Im Beitrag Notorisches Vergiften von Brombeeren in Wytweiden schrieb Heidi über den Herbizideinsatz in einer Waldweide im Jura und dass auch an der Strasse gespritzt wurde, was klar verboten ist und wofür es keine Bewilligung geben kann. Postwendend schickte T.W. Fotos auf welchen man auch sieht, dass direkt neben der Strasse gespritzt wurde. Das ist gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung klar verboten, Anhang 2.5, Art. 1.1., 2c und d. Gegiftelt wurde im Herbst.
Gesetze nützen nichts, wenn man sie nicht vollzieht!
6.7.20 HOME
Schlagwörter: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Herbizid, Jura, Pestizid, Pflanzenschutzmittel, PSM, Strassenrand, Wytweide
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