Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beruhigt das Schweizer Volk in der Medieninformation vom 9.5.18 wie folgt: „… Erst beim täglichen Konsum von beispielsweise 72 kg Teigwaren, 655 kg Brot, 10 kg Kichererbsen oder 1600 Liter Wein pro Kopf wäre mit gesundheitsschädigenden Folgen durch Glyphosatrückstände zu rechnen.
… Der Bundesrat sieht nach der Gesamtbeurteilung durch das BLV aus gesundheitlicher Sicht keinen Handlungsbedarf. „
Ob so viel „wissenschaftlicher Exaktheit“ und sektoriellem Denken bleibt Heidi die Sprache weg. Sie hat noch rasch im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) nachgeschaut, z.B. das Herbizid mit der Handelsbezeichnung „Glyphosat“:
- H315 Verursacht Hautreizungen.
- H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Ein Silberstreifen am Horizont: Zahlreiche Bürgerinitiativen, die Glyphosat-freien Kommunen in Deutschland, Österreich, Portugal, die pestizidfreien Kommunen in Frankreich, Schweiz (60, Initiative von Greenpeace) … die im Dezember 2017 eingereichte Standesinitiative im Kanton Zürich usw.
Glyphosatrückstände in Lebensmitteln: Kein Gesundheitsrisiko für Konsumenten, Medieninformation des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV) vom 9.5.18.
Standesinitiative zum Verbot der Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat, Parlamentarische Initiative dreier Mitglieder des Kantonsrats Zürich, eingereicht am 11.12.17.
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