Der Alpöhi und der Geissenpeter sitzen am Tisch und diskutieren über den Alpkäse CHEESUS, welcher aus Milch produziert wird, die „sonst nicht weiterverarbeitet oder gar weggeschüttet“ würde.
Geissenpeter: „Das habe ich nicht gewusst. Unglaublich!“
Alpöhi: „Wenigstens wird die Milch künftig verwertet. Sie behaupten auf ihrer Homepage, dass Alpkäse ohne Kraftfutter entsteht und die Kühe nur die frischesten und kräftigsten Alpkräuter fressen. Auf dem Foto daneben sieht der Talboden eher nach Unkraut aus.“
Geissenpeter: „Mag sein, dass auf den Cheesus-Käsealpen kein Kraftfutter eingesetzt wird, was mich erstaunen würde, aber sie machen diese Aussage allgemein; das ist natürlich hanebüchen.
Kraftfutter auf Alpen
Gemäss Direktzahlungsverordnung, Art. 31, bzw. Sömmerungsverordnung, darf recht viel Futter zugeführt werden, nämlich:
- Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen dürfen höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage pro Normalstoss (NST) und Sömmerungsperiode zugeführt werden.
- Für gemolkene Kühe, Milchziegen und Milchschafe ist zusätzlich die Zufuhr von 100 kg Dürrfutter und 100 kg Kraftfutter pro NST und Sömmerungsperiode zulässig.
- Schweinen darf Kraftfutter nur als Ergänzung der alpeigenen Milchnebenprodukte verfüttert werden.
(Ein NST oder Normalstoss entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit während 100 Tagen.)
So wie ich das sehe, kann für Schweine beliebig Futter zugeführt werden als Ergänzung, vor allem in der zweiten Sommerhälfte ist das nötig, wenn die Kühe nicht mehr viel Milch geben. Die Versorgung mit Kraftfutter und anderem Futter, wie auch Dünger, ist auch auf abgelegenen Alpen möglich, denn seit Jahrzehnten wird vieles per Helikopter transportiert. Im Kanton Glarus hat dies zwar stark abgenommen, da es immer mehr Strassen gibt, welche die Alpen erschliessen, aber auch die mobile Käserei wird per Helikopter geliefert. Allgemein gibt es immer mehr Strassen.„
Alpöhi: „Kein Wunder, dass viele Weiden überdüngt sind und verunkrauten! In der Regel gilt: „Was erlaubt ist wird gemacht.“ Insbesondere wenn der Käse teuer verkauft werden kann, ist die Versuchung gross, viel Futter einzusetzen. Ist diese hohe Zufuhr von Futter, sprich Dünger, überhaupt erlaubt aufgrund der Umweltschutzgesetzgebung? Oder steht diese Regelung des Bundesamts für Landwirtschaft im Widerspruch mit anderen Gesetzen? Hat das Bundesamt für Umwelt geschlafen als diese Regelung erlassen wurde?
Geissenpeter: „Das weiss ich nicht. Du musst Heidi fragen! Wann kommt sie aus Frankfurt zurück?
Alpöhi: „Wahrscheinlich nächste Woche.“
Schweinealp: Neue Fotos vom Tobeltoni
Geissenpeter: „Der Tobeltoni hat mir neue Fotos geschickt von der Alp mit Schweinen. Er weiss aber nicht, ob die Schweine auch dieses Jahr in eine Weide dürfen. Im Moment sind sie im Holzverschlag. Sie werden wohl kaum mehr ins Wäldchen gelassen, wo sie letztes Jahr, ihrem Trieb entsprechend, gewütet hatten. Die Weide 2019 sieht eher einer Geröllhalde ähnlich als einer Bergwiese.
Der Tobeltoni ist regelmässig in dieser Gegend. Er wird mich auf dem Laufenden halten.“
Alpöhi: „Man müsste die Alpbewirtschaftung neu regeln. Mach doch einen Vorschlag und schleuse ihn über Nationalrätin Frida ein.“
Geissenpeter: „Ich kann’s schon versuchen, aber im Moment sind alle mit Corona beschäftigt.“
Fake News oder Wahnsinn? Heidis Mist vom 29.5.20
„Heidi, die Schweine zerstören unsere Alpweiden!“ Heidis Mist vom 28.4.20
Innovation für die Alp: Die fliegende Käserei. Bauernzeitung vom 15.11.19
«Ohne den Helikopter ginge es nicht auf der Alp!» Südostschweiz vom 1.10.19
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Schlagwörter: Alpen, Alpkäse CHEESUS, Alpschweine, Art. 31, Direktzahlungsverordnung, Futterzufuhr, Helikopter, Kraftfutter, Strasssen
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