Am 27.7.16 rief Heidi um Hilfe: Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Worum ging es? Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatte im Mai einen Vorschlag zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in die Vernehmlassung geschickt:
Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 wird unter anderem wie folgt geändert, Entwurf vom 23.5.16:
Was sind „sehr kleine Gewässer“? Heidi fand dies sehr unpräzis, dehnbar und klassierte diese Schreibweise daher als Juristenfutter. Sie machte eine Umfrage bei ein paar Bekannten. Resultat: Sehr kleine Bäche sind für den einen der Oberlauf direkt unter dem Quellbereich, für andere sind es etwas grössere Bächlein und für den Zentralschweizer Bauernbund sind es Gewässer mit einer Gerinnesohlenbreite von unter 2 m. Der damals zuständige (längst pensionierte) BAFU-Beamte schrieb Heidi: „80% der CH-Gewässer sind kleiner als 2 m, also sie fordern die Abschaffung des Gewässerraums!“
Es kam wie es kommen musste
In einer Mitteilung, die heute bei Heidi eingetroffen ist, schreibt das BAFU: „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen: … Die von Behörden festgelegten Räume wurden dennoch schon mehrfach vor Gericht angefochten, insbesondere wenn es um sehr kleine Gewässer geht. Dabei stellt sich auch die Frage, ab welcher Grösse ein Gewässer überhaupt als solches gilt. «Bis zu einem gewissen Grad liegt das im Ermessen des Kantons», sagt Lukas Berger. Das Bundesgericht, so der BAFU-Jurist, habe noch keine abschliessenden Kriterien festgelegt, was unter einem sehr kleinen Gewässer zu verstehen sei.“
Was schrieb das BAFU damals?
Auszug aus dem erläuternden Bericht: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.„
Heidis Frage: „Wie lange wird es noch gehen, bis die JuristInnen über das Wohl der Wasserlebewesen in sehr kleinen Gewässern entscheiden? Und wie werden sie gewichten? Zugunsten der Bauern oder der Wasser-Flora und -Fauna?“
Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Bundesamt für Umwelt, BAFU vom 25.11.20
Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16
25.11.20 HOME
Schlagwörter: Art. 41a Abs. 5 Bst. d, BAFU, Bundesamt für Umwelt, Gewässerraum, Gewässerschutz, Gewässerschutzverordnung, Zentralschweizer Bauernbund
25. November 2020 um 23:34 |
Die Menschheit schreitet weiter auf den Abgrund zu. Sie hat nicht erkannt was wichtig, ja unabdingbar für das Leben ist. Saubere Luft, Boden und Wasser.
4. Oktober 2021 um 19:33 |
[…] Gewässerschutzverordnung Art. 41a Abs. 5 Bst. d: Es kam wie es kommen musste! Heidis Mist vom 25.11.20 […]