Gewässerschutz besser in der Direktzahlungsverordnung verankert

Klare Gesetze und konsequenter Vollzug sind die Grundlage für eine gute Wasserqualität.

Klare Gesetze und konsequenter Vollzug sind die Grundlage für eine gute Wasserqualität.

Ein Wunder ist geschehen! Ab 1.1.15 ist für Kürzungen der Direktzahlungen bei Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz nicht mehr zwingend ein rechtskräftiger Entscheid nötig, eine Verfügung der zuständigen Vollzugsbehörde genügt. Wenn diese also gewillt ist, die Gewässer und das Grundwasser vor Verschmutzungen aus der Landwirtschaft zu schützen, dann dürften sich die Zukunftsaussichten für die Wasserlebewesen verbessern.

Der Bundesrat hat am 29.10.14 die neue Direktzahlungsverordnung genehmigt. Im Anhang 8 Kürzungen der Direktzahlungen ist neu zu lesen:

2.11.1 Bei Verstössen gegen die Vorschriften der Gewässer-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung werden Beiträge gekürzt, wenn der Verstoss im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Betriebs steht. Verstösse müssen mit einem rechtskräftigen Entscheid, mindestens mit einer Verfügung der zuständigen Vollzugsbehörde festgestellt worden sein.

Agrarpaket Herbst 2014, Verordnungen des Bundesrates

Das Gesetz ohne Zähne – so nennt Heidi das Gewässerschutzgesetz – hat also ein paar Zähne erhalten, siehe Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne? Heidis Mist 28.10.10

Nachtrag 31.12.15: Leider war dies eine Illusion. Wieso? Das wird Heidi 2016 in einem Artikel erläutern.

16.11.14/31.12.15 HOME

 

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4 Antworten to “Gewässerschutz besser in der Direktzahlungsverordnung verankert”

  1. Gewässerschutz: Gesetz ohne Zähne? | Heidis Mist Says:

    […] Nachtrag 16.11.14: Vier Jahre nachdem Heidi diesen Artikel geschrieben hatte, wurde der Gewässerschutz besser in die Direktzahlungsverordnung verankert, siehe Gewässerschutz besser in der Direktzahlungsverordnung verankert. […]

  2. Christine Dobler Gross Says:

    SUPER! Bestimmt Dank Dir….. Lieben Gruss Christine

  3. osmerus Says:

    Sowas wünsche ich unserem Boden, unserem Grundwasser und unseren Bächen und Flüssen in Deutschland auch.
    Möge das Paket nicht nur auf dem Papier stehen, sondern per Anwendung über das Portemonnaie all der Gesetzesverbieger, Subventionsbetrüger und Umweltverschmutzer wirken.

    • Heidi Says:

      Wenn etwas klar und deutlich auf Papier steht, dann kann man darauf pochen. Ob sich dadurch etwas ändert? Schön und nötig wär’s!
      Grüsse in den Norden
      Heidi

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