffe und Verwendung von Düngern“ wird dieses Jahr veröffentlicht werden. Wie immer bei solchen Publikationen wird der Schweizerische Bauernverband aufschreien und die Kantone zu Zurückhaltung und Vernunft aufrufen. Dabei sind die Landwirtschaftsämter und -organisationen in der Vernehmlassungsphase mit lauter Stimme aktiv und tragen zur Nivellierung solcher Vorschriften bei, siehe Umweltschutz: kein Thema für den Bauernverband. Was müsste man in Bundesbern tun? Die Vollzugshilfen für alle Kantone verbindlich deklarieren und den Gewässerschutz wirksam in der Direktzahlungsverordnung verankern. Und die Kontrolle der Hofdüngeranlagen? Die Gewässerschutzverordnung verpflichtet die Kantone bereits zur Kontrolle. Trotzdem wird in verschiedenen Kantonen weder kontrolliert, noch gehandelt. Ein Audit Gewässerschutz-Vollzug wäre eine gute Sache!  Das Audit Tierschutz-Vollzug der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK) z.B. hat gravierende Mängel zu Tage gefördert.

19.1.12 HOME

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