Viele Bauern im Kanton Graubünden glauben, dass sie aufgrund einer kantonalen Regelung den Mist einfach monatelang (bis ein Jahr) ungedeckt im Feld lagern dürfen. Das ist eine Falschinformation. Viele der illegal aufgeschichteten Bündner Feld-Misthaufen liegen zudem über dem Grundwasser, sind also eine konkrete Verschmutzungsgefahr für das Trinkwasser. Allein schon das Gewässerschutzgesetz verbietet es, den Mist einfach auf dem Feld zu deponieren:
Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden.
1 Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.
Auszug aus der Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft, Punkt 5.4: „Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt …“ Ziel der Vollzugshilfe ist ein schweizweit koordinierter und einheitlicher Vollzug des Bundesrechts. Schon in der alten Wegleitung von 1994 war ein Verbot der Mistlagerung im Feld enthalten.
Schlagwörter: Gewässerschutzgesetz, Graubünden, Grundwasser, GSchG, Landquart, Malans, Malanser, Mistlager, Mistplatte, Trinkwasser
21. März 2016 um 08:28 |
Die Dreistigkeit der vom Steuerzahler subventionierten Agrarier schreit genau so zum Himmel wie die Untätigkeit der vom Steuerzahler finanzierten Überwachungsbehörden. Lobbyismus und Parteiabhängigkeit scheinen eine ungute Ehe eingegangen zu sein.
21. März 2016 um 10:36
… aber wenn dann endlich die Behörden (mit Steuergeldern) merken, dass die Gewässer verschmutzt sind, dann zahlen wir wieder für die Massnahmen zur „Reinigung“ bzw. Verhinderung weiterer Verschmutzungen. So geht es weiter, weiter, weiter … Hier in den Bergen wird (noch) gut verdünnt, da „darf“ gewurstelt werden ohne dass es gross auffällt…