
5 Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand im St. Galler Rheintal. Welcher Kontrolleur möchte sich deswegen mit dem Bauern überwerfen und die illegale Lagerung anzeigen? Sind ja nur ein paar Siloballen! Foto vom 19.12.19.

An Weihnachten 2012 lagen oberhalb Maienfeld am Weg Richtung Jenins ein paar Siloballen und auf dem Pufferstreifen am Waldrand war ein langer Misthaufen; er begann oben am Weg mit Aussichtsbänklein und endete bei den Siloballen. Auch war er teilweise gedeckt, aber schon ziemlich vermodert. Die Siloballen lagen in der Flucht der Hecke.

Jahr für Jahr lagern hier Siloballen. Am 15.1.20 sah das Siloballenlager, vom Aussichtsbänkli aus gesichtet, so aus.

Vom Weg aus gesehen liegen die Siloballen in der Flucht der Hecke bzw. dort wo eigentlich eine Hecke sein sollte.

Heidi hat hinter die Siloballen geguckt und abgeschnittene Äste am Boden gesehen. So wird ein Pufferstreifen zur Hecke geschaffen.
Zur Erinnerung: Siloballen dürfen nur auf der düngbaren Fläche gelagert werden. Auf Pufferstreifen ist das Düngen verboten.
Busse gemäss Direktzahlungsverordnung
Art 2.2.5 Pufferstreifen
c. Lagerung nicht zugelassener Materialen wie Siloballen, Misthaufen auf Pufferstreifen (Anh. 1 Ziff. 9) |
15 Fr./m, mind. 200 Fr., max. 2000 Fr. |
24. Dezember 2012: Mist auf Pufferstreifen, Heidis Mist 31.12.12
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6, Art. 3 Dünger, 3.3.1 Verbote
16.1.20 HOME
Schlagwörter: düngbare Fläche, Jenins, Maienfeld, Mist, Mist im Feld, Pufferstreifen, Siloballen
16. Januar 2020 um 21:11 |
Wunsch und Wirklichkeit. Wenn alle Regeln auch eingehalten würden wäre die Welt wohl ein besserer Ort – aber ich muss zugeben, ich halte mich auch nicht immer an alle ;-).
17. Januar 2020 um 07:56
Man kann auch nicht alles wissen! Es gibt gar Leute, welche die zum Teil viel grösseren Ansammlungen von Siloballen (oft an Waldrändern) sogar als Kunst (Land Art) empfinden!
17. Januar 2020 um 10:38
Das stimmt, aber vieles kann man sich denken.
17. Januar 2020 um 11:39
Schön gesagt!