Die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof hatte dem Bürgermeister von Mals, Ulrich Veith, vorgeworfen, in der Gemeinde Mals im Jahr 2014 ein unzulässiges und rechtswidriges Referendum über Pestizide abgehalten und damit unnötige Ausgaben verursacht zu haben, womit der öffentlichen Hand ein Schaden von 23’751,99 Euro entstanden sei. Diesen Betrag forderte die Staatsanwaltschaft von Veith persönlich als Schadenersatz ein.
Der Rechnungshof spricht den Malser Bürgermeister Ulrich Veith in der Schadenersatzklage frei. Es wurde ihm sogar ein Prozesskostenersatz von 2’000 Euro zuzüglich 15% Prozent allgemeine Spesen, Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag zugesprochen.
Veith: “Das Thema Pestizide ist sehr komplex und sehr wichtig nicht nur für Mals, sondern auch für Südtirol und darüber hinaus. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie und eine Ermutigung, auch in Zukunft die Bürger bei Themen, wo es um unsere Zukunft und jene unserer Kinder geht, verstärkt einzubinden”.
Freispruch Ulrich Veith, Der Malser Weg vom 27.4.19
“Wichtiges Signal für die Demokratie”, salto vom 19.4.19
27.4.19 HOME
Schlagwörter: Demokratie, Mals, Pestizide, Pflanzenschutzmittel, PSM, Rechnungshof, Ulrich Veith
28. April 2019 um 10:09 |
Der Staatsanwalt beim Rechnungshof braucht wohl dringend Fortbildung in naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen. Ein Hoch auf das Gericht!
28. April 2019 um 10:38
Ich schliesse mich deiner Meinung an!