Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: "Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern." Heidi: "Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?" ... und mit Blick gen Himmel: "Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft."

Der Alpöhi ist sprachlos, Heidi empört, doch der Geissenpeter beteuert, dass er die Wahrheit sagt: „Das Bundesamts für Umwelt erlaubt weiterhin Helikopter-Sprühflüge und will sogar verschiedene Abstandsvorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft massiv verkleinern.“ Heidi: „Ich habe geglaubt, dass die Bundesbeamten jetzt Ernst machen mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Es sieht nicht so aus. Sie verwässern weiterhin ungeniert die Gesetze! Sind wir eigentlich noch eine Demokratie oder eher eine Bauern- und Industriediktatur?“ … und mit Blick gen Himmel: „Vielleicht testen sie das jetzt auch bei uns, mit den neuen Abständen geht das womöglich auch in der Bündner Herrschaft.“

Heidi: „Besonders stört mich, dass man jetzt die Distanz zur engen Grundwasserschutzzone S1, die nur gerade 10 m gross ist, von 60 auf 30 m verkleinern möchte. Von der S2 gar nicht zu reden! Dort ist das Versprühen der meisten Pflanzenschutzmittel sowieso erlaubt. Wie wird die Distanz gemessen?“

Peter: „Von der Mitte des Helikopters aus.“

Alpöhi: „Dann ist dies ja gar nicht die Distanz zu den Sprühdüsen, sondern sie variiert je nach der Breite des Spritzbalkens. Unglaublich! Hat man in Bern das Denken verlernt?“

Peter: „Auch die Bio-Bauern werden keine Freude haben, will man doch die Schutzdistanz zu biologisch bewirtschafteten Flächen ebenfalls von 60 auf 30 m reduzieren. Dasselbe gilt für schützenswerte Objekte wie Gewässer, Naturschutzgebiete, Hecken usw.

Bei den BeamtInnen sind Ausnahmen beliebt, dann weiss niemand mehr was rechtens ist. Besonders störend ist, dass gegenüber Hecken und Grünbegrenzungen, welche zum Schutz vor Abdrift dienen, nur ein Abstand ab Helikopter-Mitte von 10 m vorgesehen ist.

Heidi: „Wie breit ist ein Spritzbalken?“

Peter: „Für Luftfahrzeuge? Das weiss ich nicht, aber die Spritzbalken sind einige Meter breit, d.h. bei 10 m Abstand ist das brutal nahe!

Heidi: „Was geschieht mit all den Lebewesen in den Hecken? Mausetot?“

Peter: „Das interessiert die Flieger und Bauern und Beamten doch nicht. Es sind meist „bloss“ Pilzbekämpfungsmittel, wobei darunter z.B. auch Folpet ist, das als umweltgefährlich und gesundheitsschädlich eingestuft ist.

Einzig für Wohngebiete, öffentliche Gebäude, Pärke usw. wird die 60-Meter-Distanz beibehalten, doch nicht ohne Ausnahme: So kann bei der Anwendung von gewissen Mitteln die Distanz zu bewohnten Gebäuden auf 30 m reduziert werden.

Zu Kantonsstrassen und Autobahnen sind nur 10 m Abstand von der Mitte des Luftfahrzeugs aus vorgesehen.“

Heidi: „Ist ja jede selber schuld, wenn sie im offenen Sportcoupé herumfährt! Ich muss das Kathy und Fritz sagen, die reisen ja so gerne ins Wallis, um dort Wein einzukaufen. Vielleicht besuchen sie dann in Zukunft lieber uns und kaufen Herrschäftler. Das wäre wenigstens eine gute Seite der furchtbaren Sache.“

Peter: „Mit den Ausnahmen bin ich noch nicht am Ende: Wenn ein angrenzender Bio-Bauer oder Bewirtschafter von Ackerbau-, Beeren- oder Gemüsekulturen sein schriftliches Einverständnis gibt, dann kann die Schutzdistanz auf 10 m reduziert werden.“

Heidi: „Und wir dummen Konsumentinnen sollen dann diese Produkte kaufen und essen? Nein danke!“

Alpöhi: „Und wo bleibt da das Vorsorgeprinzip? Klara würde sagen: Die sind ja völlig bekloppt! Wo bleibt der Aktionsplan Artenvielfalt? Was ist mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Wenn man noch bedenkt wie miserabel es mit Vollzug und Kontrolle steht!

Peter: Natürlich muss auch das Wetter berücksichtigt werden, d.h. nicht mehr als 5 m/s, keine Böen, nicht mehr als 25°C. Abdrift ist aber bis 10% des Wirkstoffes erlaubt.“

Heidi: „PAN Germany hat Abdrift untersucht, u.a. wird die Windgeschwindigkeit häufig nicht beachtet. Das alles ist völlig krass. 10% erlaubt! Mich erstaunt nichts mehr!“

 

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Herr Sesemann war mit Klara und Fräulein Rottenmeier letzten Sommer im Wallis in den Ferien. Sie spazierten auf dem Weinwanderweg von Sierre nach Salgesch. Obwohl die Bauern nur am Boden spritzten, nebelte Abdrift sie ein und es stank entsetzlich in den Rebbergen. Heidi fragte Klara, wie das denn in der EU sei. Hier ihre Antwort: Richtlinie 2009/128/EG (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verboten ist. (2) Abweichend von Absatz 1 darf das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen nur in besonderen Fällen genehmigt werden … Klara vor einem Weiher in Sierre.

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: "Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist." Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: "Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?"

Der Touristenführer, den das Weinbaumuseum Salgesch für Herrn Sesemann organisiert hatte, stammt aus der Region, wusste viel von früher und heute zu erzählen. Vor einem Rebberg blieb er stehen und sagte: „Das ist ein biologisch bewirtschafteter Rebberg. Ich frage mich, ob das tatsächlich noch BIO ist.“ Fräulein Rottenmeier erstarrte und fragte: „Macht es Sinn, hier Bio-Wein zu trinken?“

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6 Antworten to “Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: massive Lockerung der Abstandsvorschriften?”

  1. Winzer Says:

    Aus Sicht der Winzer wurden die Abstandsvorschriften verschlechtert. Für uns galten bisher die Ausnahmen nicht die Regel, d.h. Null Meter zum Nachbarn, wenn dieser einverstanden war. Zu ökologisch schützenswerten Flächen 20 m mit Bewilligung BUWAL.

  2. Markus Says:

    1. Das mit den Abständen bei Sprühflügen ist eine Katastrophe! Aber aus Sicht der Verantwortlichen konsequent und logisch: Die Mittel sind ja harmlos! Auch die alten grösseren Distanzen sind viel zu klein. Es ist bekannt, dass diese Sprühnebel hunderte von Metern weit getragen werden. Anfang 80er Jahre habe ich einmal einen mehrtägigen Kurs besucht, wo uns gezeigt wurde wie weit der Abdrift gehen kann (mit Wasser und Färbemittel). Zum Glück wohne ich in keinem Wein- oder Obst-Anbaugebiet. Ich gehe davon aus, dass es in den Weinanbaugebieten noch intelligente Leute gibt oder neu hinzugezogen sind, bei denen die jahrzehntelange Berieselung mit Pestiziden aus der Luft das Hirn noch nicht ganz ausgeschaltet hat.
    2. Die Anwendung von Pestiziden und anderen Giften aus der Luft gehört verboten, ohne Wenn und Aber!! Nur schon der Abdrift von Produkten, die vom Boden aus appliziert werden, ist gross genug!!

    • Heidi Says:

      Ich bin völlig mit dir einverstanden. Es wird immer alles verharmlost, und man erfüllt den Winzern bzw. Bauern (fast) alle Wünsche. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen überall erfüllt sind. Eine Kontrolle in den Sprühgebieten gab’s bisher nicht. Auch in Zukunft wird es schwierig sein zu kontrollieren. Wer beweist wie hoch die Windgeschwindigkeit war …
      Liebe Grüsse Heidi

  3. Sophie Says:

    Man soll doch endlich das verbieten!

  4. osmerus Says:

    Und wir wundern uns, dass es mit der Biodiversität bergab geht …

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