„Ich wünsche dir gute Gesundheit!“ Das verpflichtet!

Sprudelndes Wasser in einem Bündner Wildbach

Sprudelndes Wasser in einem Bündner Wildbach

Gesundheit ist auch politisch

In keiner Jahreszeit wünschen wir unseren Freunden, Bekannten und Kollegen häufiger gute Gesundheit als jetzt. Auch gute Vorsätze für das kommende Jahr sind häufig mit der Gesundheit verbunden: gesünder essen, mehr Bewegung usw. Doch das allein genügt nicht. Saubere Luft, unbelastetes Trinkwasser, schadstofffreie Nahrungsmittel müssen erkämpft werden, denn einfach von sich aus gibt es das nicht mehr, obwohl schon lange Forschungsresultate vorliegen, welche grossen Handlungsbedarf aufzeigen. Wir müssen die Politik aktiv auffordern (oder vielleicht eher zwingen), ihre Aufgaben zu unserem Schutze und für die Umwelt zu erfüllen.

Auf Antibiotika verzichten

Im Anschluss an den Artikel Antibiotika, kritische Antibiotika: Leserbrief von Max möchte Heidi einmal mehr auf die Forderung einer Fachkommission des Bundes von 2014 hinweisen: Antibiotika-resistente Keime sind die «grösste biologische Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung». In der Schweizer Nahrungsmittelproduktion soll daher ganz auf Antibiotika verzichtet werden, siehe Krankheitsrisiko Antibiotika, SRF 23.11.14. Dies ist eine der bisher unerfüllten Forderungen. Sie ist schon fünf Jahre alt!

Luft, Boden und Wasser schützen

Die Trinkwasserqualität ist im Allgemeinen zwar noch gut, aber das Grundwasser v.a. im Mittelland arg verschmutzt, was den Trinkwasserversorgern grosse Probleme bereitet und den Medien viel Stoff liefert. So hat die Sonntagszeitung am 22.12.19 unter dem Titel Bevölkerung zahlt für Pestizidsünden gemeldet: „Weil die Abbauprodukte von Chlorothalonil das Wasser noch bis zu 20 Jahre belasten, müssen die Gemeinden Millionen in ihre Anlagen investieren.“ Obwohl das Gewässerschutzgesetz das Verursacherprinzip für die Bezahlung von Schäden vorgibt, bezahlen immer „die anderen“.

Schlechter als uns Menschen geht es den Lebewesen in den Gewässern. Der Schweizerische Fischereiverband (SFV) schreibt in der soeben erschienenen Dezember-Nummer seiner Zeitung: „Das Bundesgericht urteilte am 12. Februar 2018, dass das Verbandsbeschwerderecht nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz auch auf Pflanzenschutzmittel-Bewilligungen anwendbar ist. Das heisst: Auch der SFV kann sich am Bewilligungsverfahren beteiligen. Dies ist sowohl eine Ehre wie auch eine Verpflichtung. Der SFV wird dieses Instrument nutzen, im Interesse eines umfassenden Schutzes der Fische, ihrer Nahrungsgrundlagen und ihrer Lebensräume.“ Heidi meint: „Das kann interessant werden, lautet doch die Gefahrenkennzeichnung im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft bei vielen Pestiziden H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.“

Auch die Luft und der Boden sind keineswegs sauber und werden laufend aus vielen Quellen verschmutzt, was unserer Gesundheit direkt oder indirekt über die Nahrung oder das Wasser schaden kann. Auch Luft und Boden benötigen mehr Aufmerksamkeit.

Unsere Forderungen sind wichtig

Wenn wir gute Gesundheit wünschen, dann genügt es nicht sich zurückzulehnen und auf Massnahmen zu warten. Wir müssen selber aktiv werden und von Ämtern und Politikern fordern, dass sie das Nötige veranlassen, um die Umwelt zu schützen oder Verschmutzungen zu sanieren, und zwar auf Kosten der Verschmutzer.

Danke!

Heidi dankt allen LeserInnen für die Treue. Viele haben sie im vergangenen Jahr unterstützt, ihr Informationen und Bilder geschickt oder sie auf Fehler aufmerksam gemacht, etwa gestern als sie schrieb, dass der prophylaktische Einsatz von Antibiotika im Biolandbau per 1.1.16 verboten worden sei. Wahrscheinlich sei das schon immer so gewesen, schrieb postwendend eine Kollegin. Fehler sind ärgerlich, denn Heidi bemüht sich, Fakten auf den Tisch zu legen. Zum Glück ist ein solcher Lapsus zuvor schon lange nicht mehr vorgekommen – oder nicht gemeldet worden?

Heidi wünscht Ihren Leser und Leserinnen alles Gute im 2020, Gesundheit, frohe Stunden und viel Tatendrang!

24.12.19 HOME

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