Der Übergang von Wald zu Feld und Wiese ist eines der wertvollsten Biotope. Deshalb ist ein 3 m breiter Pufferstreifen entlang des Waldes vorgeschrieben. Dieser darf nicht gedüngt werden, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist verboten, auch dürfen hier keine Siloballen gelagert werden. Die Vielfalt an Pflanzen und Tieren ist gross, sofern die Gesetzte beachtet werden.
Nachtrag 21.7.12: Ein Fachmann schreibt Heidi: „Deine Beobachtungen am Waldrand sind ein schwerer Verstoss gegen das Gesetz und den ÖLN.“ Der ÖLN oder Ökologische Leistungsnachweis ist Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen.

Bezieht dieser Bauer Direktzahlungen? Die Wahrscheinlichkeit ist gross, da für 97% der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche DZ-Steuergelder ausbezahlt werden. Wenn also JA zutrifft, dann müsste hier eine 3 m breite Grün- oder Streuefläche sein, ein Pufferstreifen zum Schutze des Auenwalds am Rhein bei Haldenstein.

Auch wenn der Bauer keine Direktzahlungen beziehen sollte, dann dürfte er den Pufferstreifen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandeln. Der kahle Feldrand und der unkrautfreie Pufferstreifen weisen darauf hin, dass der Bauer widerrechtlich Unkrautvertilgungsmittel gespritzt hat.

Die Fahrspur entlang des Auenwalds deutet auf eine Pflanzenschutzbehandlung hin. Dieses Jahr sind Pilzkrankheiten ein grosses Problem. Weil das Mikroklima am Waldrand feuchter ist, wäre deshalb in einem ungespritzten Pufferstreifen Pilzebefall zu erwarten. Doch davon keine Spur. Deshalb vermutet Heidi, dass im Pufferstreifen rechtswidrig auch Fungizide eingesetzt wurden.

Gleicher Acker am 20.8.10, überbelichtetes Foto. Gemistet bis an den Waldrand. Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und Direktzahlungsverordnung darf im 3 m breiten Pufferstreifen am Waldrand auch nicht gedüngt werden. Jahr für Jahr wird hier (nicht nur hier!), von der Bahn aus gut sichtbar, gegen die Gesetzte verstossen, ohne dass dies irgend jemanden stört, ausser Heidi natürlich.
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Schlagwörter: Acker, Auenwald, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Düngen, Direktzahlungen, Direktzahlungs-Kürzungsrichtlinie, Fauna, Flora, Fungizid, Haldenstein, Herbizid, Pufferstreifen, Rhein, Siloballen
14. Juli 2012 um 18:38 |
Hallo,
sehr gut beobachtet und recherchiert. Die Artenvielfalt geht weltweit drastisch zurück und speziell in Deutschland findet man nur noch wenig Gebiete, die die Bezeichnung Natur verdienen. Sowohl im Wald als auch in der Landwirtschaft haben wir es oftmals mit Monokulturen (Agrarwüste) zu tun. Schutzgebiete wie der erwähnte Pufferstreifen sind unbedingt notwendig. https://gruenwolf.wordpress.com/