
Seit Anfang Januar sah Heidi mehrmals viel Schaum in diesem Bächlein. Als sie dann ein Foto machen wollte, hatte sie Pech oder die Lebewesen im Wasser Glück!
Manchmal hat Heidi das Gefühl, dass Gesetze, welche die Landwirtschaft betreffen, eher der Gewissensberuhigung von Politikern und Beamten dienen als dem Beheben von Missständen. Meist dauert es lange bis sie überhaupt geschrieben sind und in Kraft gesetzt werden. Der Vollzug ist dann Sache der Kantone, welche diese Aufgaben mit unterschiedlichem Elan angehen.
Wie sieht es bei wichtigen Vorschriften zum Schutze der Gewässer aus? Güllenotfälle im Winter, nicht bundeskonformes Lagern von Mist im Feld sowie verschmutzte Gewässer sind oft Zeichen von unzulänglichen Hofdüngeranlagen. Gemäss Art. 28 der Gewässerschutzverordnung aus dem Jahre 1998 (GschV SR 814.201) muss die kantonale Behörde dafür sorgen, dass die Lagereinrichtungen für Hofdünger und flüssiges Gärgut regelmässig kontrolliert werden. In einigen Kantonen (wahrscheinlich Mehrheit) ist diese Kontrolle längst Routine, einzelne haben damit erst angefangen (z.B. Appenzell Ausserrhoden).
Im Kanton Graubünden ist vieles anders, so werden die Hofdüngeranlagen auch heute noch nicht kontrolliert. Heidi hat aus gut informierter Quelle aber erfahren, dass man am Planen ist. Noch lange wird es erfahrungsgemäss dauern bis die Organisation steht, die Regeln akzeptiert sind und die gut 15-jährige Verordnung vollzogen wird. Und wie lange wird es dauern bis die nicht gewässerschutzkonformen Betriebe saniert sind?
Ein unrühmliches Schweizer Beispiel zur Umsetzung des Volkswillens ist das Tierschutzgesetz, siehe Die täglichen Lügen, Heidis Mist, 8.11.12. Wenn Hansuli Huber vom Schweizer Tierschutz dauernd hinter den Verantwortlichen her rennt, dann hat dies einen Grund. Er schreibt in seinem Kommentar zu „Happy“ Truthahn für Weihnachten? „… Alles in allem geht es aber einem konventionell gehaltenen CH-Masthuhn besser als einem konventionell gehaltenen CH-Mastschwein oder -muni. Deren Haltung ist tierschutzwidrig und unterscheidet sich kaum vom Ausland! …“
21.1.14 HOME
Schlagwörter: Appenzell Ausserrhoden, AR, Gülle, Güllenotfall, Gesetze, Gewässer, Gewässerschutzverordnung, GR, Graubünden, GSchV, Hansuli Huber, Hofdüngeranlagen, Landwirtschaft, Missstände, Mist, Schweizer Tierschutz, STS, Winter
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