Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid?

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Die Grundwasserschutzzone S1, in der Regel 10 m rund um die Fassung, sollte abgezäunt sein. Der Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln sowie Weide, Ackerbau usw. sind verboten.

Das Grundwasser liefert in der Schweiz 80 Prozent des Trinkwassers. Sein Schutz ist daher zentral.

Im Fassungsbereich S1, in der Regel 10 Meter rund um die Fassung, sind nur Tätigkeiten zulässig, die der Trinkwassergewinnung dienen. Deshalb dürfen z.B. weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden, Weide, Acker-, Gartenbau usw. sind verboten.

Die Ausdehnung der engeren Schutzzone S2 richtet sich nach dem Untergrund. Kiesablagerungen in Tälern sind die ergiebigsten Grundwasservorkommen, sie liefern 40 Prozent des Trinkwassers. Hier muss die Zone S2 so gross sein, dass die Fliesszeit des Grundwassers vom äusseren Rand bis zur Fassung mindestens 10 Tage beträgt (in Deutschland 50 Tage), auf jeden Fall aber muss die Zone S2 von der Fassung in der Zuströmrichtung mindestens 100 m lang sein. Damit wird sichergestellt, dass Krankheitserreger höchstens noch in unbedeutender Zahl in die Fassung gelangen. In Karstgebieten ist das Grundwasser von Natur aus viel schlechter geschützt; das Grundwasser fliesst hier oft so schnell, dass die 10-Tage-Regelung gar nicht möglich ist. Die Zone S2 wird deshalb hier nach der Verletzlichkeit (Vulnerabilität*) des Grundwassers ausgeschieden, d.h. mit einem ganz anderen methodischen Ansatz als jenem bei den Lockergesteinen. Die Ausdehnung ist meist wesentlich grösser als in Lockergesteinen, da im verkarsteten Gestein die Gefahr des Eintrags von Schadstoffen gross ist, siehe Gülle im Trinkwasser: Kanton appelliert an Bauern, Aargauerzeitung vom 3.5.11.

In der Zone S2 darf nicht gegüllt werden, und der Einsatz von flüssigen Recyclingdüngern, wie flüssiges Gärgut, ist verboten. Ausnahmebewilligungen sind unter strengen Vorgaben möglich, wenn nachgewiesen wird, dass keine Krankheitserreger aus der Gülle ins Trinkwasser gelangen können. Wie kann man dies? Die einen Kantone setzen das Verbot konsequent durch, andere schauen lieber weg.

Gestaunt hat Heidi über die Pflanzenschutzmittel-Regelung: Der grösste Teil der PSM darf in der engeren Schutzzone S2 eingesetzt werden. Kennt man die Mittel wirklich so gut, dass eine Verschmutzung des Grundwassers durch sie oder ihre unzähligen, meist unbekannten und nicht nachweisbaren Abbauprodukte auszuschliessen ist? Heidi glaubt das nicht! Sie erinnert sich an die Beteuerungen, dass Atrazin nicht ausgewaschen werden könne. Auch als die Verschmutzung des Grundwassers Realität war, verstrich sehr viel Zeit bis der Verkauf von Atrazin in der Schweiz verboten wurde, lange nach Deutschland etwa. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewertet den möglichen Eintrag von PSM ins Grundwasser mit Modellen, auf die man sich international geeinigt hat. Ein generelles Verbot in den Grundwasserschutzzonen wird als nicht angemessen erachtet.

Kennt der Geissenpeter die Liste der 11 verbotenen PSM des BLW? Kaum! Studiert er alle Angaben im Pflanzenschutzmittelkatalog der LANDI? Oder interessiert er sich in erster Linie für die Wirkung gegen Unkräuter? Weiss er wo die S2 beginnt und aufhört? Wahrscheinlich nicht so genau! Und wie sieht es in der Praxis aus?

Nehmen wir an, dass der Geissenpeter seinen Weizenacker im 2 km entfernten Schwarzmoos mit Isoproturon spritzen will. Dieses Herbizid ist auf der Liste der verbotenen Wirkstoffe und kommt in über 60 verschiedenen PSM-Produkten vor. Ein kleiner Teil des Ackers ist Zone S2. Wird er die S2-Fläche mit einem anderen Unkrautvertilgungsmittel behandeln oder macht er sich über diese “Kleinigkeit” keine Gedanken? Grundwasserschonendes gesetzeskonformes Handeln bringt ihm nämlich grosse Umtriebe. Er müsste wegen der kleinen Fläche von vielleicht 0,5 Hektaren ein anderes Herbizid kaufen, die entsprechenden Auflagen und Gefahrenkennzeichnungen lesen und befolgen, zuerst das eine Herbizid spritzen, dann zum Hof zurückkehren, die PSM-Spritze reinigen, mit einem in der Schutzzone S2 zugelassenen Mittel füllen, nochmals auf den Acker fahren und die kleine Fläche separat behandeln. “Das ist realitätsfremd!” meint Heidi. Überhaupt, was haben PSM in der engen Schutzzone zu suchen?

Die Zone S3 ist die weitere Schutzzone, die in Lockergesteinen noch einmal etwa so gross ist wie die Zone S2; in Karstgebieten wesentlich grösser. In der Zone S3 ist der Einsatz von Düngern und PSM mit wenigen Ausnahmen erlaubt. Die Verbote betreffen PSM, welche nach dem alten PSM-Recht zugelassen worden waren. Bei einer Neuzulassung nach neuem Recht, wäre kein Verbot mehr möglich.

Gefahren für das Grundwasser, BAFU

Pflanzenschutzmittel im Grundwasser, BAFU

Gewässerschutzkarte Graubünden

* Die schweizerische Methode zum Bestimmen der Vulnerabilität des Grundwassers umfasst vier Parameter: den natürlichen Schutz (Boden, undurchlässige Schichten), die Ausbildung der obersten Verwitterungs- und Auflösungsschicht des Karstgesteins (Epikarst), die Ausbildung des Karstsystems und die Infiltrationsverhältnisse (Schlucklöcher, Hangneigung im Einzugsgebiet von Schlucklöchern).

19.11.12 HOME

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Eine Antwort to “Grundwasserschutzzonen: Wer weiss Bescheid?”

  1. Daniel Hartmann, BAFU Says:

    Liebes Heidi

    Da hast Du Dich aber selber übertroffen! Herzlichen Dank für diese sehr kompetente Erläuterung, die wohl selbst Experten nur mit Mühe so mustergültig zusammenstellen hätten können.

    Herzlichen Gruss
    D. Hartmann

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