Von Pflanzenschutzmitteln, Alkohol und Direktzahlungen

Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Diese Porzellan-Puppe war das Einzige was Martha mitnehmen konnte, als sie ein paar Jahre später zusammen mit ihrer Mutter das Haus fluchtartig für immer verlassen musste. Ihr Vater schlug jeweils unter Alkoholeinfluss zu, zertrümmerte Möbel und traf auch die Mutter. Foto 1917.

Alkohol ist grundsätzlich schädlich. Es gibt keinen „sicheren“ Grenzwert für den Konsum alkoholischer Getränke. Mit einer Stunde Bewegung täglich lassen sich die negativen Auswirkungen dämpfen. Allerdings kann Alkohol die Kreativität fördern und die Stimmung heben. Special Report Alcohol, New Scientist 3.12.16 (auf Anfrage erhältlich bei Heidi heidismist at bluewin.ch).

Zitat aus der Jubiläumsschrift 100 Jahre Alkoholgesetz 1887-1987: „Die schweizerische Alkoholordnung wurde 1885 bis 1887 geschaffen, um dem Elend entgegenzuwirken, das aus dem übermässigen Konsum von Kartoffelbranntwein weiter Bevölkerungskreise entstanden war…“ In seinem Roman Der Immune schreibt Hugo Loetscher: „Der Junge hatte sich anfänglich mit dem gewehrt, was ihm spontan zur Verfügung stand. Er hatte geweint, wenn der Vater betrunken nach Hause kam; er hatte gezittert, wenn dieser nur schon die Arme hob; er hatte gebettelt, gefleht und die Faust gemacht…“

Fragwürdige Förderung von „Alkohol-Pflanzen“

Einen Grund für die staatliche Förderung von Pflanzen, welche der Produktion von alkoholischen Getränken dienen, gibt es also nicht. Und doch unterstützen wir mit Steuergeldern den Rebbau, der grösstenteils der Produktion von Wein dient. Und ausgerechnet die Reben benötigen für ihr Gedeihen besonders viel Pflanzenschutzmittel (PSM): 370 Tonnen pro Jahr, v.a. Fungizide. Bis heute gibt es keine aufgeschlüsselte Statistik über die von den Landwirten verwendeten Pflanzenschutzmittel. Die ausgebrachte Menge in Tonnen sagt kaum etwas aus über die Umweltbelastung. Unter den für die Luftapplikation zugelassen PSM befinden sich zahlreiche sehr schädliche Mittel.

<a href="http://www.agrarbericht.ch/de" target="_blank">Agrarbericht 2016</a>, Bundesamt für Landwirtschaft.

Agrarbericht 2016, Bundesamt für Landwirtschaft.

Heidi ist keine Spezialistin im Berechnen von Direktzahlungen, aber folgende Beiträge dürften für den Rebbau zutreffen: Versorgungssicherheitsbeiträge/Basisbeitrag 860 Franken pro Hektare und Jahr plus Beitrag für Dauerkulturen 400 Franken; plus Hangbeitrag für Rebflächen 30 bis 50% Neigung 1’500, bei 50% Neigung 3’000 Franken oder Terrassenlagen mit mehr als 30% Neigung 5’000 Franken pro Hektare und Jahr. Direktzahlungsverordnung.
Was hat Wein mit Versorgungssicherheit zu tun? Hat der Bund zu viel Geld?

Unkontrolliertes Spritzen aus dem Helikopter

In Steillagen sei es schwierig zu spritzen, heisst es, weshalb das Ausbringen von Pflanzenschutzmittel mit Helikopter in der Schweiz erlaubt ist. Terrassierte Flächen generieren hier Direktzahlungen von mehr als 6’000 Franken pro Hektare und Jahr.

Doch gespritzt wird aus dem Helikopter nicht nur in Steillagen, das weiss Heidi von Augenzeugen. Ein Leser wurde gar auf einem Campingplatz im Wallis mit Pflanzenschutzmitteln aus der Luft besprüht. Medienberichten ist zu entnehmen, dass man es mit den Pufferstreifen nicht so genau nimmt oder – im Klartext – auch Gewässer, Hecken und was da so unter dem Heli ist mitspritzt. In Zukunft sind zwar bessere Kontrollen vorgesehen, aber der Worte sind viele!

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Rahmen der Vernehmlassung zu den Helikopter-Sprühflügen eine nicht abschliessende Liste der für 30 m bzw. 60 m Distanz zu Gebäuden, öffentlichen Areale und privaten Wohnzonen zugelassenen PSM erstellt. Heidi hat sie durchleuchtet und einige Eigenschaften in einer Liste zusammengestellt, Stand 16.3.16: Pflanzenschutzmittel in der Luftapplikation 30 m/60 m.

Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge: Massive Lockerung der Abstandsvorschriften zementiert, Heidis Mist 16.9.16.

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