Erika und Roland sind pensioniert (Name von der Redaktion geändert). Sie wandern gerne, auch im Gottschalkengebiet (ZG). Was sie dort aber stört, das sind die Misthaufen auf Wiesen, im Wald und am Waldrand. Bei allen fliesst Sickersaft ab. Besonders stört sie das im Wald.
„Darf man das?“, fragten sie Heidi. Natürlich nicht! Die Verwendung von Düngern im Wald sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung ist verboten, siehe Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6 Dünger, 3.3.1 Verbote, Punkt 5. Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt, siehe Mistzwischenlager auf dem Feld.
Wo sehen Erika und Roland regelmässig Mist ungedeckt im Feld liegen?
- Bei der Feuerstelle Langenegg: Es stinkt jeweils intensiv nach Mist!
- Jedes Jahr immer wieder auf dem Fussweg vom Raten auf den Gottschalkenberg: neben dem Stall und Chappeli
- Oberhalb „Im Gutsch“
- Hinter dem alten Modellflugplatz zwischen dritter Altmatt und Biberbrugg waren Erika und Roland zwar schon länger nicht mehr unterwegs, aber dort wurde jeweils auch Mist ungedeckt im Feld gelagert.
Das Land und der Wald gehören der Korporation Oberägeri. Sie besitzt und bewirtschaftet 964 Hektaren Wald und 660 Hektaren Wies-, Weide- und Streueland sowie Quellen, Fischenzen, Liegenschaften, Kapitalien und andere Vermögenswerte. Kennt diese grosse Organisation tatsächlich die Gesetzte nicht? Oder missachtet sie die Paragraphen einfach? Und wo sind die Vollzugsbehörden?
Misthaufen im Feld, Wald oder auf Pufferstreifen sind nicht nur in Graubünden ein Problem, auch in den Kantonen Tessin, Wallis, Schwyz, St. Gallen und offenbar Zug wird Mist immer wieder illegal gelagert … und im Kanton Zürich, siehe Kommentar. Das weiss Heidi aus eigener Anschauung und aus Anfragen von LeserInnen.
Nachtrag 30.10.15: Antwort des Korporationsschreibers der Korporation Oberägeri: „Vielen Dank für Ihre Information betreffend Misthaufen. Der Korporationsrat kann diesen Zustand nicht dulden und wird umgehend entsprechende Massnahmen einleiten.“ Heidi meint: „Und vorher hatten alle geschlossene Augen?“

Zur Aufmunterung: Ein Herbst-Stimmungsbild vom Wald der Korporation Oberägeri, oberhalb „im Gutsch“. Copyright: Erika.
27.10.15 HOME
Schlagwörter: Biberbrugg, Chappeli, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Gottschalkenberg, Im Gutsch, Korporation Oberägeri, Langenegg, Mist, Modellflugplatz, Vollzug, ZG, Zug
27. Oktober 2015 um 21:39 |
Liebes Heidi
. . . auch an der Zürcher Goldküste ist nicht immer alles Gold was glänzt, z.B. dieser 30 m lange Misthaufen ziemlich genau 2 km oberhalb Christoph Blochers Villa in Herrliberg:
Liebe Grüsse Arno
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