Dass auf dem Alpakazuchtbetrieb in Bichwil SG vieles nicht ordentlich läuft, sehen wohl alle, die einen kritischen Blick über den Zaun werfen. Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand betrieben, Verbesserungen verlangt, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, rekurierte. Die Richter des Kreisgerichts Wil in Flawil sprachen Adrian Brändle am 3.4.12 frei. Der Unschuldige darf auch weiterhin Alpakahalter ausbilden. Die kantonale Vollzugsbehörde investierte viel Zeit in diesen Betrieb, erfolglos. Sie hat resigniert. Alles ist rechtens, so das Kreisgericht. Oder etwa nicht?
Welche Gründe führten die Richter für den Freispruch an? Ihre Argumentation möchte Heidi kennen. Im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips müsste man eigentlich Einsicht in das Gerichtsurteil erhalten.
Und wer kümmert sich um das Naturschutzgebiet? Sofortmassnahmen gibt es offensichtlich keine. Lässt man das Gebiet solange zerstören bis es wertlos ist?
Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19
Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19
15.5.19 HOME
Schlagwörter: Adrian Brändle, Alpaka, Bichwil, BLV, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Gemeinde Oberuzwil, Kreisgericht Wil, Naturschutzgebiet
15. Mai 2019 um 21:43 |
Es ist halt so wie es schon lange ist in unserer Bananenrepublik.
Nicht das Recht und die Gesetze sind entscheidend. Wer mit „guten“ Anwälten umgehen kann, die entsprechenden Kosten tragen kann, entscheidet letztlich meistens.
Geld regiert die Welt!