8 Jahre Heidis Mist – Graubünden ignoriert weiterhin Bundesrecht

Was liegt denn da ...

Was liegt denn da …

... seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans ...

… seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans …

... Mist!

… Mist!

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

Angefangen hat Heidis Mist am 15.5.10 mit den über 20 riesigen Misthaufen, die rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi, auf zwei Quadratkilometer Fläche monatelang über dem Grundwasser lagen: Vom Stall direkt aufs Feld. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden sah keinen Handlungsbedarf, denn das entspricht der kantonalen Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 1.10.03. Danach darf Mist bis ein Jahr lang ungedeckt in Eigenverantwortung des Landwirts im Feld liegen.

Kritik aus Bern

Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt (Gewässerschutzgesetz Art. 3, Art. 6 usw.). Für Ausnahmen gibt es klare Regeln, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

  • Anfang Juli 2010 beanstandete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verschiedene Punkte der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft sowie einige Punkte des Merkblatts „Güllen in Notfällen“.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und das ANU stellten in der Folge die Überarbeitung der Weisung im Laufe des Sommers 2010 in Aussicht.
  • Doch es geschah nichts bzw. das Merkblatt „Güllen in Notfällen“ nahmen die Ämter, entgegen der Empfehlung des BAFU, einfach vom Netz.
  • Das BAFU setzte später dem ALG eine Frist für die Überarbeitung der Weisung bis 30.9.15.
  • Nun sind fast acht Jahre vergangen und noch immer präsentieren ALG und ANU den Bündner Bauern die unveränderte Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft aus dem Jahre 2003! Diese entspricht weder Schweizer Recht noch EU-Recht. Viele Misthaufen im Kanton Graubünden liegen daher illegal irgendwo auf Wiesen, abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser usw. Und Bauernhöfe ohne korrektes oder gar ohne Mistlager sind anzutreffen. Manche Mistlager auf Erde werden vor der Kontrolle noch rasch behelfsmässig gedeckt. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Verantwortung Gewässerschutz beim Landwirtschaftsamt

Der Kanton Graubünden hat die Verantwortung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft dem Landwirtschaftsamt übertragen. Dieser Interessenskonflikt hat Konsequenzen für die Umwelt. Werden von Bauern begangene Umweltdelikte angezeigt, dann landen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer in Schubladen, sogar bei der Staatsanwaltschaft. Man habe dafür keine Ressourcen, heisst es beim ALG. Bussen/Strafen sind so klein, dass sie keine Lehre für die Delinquenten sind. In Graubünden sind zudem die Direktzahlungen so hoch, dass Bussen/Strafen vernachlässigbar sind. Wo bleibt der Rechtsstaat?

Scharfe Gesetzte, milde Strafen

Das Problem der milden Strafen im Umweltrecht hat das BAFU u.a. im ersten Heft 2018 die umwelt thematisiert: Tatort Umwelt – Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht. Magazin «die umwelt» 1/2018 – Tatort Umwelt, Bundesamt für Umwelt.

Misthaufen im Feld 2009 – 2017, Link zu den Artikeln von Heidi über Misthaufen im Feld.

Misthaufen unübersehbar!

Die sieben Fotos ohne Datum in diesem Beitrag stammen alle vom 13.5.18. Es sind nur Beispiele! Weitere Misthaufen liegen ein bisschen überall im Kanton verstreut, für ALLE und jedes Amt, auch das zuständige, sichtbar.

Noch ein Malanser ...

Noch ein Malanser …

... liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

… liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein ähnliches Bild in Malans ...

Ein ähnliches Bild in Malans …

... wie an Pfingsten 2010.

… wie an Pfingsten 2010.

15.5.18 HOME

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5 Antworten to “8 Jahre Heidis Mist – Graubünden ignoriert weiterhin Bundesrecht”

  1. dahartmann Says:

    Liebes Heidi
    Herzliche Gratulation und alles Gute zu deinem Jubiläum!
    Bleib wie Du bist: gut fundiert und fadegrad – mach bitte weiter so!
    Danke

    • Heidi Says:

      Lieber dahartmann
      Deine Gratulation freut mich sehr. Ich werde versuchen, deine Wünsche zu erfüllen, sind sie doch auch meine. Das Ziel ist noch weit entfernt. Doch irgendwann wird Vernunft einziehen – hoffe ich.
      Herzliche Grüsse
      Heidi

  2. Susanne Hagen Says:

    Auch von mir herzliche Gratulation und vielen herzlichen Dank für das unermüdliche Heidi, dessen Arbeit leider noch lange dringend nötig sein wird….

    • Heidi Says:

      Liebe Susanne
      Ursprünglich war ich sehr naiv: Vielleicht ein Jahr lang informieren, dann werden die Gesetze eingehalten. Doch wer sich gegen umweltverschmutzende Traditionen einsetzt, braucht einen langen Atem. Am Anfang wusste ich nicht, dass die gesetzeswidrigen Zustände weit verbreitet sind. Wer sich (auch als direkt Betroffene) wehrt, der/die wird zum Täter gemacht, obwohl er/sie Opfer ist.
      Danke dir für deine Unterstützung und herzliche Grüsse
      Heidi

  3. Jubiläum: 10 Jahre Heidis Mist | Heidis Mist Says:

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