Helikoptersprühflüge: Behörden verharmlosen (2)

Mehrere Pflanzenschutzmittel (PSM) mit dem Wirkstoff Folpet sind für Luftapplikation zugelassen. Bei fast allen darf die Distanz zu Wohnhäusern gemäss neuer Regelung für Sprühflüge halbiert werden, d.h. nur 30 m statt 60 m. Im Rahmen der Vernehmlassung für Pflanzenschutzmittel-Sprühflüge präsentierte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zwei Listen. In einer sind alle PSM aufgeführt, die vom Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) geprüft wurden, die zweite enthält jene PSM, bei denen die Distanz nicht auf 30m verringert werden darf.

Nach der Veröffentlichung der Vollzugshilfe für das Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern stellte Heidi der zuständigen Mitarbeiterin des BAFU, Magali Lebrun, folgende Frage: „Wo findet man die aktuelle Liste des BLV für verkleinerte Abstandsvorschriften zu Gebäuden, öffentliche Arealen und privaten Wohnzonen?“ Da die Antwort bis heute nicht eingetroffen ist und Heidi die Liste wieder nicht gefunden hat, läuft zur Zeit eine neue Anfrage.

Hier die Liste, welche das BLV für die Vernehmlassung erstellt hatte: Liste der PSM bei denen ein Abstand von 60 m gefordert wird und Liste der untersuchten PSM. Heidi konsultierte vor einem Jahr das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft und stellte fest, dass zahlreiche weitere Mittel für die Luftapplikation zugelassen sind, diese aber nicht auf der Liste des BLV figurieren. Für diese gelte 60 m, so Magali Lebrun auf Anfrage (Mail an Heidi vom 19.4.16):
„L’OSAV (BLV) a fait une évaluation des produits en terme de risque pour l’homme et a proposé une réduction de la distance de sécurité à 30m pour certains d’entre eux. En d’autres termes, les produits qui n’ont pas été évalués sont automatiquement associés à une distance de 60m.
En revanche, je ne peux pas vous dire comment l’OSAV a évalué ces produits, ni pourquoi certains n’ont pas été évalués, mais pour nous cela ne change pas grand-chose puisque la distance de sécurité de base pour les maisons est 60m.“

Beim BAFU hat man also keine Ahnung wie das BLV die Mittel evaluiert hat und wieso es nicht alle für die Luftapplikation zugelassenen PSM prüfte.

Für die reduzierte Distanz zu Wohnzonen (30 m) zugelassenen sind die folgenden Produkte mit dem Wirkstoff Folpet. Heidi hat ein paar Spezifikationen aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis kopiert. Auszug aus dem Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 10.6.17:

Folpet Burri

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 36 Reizt die Augen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 22 Staub nicht einatmen.
  • S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Folpet 80 WDG

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Folpet 80 WG

  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

Folpet DG

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.

Folpet WP

  • R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
  • R 36 Reizt die Augen.
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
  • R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • S 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
  • S 22 Staub nicht einatmen.
  • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.
  • S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

Das BLV/Über uns: „Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier Tierschutz und Tiergesundheit.

Hält das BLV was es den Steuerzahlenden verspricht?

Heidis Artikel über Helikoptersprühflüge

10.6.17 HOME

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2 Antworten to “Helikoptersprühflüge: Behörden verharmlosen (2)”

  1. osmerus Says:

    Prost, Mahlzeit!

    • Heidi Says:

      Früher einmal (ich weiss nicht mehr wann genau) musste man im Wallis Wein trinken, weil das Bach-/Trinkwasser so verschmutzt war. Heute kann man das nicht bedingungslos empfehlen. Nun, Bier, je nach Produkt mit Glyphosat. Vielleicht doch „nur“ Hahnenwasser. Das ist, wenn es vorwiegend aus dem Grundwasser kommt, vielerorts noch empfehlenswert. Doch wielange?

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