
Waldbrandgefahr, Stand der letzten Änderung: 09.04.2020, 12:03 Uhr. Bundesamt für Umwelt. Legende: Schwarz = Verbote, orange = erhebliche Waldbrandgefahr, Stufe 3.
Mehrere Kantone haben ein absolutes Feuerverbot im Freien oder im Wald und Waldesnähe erlassen. Auch im Kanton Bern ist die Waldbrandgefahr erheblich, d.h. Stufe 3. Doch im Berner Jura brennen weiterhin stundenlang rauchende Mottfeuer. Solche Feuer gibt es offenbar im Jura überall. Die Polizei fährt daran vorbei. Zwar wurde in diesem Fall die Polizei gerufen, aber geschehen ist, wie immer, nichts. Es heisst dann jeweils: „Die Bauern und Förster dürfen dies nach dem Holzen!“
Im Merkblatt der kantonalen Umweltfachstellen des Kanton Berns steht jedoch klipp und klar:
Mottfeuer sind rechtswidrig
Jeden Herbst, wenn die Aufräumarbeiten im Wald, auf den Feldern und in den Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt werden, häufen sich die Klagen über die dichten, beissenden Rauchschwaden der mottenden Feuer, welche ganze Wohngebiete oder Täler einnebeln. Aufgrund der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Mottfeuer aber klar rechtswidrig. Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden.
Mottfeuer schaden Mensch und Umwelt
Voraussetzung für eine vollständige Verbrennung bilden genügend Luftzufuhr und eine ausreichend hohe Temperatur. Bei Mottfeuern ist dies nicht der Fall, so dass die Verbrennung unter starker Rauchentwicklung unvollständig verläuft und das organische Material im Grüngut nicht vollumfänglich in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt wird. Bei der Verbrennung von nassen Grünabfällen entstehen grosse Mengen an Schadstoffen wie Feinstaub, Russ, Holzgas, Kohlenmonoxid und organische Verbindungen. Diese Schadstoffe können sich über weite Gebiete ausbreiten und wirken geruchsbelästigend, lungenschädigend und teilweise sogar krebserregend.
Heidi meint: Es ist höchste Zeit, dass die Behörden im Jura gegen diese umwelt- und gesundheitsschädlichen Mottfeuer vorgehen!
Frühling im Jura: 1 Feuer, 2 Feuer, 3 Feuer … viele Feuer. Heidis Mist vom 8.4.20
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Schlagwörter: Art. 26b Abs. 1 LRV, Berner Jura, Feuer im Freien, Luftreinhalte-Verordnung, Mottfeuer, Verbrennen ausserhalb von Anlagen, Waldbrandgefahr
12. April 2020 um 09:57 |
Der Mensch als Pyromane – „here, there – and everywhere“! „Frohe Ostern!“
12. April 2020 um 11:37
Ja, er zündet die ganze Welt an und gibt sich wie ein unschuldiges Lamm. Auch dir, lieber Osmerus, frohe Ostern! Und vielen Dank für deinen Einsatz für die Bäche!
15. April 2020 um 20:11 |
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27. April 2020 um 09:28 |
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19. August 2020 um 15:34 |
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1. September 2020 um 15:16 |
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25. November 2020 um 09:01 |
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20. April 2021 um 20:59 |
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1. Mai 2021 um 18:31 |
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