Das Bundesamt für Landwirtschaft hält alle zum Narren!

Gefahrenkennzeichnung von Movento SC gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 15.11.20.

Gefahrenkennzeichnung von Movento SC gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 15.11.20.

Medienmitteilung vom 15.11.20 der InitiantInnen der Petition Verbot der bienentötenden Neonicotinoide: kein Zurück mehr!

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am Donnerstag mit seinem Entscheid über die erlaubten Behandlungsmethoden für Zuckerrüben Bestürzung ausgelöst. Eine Imkerin, ein Landwirt und ein Arzt hatten sich mit Händen und Füssen gewehrt, indem sie unter anderem eine Petition gegen die von den Rübenbauern verlangte Wiedereinführung des Gauchos lancierten. Sie haben ihren Fall gewonnen, aber das BLW hat die Schweizer Bevölkerung getäuscht, indem es diskret den Einsatz von zwei weiteren synthetischen Pestiziden zugelassen hat, die auf das Nerven- und Fortpflanzungssystem wirken und Bienen und die menschliche Gesundheit ernsthaft schädigen.

Obwohl das BLW die von der Zuckerlobby geforderte Wiederzulassung von Gaucho ablehnt, registriert es zwei synthetische Pestizide für Rübenpflanzen, die bereits im Kartoffelanbau zulässig sind. Es handelt sich dabei um das neurotoxische Pestizid Gazelle SG und das reproduktionstoxische Pestizid Movento SC.

„Zu allem Überfluss behaupten die Rübenbauern nun, dass diese äusserst schädlichen Pestizide für ihre Kulturen weniger geeignet sind und dass sie ihre Rüben mit höheren Mengen dieser Stoffe werden behandeln müssen als bisher“, beklagt Ernst Frischknecht, ein Pionier des Biolandbaus. „Mit ihrem gemeinsamen Entscheid lassen Bundesrat und BLW den Schweizerischen Bauernverband (SBV) und seine Verbündeten in der Agrochemie wissen, dass sie weiterhin bereit sind, deren überholte Vision der Landwirtschaft zu verteidigen. Mit seinem Versuch, die Interessen dieser Lobbys zu wahren, hat das BLW nun Unmut bei Bauern, Imkern, medizinischen Fachleuten, Forschern und Umweltschutzorganisationen ausgelöst. Was für ein Schlamassel!“

Das synthetische Pestizid Gazelle SG wird als gefährlich für Bienen eingestuft, weil es das Nervensystem angreift. Mehrere Studien haben auch seine Toxizität für Marienkäfer und natürliche Fressfeinde der Blattläuse nachgewiesen. Was das zweite für Zuckerrüben zugelassene Pestizid Movento SC betrifft, so wird es ebenfalls als bienentoxisch eingestuft mit Auswirkungen auf die Entwicklung der Brut und die Vitalität der Bienenvölker. Mehrere Veröffentlichungen bezeugen ausserdem die Gefährlichkeit dieses Produkts für die Bodenfauna und insbesondere für Regenwürmer.

Der Bundesrat versucht sich in Kompromissen und kompromittiert damit die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung

„Unsere Petition gegen die Wiedereinführung dieses bienentötenden Pestizids, die vor einem Monat lanciert wurde, hat bisher fast 15’000 Unterschriften gesammelt. Die Schweizer wollen offensichtlich keine Gifte, die derart toxisch für Bienen, Bodenorganismen, Wirbellose und die menschliche Gesundheit sind“, sagt Sonia Burri Schmassmann, scheidende Präsidentin von Apisuisse und der Société d’apiculture Romande und erinnert an eine wichtige Tatsache: „80% der Kulturpflanzen benötigen Insekten zur Bestäubung. Es ist von entscheidender Bedeutung, die biologische Vielfalt intakt zu erhalten und unsere Ökosysteme durch ein endgültiges Verbot synthetischer Pestizide zu schützen“.

„Der Bundesrat hat versucht, einen Kompromiss zu finden, aber er kompromittiert mit diesem Entscheid die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. In der Agrarpolitik sind wir von den Zielen, die sich die Schweiz gesetzt hat, noch weit entfernt“, sagt Jérôme Tschudi, Arzt aus Biel. „In sieben Monaten werden wir, die Bevölkerung, die Möglichkeit haben, die Initiative ‚Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide‘ anzunehmen, die die einzige wirkliche Lösung für ein Problem darstellt, mit dem uns die Agrochemie-Lobby seit Jahrzehnten konfrontiert. In der Zwischenzeit ist es dringend erforderlich, dass sich unsere Behörden mit den Dossiers dieser beiden besonders problematischen Pestizide befassen und die Forschung vorantreiben, um Alternativen zu finden“.

Dieser Rückwärtsschritt ist für die Petitionäre sehr besorgniserregend. Sie stellen fest, dass die verschiedenen nationalen Pläne zum Bienenschutz, zur Artenvielfalt und zur Reduktion von Pestiziden, die in den letzten Jahren von den Bundeskammern verabschiedet wurden, nicht eingehalten werden. Es ist dringend, dass wir den Worten Taten folgen lassen. Da das BLW und der Bundesrat dazu nicht in der Lage sind, wird am 13. Juni 2021 das Volk entscheiden.

Sonia Burri Schmassmann, Imkerin, ehemalige Präsidentin des Imker-Dachverbandes apisuisse und Mitglied des Komitees des Westschweizer Imker-Vereins SAR

Jérôme Tschudi, Arzt

Ernst Frischknecht, Pionier des Biolandbaus und ehemaliger Präsident von Bio Suisse, Tann

Entscheid des BLW, auf den wir uns beziehen

Notzulassung für Bekämpfung der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben

Petition
Französisch: Interdiction des néonicotinoïdes tueurs d’abeilles : pas de retour en arrière ! (10’385 Unterschriften)

Deutsch: Verbot der bienentötenden Neonicotinoide: kein Zurück mehr! (4’381 Unterschriften)

Italienisch: Divieto dei neonicotinoidi tossici per le api: non si torni indietro! (72 Unterschriften)

Frühere Medienmitteilungen
12.10.2020 Lancierung der Petition
02.11.2020 Schon 12’000 Unterschriften erreicht

Heidi meint: „Erstaunlich ist, dass so toxische Pestizide wie Movento SC und Gazelle SG überhaupt zugelassen sind und dies zudem für zahlreiche Kulturen und Schadorganismen, nicht nur für Kartoffeln, z.B. Movento SC für Spinat, Erdbeeren, Kohl, Rucola, Kirschen usw., um nur ein paar wenige zu nennen. Viele der zugelassenen Pestizide sind zudem sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.“

Im Moment finden Sie diese Pestizide hier. Achtung: Das kann sich aber bei der nächsten Änderung des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses ändern.

Movento SC

Gazelle SG

Gaucho ist immer noch zugelassen für Salate (Asteraceae).

Gefahrenkennzeichnung von Gazelle SG gemäss Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft, Stand 15.11.20.

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