Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee?

Am Montag, 18.11.19 wanderten wir durch diese wunderbare Schneelandschaft. Copyright: Julian P.

Am Montag, 18.11.19 wanderten wir durch diese wunderbare Schneelandschaft. Copyright: Julian P.

Liebe Heidi

An unserem ersten Ferientag im Berner Jura schneite es. Wir verbrachten einen faulen Tag bei meinem Bruder. Am Montag lockte uns die Sonne hinaus. Wir wanderten in dieser Bilderbuchlandschaft.

Am Mittwoch, 20.11.19, sahen wir einen Bauern beim Güllen mit Schleppschlauch. Copyright: Julian P.

Am Mittwoch, 20.11.19, sahen wir einen Bauern beim Güllen mit Schleppschlauch. Copyright: Julian P.

Was wir dann aber am Mittwoch und Donnerstag sahen, das schauderte uns: Ein Bauer brachte mit dem Schleppschlauch Gülle aus. Einfach über den Schnee! Das ist doch verboten. Ich schicke dir die Bilder. Mein Bruder meinte nur: „Dieser Bauer macht das jedes Jahr.“ Am Sonntag war der Schnee dann weg.

Am Donnerstag, 21.11.19, war schon eine grosse Fläche gegüllt, als wir hier vorbeikamen. Der Bauer war wieder am

Am Donnerstag, 21.11.19, war schon eine grosse Fläche gegüllt, als wir hier vorbeikamen. Der Bauer war wieder am Güllen. Copyright: Julian P.

Gülle am 21.11.19. Copyright: Julian P.

Gülle am 21.11.19. Copyright: Julian P.

Ich schicke dir die Fotos. Kannst du sie veröffentlichen? Wir ärgerten uns sehr. Jetzt zahlen wir doch für „umweltschonende“ Landwirtschaft – oder nicht?

Wir hoffen, dass das Wetter diese Woche noch einigermassen gut ist damit wir mangelnde Bewegung nachholen können.

Freundliche Grüsse

Julian

Am Sonntag, 24.11.19, war der Schnee geschmolzen. Man sieht noch die Fahrspuren. Copyright: Julian P.

Am Sonntag, 24.11.19, war der Schnee geschmolzen. Man sieht noch die Fahrspuren. Copyright: Julian P.

Lieber Julian, liebe Maja

Das sind nicht gerade schöne Ferienfotos!

Ihr hättet sofort die Polizei rufen sollen. Einheimische machen das meist nicht aus Angst vor Reaktionen, dem Frieden zuliebe oder weil man aufeinander angewiesen ist. Besonders in abgelegenen Gebieten.

Checkliste Polizeischule Ostschweiz

Auf Heidis Mist findet ihr unter „Grundlagen Links“ die Checkliste „Gülleaustrag und Mistlagerung“ der Polizeischule Ostschweiz. Diese ist zur Einschätzung der Lage gut geeignet. Ihr könnt sie auch der Polizei zeigen, wenn diese den Fall nicht rapportieren will, was leider allzu oft geschieht. Je nach Kanton wollen auch die Ämter nur handeln, wenn sie eine Polizeimeldung erhalten. Gerne schiebt man auch den Schwarzen Peter herum.

Was sagt das Gesetz?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet in Anhang 2.6 klar das Ausbringen von Gülle auf Schnee. Wenn es nur ganz wenig Schnee gewesen wäre oder eine kleine Fläche, dann hätte man ein Auge zudrücken können.

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Kürzlich hat mir ein Bauer geklagt, dass in seinem Kanton die ChemRRV nicht als „Gesetz“ anerkannt werde. Das fand ich dann schon ziemlich stark, obwohl ich einiges gewöhnt bin! Er klagte über Gülleaustrag auf Pufferstreifen, Ökoflächen und im Spätherbst auf Wintergetreide.

Karstgebiet: Risiko Gewässerverschmutzung hoch

Hinzu kommt, dass der Betrieb in einem Karstgebiet liegt, das heisst hier ist die Gefahr der Versickerung besonders gross. Sorgfältiges wirtschaften ist ein absolutes Muss. Durch Klüfte kann die Gülle unter Umständen leicht in Quellen oder ins Grundwasser gelangen. Daher muss Karstwasser in der Regel zur Verwendung als Trinkwasser einer einfachen Aufbereitung unterzogen werden (Filtration, Desinfektion, Belüftung). Zum besseren Schutz des Wasser in stark heterogenen Karstgebieten wurden die Grundwasserschutzzonen Sh und Sm geschaffen.

Grundwasserschutzzonen

Grundwasserschutzzonen

Freisetzung von Lachgas höher

Bei tiefen Temperaturen und wassergesättigtem Boden wird vermehrt Lachgas gebildet. Lachgas stammt grösstenteils aus der Landwirtschaft. Die Freisetzung kann reduziert werden, wenn die Düngung optimal an den Bedarf und den Standort angepasst wird. Im aktuellen Fall ist das eher ein Entsorgen von Gülle, denn eine Düngung! Lachgas ist ein Treibhausgas dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so gross ist wie die von CO2; es trägt somit zur Klimaerwärmung bei. Zudem ist Lachgas an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt.

Gemäss neuesten Nachrichten war der CO2-Ausstoss gesamthaft noch nie so hoch wie 2018.

Gewässerschutz: Weshalb sind Bussen und Direktzahlungskürzungen so selten?

Wieso kann ein Bauer über längere Zeit so wirtschaften? Fällt das keinem Amt auf? Keinem Beamten, keinem guten Bauern, der hier durchfährt? Sehen das nur Touristen wie ihr? Solche Missstände muss man abstellen!

Folgende Gründe können für die Missstände verantwortlich sein:

  • Niemand zeigt die Vergehen an.
  • Mangelnde Kenntnis der Gewässerschutzgesetzgebung.
  • Mangelnde Integration der Vorschriften im Unterricht der landwirtschaftlichen Schulen bzw. der Polizeischulen.
  • Der Bauer ist eine „wichtige“ Person, z.B. erzählte mir eine Beamtin, dass sie einen Bauern wegen Güllen zur Unzeit verzeigt hatte. Was sie nicht wusste, das war: Der Bauer ist Alt-Nationalrat. Dieser wusste sehr wohl sich zu wehren. Er ging zum Kollegen Regierungsrat und schwups war die Anzeige im Eimer und die Beamtin frustriert.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.

Trotzdem werde ich den Fall dem zuständigen Amt melden, da diese Güllerei kein Einzelfal ist, sondern Jahr für Jahr vorkommt.

Ich wünsche euch noch eine ungetrübte Ferienwoche und grüsse herzlich

Heidi

Wegleitung Grunwasserschutz, Bundesamt für Umwelt

Grundwasser als Trinkwasser, Bundesamt für Umwelt

Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft, Vollzugshilfe Bundesamt für Umwelt

Erläuterungen zur Hydrogeologischen Karte der Schweiz

Treibhausgase, Lachgas, Bayerisches Landesamt für Umwelt

Co2 auf Rekordwert, Schweizer Bauer 25.11.19

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6 Antworten to “Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee?”

  1. Reber Says:

    Die Grundwasserschutzzone ist in S1,S2,S3 unterteilt. Bei S3 ist noch eine weitere Unterteilung Sh,Sm angezeigt. Diese Unterteilung ist mir nicht bekannt. Kann mich jemand aufklären.
    Bei uns gibts noch eine Unterteilung von S2a und S2b. Im S2b darf mit Segen der Behörden bis 3-mal jährlich Gülle im Quellschutzgebiet ausgebracht werden. Eine Sauerei sondergleichen. Aber eben der industrielle Bauernbetrieb ( im Quellschutzgebiet) muss seinen Sondermüll Gülle irgendwie billig entsorgen.

  2. mbombombo Says:

    😰

    • Hanspeter Reber Says:

      Beim Amt für Umwelt (Gewässerschutz) Kanton Solothurn in Solothurn nachfragen.

  3. Bauer im Berner Jura straflos trotz wiederholter Gesetzesverstösse | Heidis Mist Says:

    […] Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? Heidis Mist vom 26.11.19 […]

  4. Gefahr für das Grundwasser: Güllen in Karstgebieten | Heidis Mist Says:

    […] Ein Gemeinderat von Tramelan güllt regelmässig im Winter. Manchmal auf Schnee, aktuell auf gefrorenen Boden. Heidi hat am 26.11.19 ausführlich darüber berichtet: Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee?  […]

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