

Als Heidi am 12.1.18 den Artikel Helikoptersprühflüge: Zum Beispiel das Fungizid Leimay verfasste, war im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), wie seit Jahren, unter den Gefahrenkennzeichnungen des Fungizids Leimay u.a. folgender Vermerk:
- H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Als Heidi heute einen Blick auf Leimay warf, da fehlte „H361fd“, dies obwohl das Mittel noch genau so schädlich ist wie vor Jahren. Welche Begründung hat das BLW? Heidi ist gespannt auf die Antwort.
Heidi hat die neueste Liste der für Luftapplikation zugelassenen Pestizide konsultiert. Darin ist Leimay weiterhin für eine reduzierte Distanz zu Wohnzonen von 30 m zugelassen. Trotz folgender Gefahrenkennzeichnungen gemäss Sicherheitsdatenblatt des Herstellers Stähler vom 31.5.18, welches Heidi heute heruntergeladen hat:

Ein weiteres dermassen schädliches Mittel, das für Luftapplikation mit reduziertem Abstand von 30 m zu Wohnzonen versprüht werden darf, ist Maestro. Hier die Gefahrenkennzeichnungen:

Heidi meint: Abgesehen davon, dass das Versprühen von Pestiziden mit dem Helikopter verboten sein müsste, ist es unverständlich, dass das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)* die Forderungen der Anwender stärker gewichtet als die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung.
*Das BLV ist für die Beurteilung zuständig, ob ein für Luftapplikation bewilligtes Pestizide einen Abstand zu Wohnzonen von 30 m oder 60 m einhalten muss.
Helikoptersprühflüge: Zum Beispiel das Fungizid Leimay. Heidis Mist 12.1.18
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Schlagwörter: gesundheitsschädigend, gewässergefährdend, H361fd, Helikoptersprühflüge, Leimay, Luftapplikation, Maestro, Pestizide, Pflanzenschutzmittel
6. April 2021 um 11:42 |
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