Plötzlich ist da eine Mauer im Thur-Landschaftsschutzgebiet bei Bütschwil!

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) ist seit 1983 die Thurlandschaft zwischen Lichtensteig und Schwarzenbach aufgeführt (BLN 1414). Im Schutzgebiet befinden sich auch Teile der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil SG.

Begründet wurde die Unterschutzstellung u.a. wie folgt:

  1. Tief eingeschnittene, von unzähligen Talmäandern geprägte Flusslandschaft
  2. Weitgehend unverbaute und frei fliessende Flüsse und Bäche
  3. Exemplarisch ausgebildeter fluviatiler Formenschatz

Und schauen wir uns doch die Schutzziele an, die da u.a. sind:

  1. Die durch die fluviatile Erosion geprägte Flusslandschaft erhalten.
  2. Die Gewässer und ihre Lebensräume in einem natürlichen und naturnahen Zustand erhalten.
  3. Den natürlichen Lauf und die Dynamik der Gewässer erhalten.

Doch was geschah in Bütschwil?

Im Sommer 2020 baute ein Bauer, Bürger von Bütschwil, am Ende der Austrasse in Bütschwil, unmittelbar an der Thur, eine Mauer mit Steinen, welche nicht aus der Thur stammen. Ganz nahe steht die Klubhütte der Fischer, deren Existenz offenbar 2019 oder 2020 legalisiert wurde.

Da stellt sich jemand die Frage: „Haben Ortsbürger von Bütschwil besondere Rechte?“ Nein, in der Bundesverfassung steht in Art. 8: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Heidi meint: „Wenigstens theoretisch ist das so.“ Dieser Mauerbau des Bauern ist nur ein Beispiel. Eine „Gewohnheit“ sei zudem u.a. das Güllen auf gefrorenen Boden.

Was ist zu tun?

Dem Gemeindepräsidenten schreiben? Nein, das nützt kaum. Die kantonalen Behörden auf diesen Missstand aufmerksam machen? Ja, denn sie sind dafür verantwortlich. In diesem Fall sind sogar mehrere Ämter involviert. Man muss den Abbruch dieser beiden Bauten im Gewässerraum verlangen. Gesetzte sind da, um beachtet zu werden!

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Eine Antwort to “Plötzlich ist da eine Mauer im Thur-Landschaftsschutzgebiet bei Bütschwil!”

  1. Margrit Jung Says:

    Habe ich verpasst, bin gespannt auf die lokale Presse, falls irgendwer eine Einsprache macht. Herzlicher Gruss Margrit

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