
Da und dort wird jetzt Gülle ausgebracht. Die Gefahr, dass dadurch das Grundwasser und Oberflächengewässer verschmutzt werden ist gross.
„Wer käme denn auf die Idee, im Winter stickstoffhaltige Mineraldünger auszubringen? Das wäre doch pure Verschwendung …“ heisst es in der Einleitung zum 4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014 des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Und weiter: „… Die Grundwasserreserven erneuern sich hauptsächlich im Winterhalbjahr, wenn mehr Niederschläge fallen, als Wasser über die Verdunstung oder den Abfluss in Oberflächengewässern verloren geht. Gleichzeitig sind viele Felder abgeerntet bzw. die vorhandenen Pflanzen haben ihr Wachstum weitgehend eingestellt und nehmen deshalb kaum Stickstoff (in Form von Ammonium oder Nitrat) auf. Die Gefahr, dass das sehr gut wasserlösliche Nitrat im Herbst oder während kurzer wärmerer Perioden im Winter ins Grundwasser ausgewaschen wird, ist daher sehr gross …“
Weitere Informationen zur Gefahr der Gewässerverschmutzung und über rechtliche Aspekte siehe 4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014. Es lohnt sich, den ganzen Newsletter zu lesen.
Bereits im Dezember 2013 hat die Abteilung Wasser des BAFU über die Problematik der Gülleanwendung im Winterhalbjahr berichtet u.a. auch über den ‚Notaustrag‘: „… Bei zahlreichen Gemeinden besteht irrtümlicherweise die Ansicht, dass mittels einer Ausnahmebewilligung der Gülleaustrag (sogenannter Notaustrag) zur Unzeit bewilligt werden kann, wenn sich ein Bauer an die Gemeinde wendet. Für solche Bewilligungen besteht keine Rechtsgrundlage. Dass die Landwirte der Gemeinde oder einer anderen für den Vollzug des Gewässerschutzes zuständigen Stelle melden, dass die Güllelager demnächst voll sein werden und deshalb unter Umständen ein Notaustrag erforderlich werden könnte, ist aber dennoch sinnvoll und für die Minimierung des Risikos einer Gewässerverschmutzung unabdingbar.
Ist ein Gülle-Notaustrag zur Unzeit unabdingbar, besteht Anlass zur Annahme, dass die Güllelagerkapazität des betreffenden Betriebs ungenügend ist oder dass der betroffene Landwirt ein Problem bei seinem Lagermanagement hat. Eine entsprechende Kontrolle und Beratung zur Überwindung der Notsituation und für die Zukunft drängt sich daher in jedem Fall auf…“ Vollständiges PDF-Dokument des BAFU vom 16.12.13:
Gülleanwendung im Winterhalbjahr (2013)
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Schlagwörter: 4. Newsletter Grundwasserschutz, Ammonium, BAFU, Bundesamt für Umwelt, Gülle, Güllegrube, Güllen im Winter, Gewässerschutz, Grundwasser, Lagerkapazität, Nitrat, Notaustrag, Oberflächengewässer, Winterhalbjahr
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