Schon viel hat Heidi über das Problem „zu kleine Güllegrube“ geschrieben, z.B. Zu kleine Güllegruben in AR? In einer Medieninformation informierte die kantonale Verwaltung AR am 11.12.2012: „Das Amt für Umwelt hat nach Abklärungen mit dem kantonalen Bauernverband und dem Landwirtschaftsamt beschlossen, im Frühling 2013 mit den periodischen Güllegrubenkontrollen zu starten. Denn gemäss Gewässerschutzgesetzgebung müssen Lagereinrichtungen für Hofdünger dicht und funktionsfähig sein und regelmässig kontrolliert werden.“, siehe Gewässerschutzverordnung, Art. 28. Ein Teil der Kantone erfüllt die per Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben, andere lassen es lieber bleiben. Unter diesem Missstand leiden Grundwasser und Gewässer, aber auch umweltbewusste Pächter.
Dass Kontrolle nötig ist, zeigen die Ergebnisse einer Studie des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL), welche an einem Erfahrungsaustausch für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 25.11.11 präsentierte wurden: Projektprüfung und Zustandskontrolle von Jauchegruben. Von 51 im Jahre 2007 kontrollierten Güllegruben waren 52% unbeschädigt, 22% leicht beschädigt, 16% hatten mittlere Schäden und 10% schwere Schäden. Eindrückliche Fotos von häufigen Schäden zeigen den Zustand neuer und bestehender Güllegruben vor und nach der Sanierung.
Wie immer um diese Jahreszeit häufen sich die Fragen an Heidi über das Güllen im Winter: Wann darf man güllen? Zu wenig Kapazität Güllegrube, was tun? Güllen auf Schnee? Nicht alle Bauern, die jetzt güllen, tun das einfach, weil sie jetzt Zeit haben und eine allfällige Gewässerverschmutzung in Kauf nehmen. Ein Leser hat Heidi „seinen“ Gülleaustrag mit Fotos dokumentiert. Die Güllegrube ist zu klein, seine wiederholten Forderungen nach einer den Gegebenheiten angepassten erfüllte der Verpächter bisher nicht, die Behörden vertrauen auf Selbstdeklaration der Gülle-Lagerkapazität, sie helfen dem Pächter nicht. Der Verpächter hatte einen Schieber für das Ableiten der Gülle in den nahen Bach. Diese Öffnung wurde vor Pachtantritt zwar zubetonniert, doch das Problem bleibt. Der Pächter spritzt Gülle auf die winterlichen Wiesen, riskiert eine Anzeige, ein Strafverfahren und Kürzung der Direktzahlungen. Und er fürchtet um seinen Ruf.
Dieses Beispiel stammt zwar nicht aus dem Kanton Graubünden, doch auch dort leiden Pächter darunter, dass die Lagereinrichtungen für Gülle und Mist nicht kontrolliert werden. Checkliste für die Kontrolle der Lagereinrichtungen siehe Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, Seite 50. Die Sektion Grundwasserschutz des Bundesamts für Umwelt (BAFU) informiert neu viermal jährlich mit einem Newsletter über Herausforderungen und Fragen in ihrem Arbeitsgebiet. Zielpublikum: Bundes- und Kantonsbehörden, Forschungseinrichtungen und Fachverbände. Im 1. Newsletter Grundwasser vom Januar 2013 informieren Fachleute über die Kontrolle der Lageranlagen, z.B. die AWEL-Studie hat Heidi dort ausgegraben, oder die unverzichtbare Harmonisierung der Kontrollen im Rahmen der Kontrollkoordinationsverordnung (KKVL), siehe auch Das BLW verteilt jedes Jahr fast 3 Milliarden Franken gutgläubig an die Bauern. KKVL ist die Verordnung, welche VKIL ersetzt.
Informationen über das Güllen in Notfällen: im Merkblatt Kanton AG Düngerplanung wichtig für die Wintermonate
23.1.13 HOME
Schlagwörter: Appenzell Ausserrhoden, AR, AWEL, BAFU, Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft, Gülle, Güllen im Winter, Gewässerschutzverordnung, Gewässerverschmutzung, Grundwasserschutz, KKVL, Konrollkoordinationsverordnung, Kontrolle, Lagerkapazität, Newsletter Grundwasser, Pächter, Selbstdeklaration, Strafverfahren, VKIL
Kommentar verfassen