Die Schweiz – ein Land der Einlaufschächte

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Strassenschächte nehmen auf, was Ihnen das Regenwasser, die Schneeschmelze oder die Menschen zuführen, auch Schadstoffe.

Wenn der Regen entlang von entwässerten Strassen Gülle, Mistwasser, Pflanzenschutzmittel (PSM) oder Erde abschwemmt, gelangen diese Stoffe über Schächte und Entwässerungsrohre in Bäche und Seen. Heidi hat keine Vorschrift gefunden, die das Ausbringen von Düngern oder PSM in der Nähe von entwässerten Strassen einschränken würde. Einzig von den Bauern, welche Direktzahlungen beziehen, wird ein mindestens 50 cm breiter Grasstreifen entlang von Wegen verlangt. Demzufolge gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. Sinnvoll wäre es, auch hier einen Pufferstreifen vorzuschreiben. In diesem Falle wären Bauern und Hausbesitzer gefordert.

Entwässerungsschächte werden immer wieder als Abwasserschächte benutzt. Am 8.9.12 hatten Arbeiter in Zumikon ZH Abfallcontainer gereinigt und das Dreckwasser in einen Meteorschacht geschüttet. Was geschah weiter? 1103 tote Bach- und Seeforellen trieben im Rietbach durch die idyllische Landschaft beim Golfplatz. Gemäss dem kantonalen Fischereiaufseher wird es sechs Jahre dauern bis sich der Fischbestand erholt hat. Sein Appell lautet: Jegliche Abwässer und Chemikalien fachgerecht entsorgen und keinesfalls in Abläufe an der Strasse schütten. Diese führen nicht in die Kläranlage. «Das wissen leider viele Leute nicht.», Zürichsee-Zeitung: Fische mit Putzmittel vergiftet.

Der Kanton Luzern gehört zu den wenigen, welche eine Statistik über Gülle-Unfälle führt und das Problem mit den Einlaufschächten auf Landwirtschaftsbetrieben angeht: „…Konkret bedeutet dies, dass bei den Kontrollen für den ökologischen Leistungsnachweis auf den Landwirtschaftsbetrieben auch auf Schwachstellen beim Jauche-Ausbringen geachtet wird. «Gibt es Einlaufschächte in der Nähe der Güllepumpe?»…“, Kanton Luzern: Die Gülleunfälle werden weniger, aber es gibt noch viel zu tun, Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch, 9.2.12.

Zwei Beispiele zeigen, dass immer wieder Gülle in Einlaufschächte geschwemmt wird. Zum Beispiel in der Gemeinde Horrwil im Wasseramt SO. Im Protokoll des Gemeinderats vom 11.7.12, Punkt 7, wurde festgehalten, dass das nächste Mal Anzeige erstattet würde. Der Schweizer Bauer berichtete am 20.11.12 über Gülle, die aus einem Maisacker via Einlaufschacht in den Gordastbach bei Gurmels FR geschwemmt worden war.

Was viele ebenfalls nicht wissen oder einfach ignorieren: Es ist verboten, Unkrautvertilgungsmitteln auf Wegen und Plätzen einzusetzen. Von dort gelangen sie oft auch über die Meteorwasserschächte – von denen es in der Schweiz unzählige gibt – in die Gewässer, Medieninformation BAFU: Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen ist bei Gartenbesitzern weitgehend unbekannt, 22.10.10.

24.9.12 HOME

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