
Gewässerverschmutzungen durch die Landwirtschaft sind nicht selten. Es fehlt an griffigen Vorgaben für den Vollzug.
Die Kürzung von Direktzahlungen aufgrund von Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung ist ein aufwändiges Verfahren. Es braucht einen rechtskräftigen Entscheid einer Amtsstelle oder eines Gerichts. Anders sieht es beim Tierschutz aus. Bei Verstössen kann der Kontrolleur oder die Amtsstelle unmittelbar die Direktzahlungen kürzen. Seit der Einführung dieser Regelung ist der Vollzug immerhin markant besser geworden, denn Kürzungen tun den Bauern weh, sofern die Richtlinien sachgerecht ausgearbeitet wurden.
Wieso ist der Gewässerschutz schlechter gestellt? Es ist davon auszugehen, dass die Bauernlobby eben genau den Passus der Feststellungsverfügung bzw. des rechtskräftigen Entscheids einst mit der Absicht in die Richtlinie hinein gebracht hatte, damit wenig gekürzt wird. Die Auswirkungen von Tierschutzvergehen beschränken sich meist auf wenige leidende Tiere. Hingegen kann die Verschmutzung von Gewässern viele Wassertiere und ganze Ökosysteme treffen und auch uns Menschen direkt über das Trinkwasser. Mit der heutigen Regelung bleiben viele Vergehen unbestraft. Das darf nicht sein!
Der Teufelskreis
So wird der Vollzug behindert:
- Viele Kantone vergeben für die Kontrolle auf den Betrieben keine Gewässerschutz-Kürzungspunkte. Das führt dazu, dass die Kontrolleure auf dem Bauernhof nicht richtig hinschauen, da der Gewässerschutz keine Priorität hat … und andere Kontrollpunkte gibt es zuhauf!
- Nur offensichtliche Missstände werden dem zuständigen Amt eventuell gemeldet.
- Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.
- Dies führt dazu, dass in der Praxis kaum Direktzahlungen aufgrund von Widerhandlungen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung gekürzt werden, auch wenn gravierende Missstände bestehen.
- Die Landwirte realisieren natürlich schnell, wo streng kontrolliert wird und welche Vergehen Konsequenzen haben, z.B. der Tierschutz, und welche nicht, d.h. der Gewässerschutz!
- Dies wiederum führt zu noch mehr Missständen auf den Betrieben und zu noch mehr Laisser-faire.
Was ist zu tun?
Heute funktioniert der Vollzug Gewässerschutz in der Landwirtschaft in vielen Kantonen schlecht oder überhaupt nicht, obwohl die Kantone von Gesetzes wegen die Verantwortung tragen. Dafür gibt es mehrere Ursachen. Je nach Kanton werden Aufgaben an untergeordnete Amtsstellen (Gemeinden) delegiert. Meist fehlen dort die Ressourcen, Fachkenntnisse und/oder der Wille zum Gesetzesvollzug. Eine grosse Hürde ist die Feststellungsverfügung. Will man Bäche, Flüsse … und Grundwasser besser schützen, dann müssen Voraussetzungen für einen effizienten Vollzug geschaffen werden.
- Der Gewässerschutz ist dem Tierschutz gleichzustellen, d.h. die Feststellungsverfügung ist abzuschaffen! Kontrolleure und Ämter sollen die Möglichkeit erhalten, Direktzahlungen ohne rechtskräftigen Entscheid zu kürzen.
- Der Bund muss klare und griffige Vorgaben für Kontrolle und Kürzungen formulieren.
- Der Bund muss seine Oberaufsicht gemäss Art. 46 des Gewässerschutzgesetzes wahrnehmen, d.h. von den Kantonen die Akzeptanz der eidgenössischen Gesetze fordern und einen einheitlichen Vollzug.
2.11 Landwirtschaftsrelevante Vorschriften nach Gewässer-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung
- 2.11.1
- Bei Verstössen gegen die Vorschriften der Gewässer-, Umwelt-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung werden Beiträge gekürzt, wenn der Verstoss im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Betriebs steht. Verstösse müssen mit einem rechtskräftigen Entscheid, mindestens mit einer Verfügung der zuständigen Vollzugsbehörde festgestellt worden sein …
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Schlagwörter: Direktzahlungskürzungen, Direktzahlungsverordnung, DZV, fehlende Ressourcen, Feststellungsverfügung, Gewässerschutz, rechtskräftiger Entscheid, Strafanzeige, Tierschutz, Vollzug
10. Dezember 2022 um 08:57 |
[…] weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle […]