
Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und jenes für Landwirtschaft (BLW) wollen uns Steuerzahlenden weismachen, dass die neue Messmethode der Pufferstreifen ab Uferlinie kaum einen Einfluss hat auf die Verschmutzung der Gewässer mit Pestiziden und Düngern, denn es gebe nur wenige kleine Bäche, die davon betroffen seien. Heidi hat gerechnet und festgestellt, dass diese Aussage nicht stimmt, siehe Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Wer mit offenen Augen durch die Landschaft geht, sieht auch, dass es viele „betroffene“ Bäche gibt, und – nicht nur das – dass an vielen Bächen die Pufferstreifen nicht eingehalten werden.
Im Moment gibt es noch sechs verschiedene Arten möglicher Pufferstreifen an Bächen, siehe „Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern? Nehmen wir für den Malanser Mühlebach bei Maienfeld (siehe Bild oben) die Extrembeispiele an:
- Die Behörden haben auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet, und der Bauer bezieht keine Direktzahlungen, da er pensioniert ist. Das ist durchaus möglich, denn der Malanser Mühlbach fällt unter die vielen Ausnahmen, ist ein künstlich angelegtes Gewässer, das im 18. Jahrhundert für den Betrieb von Mühlen, Sägen usw. angelegt worden war, siehe Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft, Punkt 2.3. In diesem Fall ist der Pufferstreifen für Pestizide und Dünger gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) 3 m breit, und zwar gemessen ab Uferlinie nach der neuen Schweizer Messmethode. Der aktuelle Pufferstreifen beträgt etwa 1,5 m, ist also halb so breit wie er sein sollte. Auch wenn der Bauer den 3 m Pufferstreifen einhalten würde, dann läge der Acker sehr nahe am Bach, d.h. die Gefahr der Gewässerverschmutzung ist gross.
- Der Gewässerraum wurde weder ausgeschieden, noch wurde auf die Festsetzung eines Gewässerraums verzichtet. Die Kantone haben bis 2018 Zeit, diese Aufgabe zu erledigen; in der Regel dauert es in vielen Kantonen ein paar Jahrzehnte länger. Es gilt also immer noch die alte Regelung, die auch internationaler Standard ist: Messung des Pufferstreifen ab Böschungsoberkante. Nehmen wir an, dass der Bauer – wie die meisten seiner Kollegen – Direktzahlungen bezieht, dann muss er gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) einen 6 m breiten Pufferstreifen ab Böschungsoberkante einhalten. Der Maisacker ist also 6 m zu nahe am Bach.
Heidi meint, dass Beispiel 2 am ehesten zutrifft. Wer ist zuständig für Kontrolle und Vollzug? Die Kantone! Sie überlassen diese undankbaren Aufgaben den (untätigen) Gemeinden. Im Kanton Graubünden führt das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation zwar Pufferstreifen-Kontrollen durch, doch scheint dies die Bauern nicht sonderlich zu beeindrucken. Die Bussen sind klein, die Amtsschubladen gross.
Die Oberaufsicht ist auf verschiedene Bundesstellen verteilt. Etwa im Beispiel 1 ist die Abteilung Luft und Chemikalien des BAFU (ChemRRV) dafür verantwortlich. Im Beispiel 2 das BLW (DZV) und das BAFU (ChemRRV). Es scheint Heidi, dass es die Oberkontrolle nur auf dem Papier gibt.
Es gilt also, Kontrolle und Oberkontrolle zu fordern! Und nicht nur das. Die Schweizer Messmethode ab Uferlinie ist ein Kniefall vor der Bauern-Lobby. Heidi fordert eine Rückkehr zur internationalen Messmethode ab Böschungsoberkante. Wer macht mit?

Unkrautvertilgungsmittel und Dünger wurden im Maisacker am Mühlbach in Heidis Heimat bis an den Ackerrand ausgebracht, d.h. auch auf dem Pufferstreifen.
28.9.14 HOME
Schlagwörter: Acker, ALG, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, BAFU, BLW, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Dünger, Direktzahlungsverordnung, DZV, Herbizid, Maienfeld, Malanser Mühlbach, Pestizide, Pufferstreifen, Unkrautvertilgungsmittel
8. Dezember 2019 um 08:39 |
[…] Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist 28.9.14 […]
6. Mai 2020 um 08:53 |
[…] Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist vom 28.9.14 […]
7. Januar 2021 um 09:32 |
[…] Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14 […]