Mottfeuer im Berner Jura

Mottfeuer vom 7.8.20 an der Hauptstrasse von Tramelan Richtung Saignelégier.

Mottfeuer vom 7.8.20 an der Hauptstrasse von Tramelan Richtung Saignelégier.

Am 7.8.20 brannte im Jura wieder ein Mottfeuer. Bei dieser Gelegenheit veröffentlicht Heidi endlich den Brief aus Bern, welchen sie aufgrund der April-Mottfeuer vom zuständigen Berner Amt erhalten hatte. Darin wird die rechtliche Lage erläutert und es werden Tipps abgegeben.

Die aktuelle Meldung war kurz, das Mottfeuer für viele gut sichtbar an der Hauptstrasse von Tramelan Richtung Saignelégier.

Hallo Heidi

Leider wieder Mottfeuer, an der Hauptstrasse Richtung Saignelégier Jura …

Antwort auf Heidis April-Briefe von Hans-Peter Tschirren, Leiter Immissionsschutz a.i. der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz, Datum: 23.4.20.

Zu Ihren Eingaben vom 15., 16. und 21. April 2020 äussern wir uns in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) sehr gerne wie folgt:

Das Feuern im Freien ist in der Schweiz erlaubt, sofern nicht zu viel Rauch entsteht und das richtige Material verwendet wird: unbehandeltes trockenes Holz, natürliche und trockene Wald-, Feld-, und Gartenabfälle. Mottfeuer sind verboten.

Das Verbrennen auf Waldareal ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für Schlagabraum aus dem Wald, der innerhalb von 30 Metern auf angrenzendem Landwirtschaftsland verbrannt wird.

Die zuständige Waldabteilung des AWN kann jedoch eine Bewilligung erteilen. Dazu finden Sie Detailinformationen im Merkblatt «Schlagabraum im Wald» .

Mit korrektem Feuern entsteht kaum Rauch. Unser Film «Stopp Mottfeuer – so feuern Sie ohne Rauch» zeigt dies auf.

Für die Kontrolle ist die Polizei zuständig. Wenn das Feuer nicht korrekt bewirtschaftet wird und zu stark raucht, kann – auch wenn eine Bewilligung vorliegt – Anzeige erstattet und eine Busse verhängt werden. Das Gleiche gilt für das Verbrennen von Schlagabraum ohne Bewilligung.

Die Bewirtschaftung der Wytweiden obliegt den jeweiligen Besitzern und der Kanton schreibt nicht vor (auch sonst im Wald nicht), wie das Holz verwendet werden muss, das gefällt wird. Die Forderung einer alternativen Nutzung müsste über den politischen Weg eingebracht werden.

Ab der Waldbrandgefahrenstufe «erheblich» ist die Verbrennung von Schlagabraum verboten. Zudem sind Massnahmen zu treffen, die ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers (Waldbrand) und Schäden am angrenzenden Baumbestand verhindern.

Mit dem AWN, der Polizei und auch mit den Gemeinden pflegen wir einen regen Kontakt. Dabei sind wir bemüht, die Bevölkerung und die lokalen Behörden für die Problematik der Mottfeuer zu sensibilisieren.

Wir schätzen Ihr Engagement für die Umwelt sehr und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Hans-Peter Tschirren, Leiter Immissionsschutz a.i.

Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz

Laupenstrasse 22, 3011 Bern

www.be.ch/luft

Kanton Jura: Feuer trotz Verbot! Heidis Mist vom 27.4.20

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6 Antworten to “Mottfeuer im Berner Jura”

  1. osmerus Says:

    Liebes Heidi, der Norden Deutschlands steht euch südlichen Nachbarn offenbar in solchen Angelegenheiten kaum nach. Es geht doch – und so sagt auch die Verwaltung – um das Vermeiden von Störungen (hier Rauch und Gestank), weiter blickend aber auch um sinnvolleren Umgang mit dem Material, z.B. Kompostieren oder anders nutzen statt „vernichten“.
    Sowas will „Verwaltung heute“ mit psychosozialer Betreuung steuern, nicht sehen wollend, dass das „der Klientel“ ziemlich „am A… vorbei“ geht.
    Ich weiss nicht, ob es Faulheit, Dummheit oder die Kombination von beidem ist, was solches Verwaltungshandeln (bei eigentlich greifenden Gesetzen!) steuert.
    Möge es besser werden!
    [Da fällt mir der alte Spruch ein: Bürger zum Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes „So nehmen Sie doch Vernunft an!“ – Antwort: „Ich bin MdÖD, ich darf nichts annehmen.“]

    • Heidi Says:

      Lieber Osmerus
      Bei uns ist es von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Graubünden – oh Wunder – hat schon Förster wegen Verbrennens von Schlagabraum gebüsst. Und seid sie durchgreifen sieht man auch bei uns in der Nähe kaum noch Mottfeuer.

  2. Mottfeuer im Berner Jura – Schon wieder! | Heidis Mist Says:

    […] Mottfeuer im Berner Jura. Heidis Mist vom 19.8.20 […]

  3. Berner Jura: Gesundheitsschädlicher Rauch aus Wytweiden und Wald | Heidis Mist Says:

    […] Mottfeuer im Berner Jura. Heidis Mist vom 19.8.20 […]

  4. Berner Jura: Gesundheitsschädlicher Rauch aus Wytweiden und Wald (2) | Heidis Mist Says:

    […] Mottfeuer im Berner Jura. Heidis Mist vom 19.8.20 […]

  5. Berner Jura: Gesundheitsschädlicher Rauch aus Wytweiden und Wald (3) | Heidis Mist Says:

    […] Mottfeuer im Berner Jura. Heidis Mist vom 19.8.20 […]

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