Liebe Heidi
Gruss
Walti
Lieber Walti
Danke für die Bilder. Letztes Jahr habe ich den Verantwortlichen per Mail gefragt, welches Herbizid sie verwenden. Eine Antwort ist nie eingetroffen. Sicher weiss die Gemeinde auch, dass illegal gespritzt wird, aber – wie das häufig der Fall ist – lassen sie die Leute gewähren. Sportanlagen sind sowieso heilig!
Wie eine Studie des Bundesamts für Umwelt gezeigt hatte, kennen viele Gemeinden zwar das Herbizid-Verbot auf Plätzen und Wegen, aber missachten es selber. Wir kämpfen gegen Windmühlen!
Hier die Rechtsgrundlage gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.5:
Pflanzenschutzmittel
1 Verwendung
1.1 Verbote und Einschränkungen
2 Pflanzenschutzmittel, die dazu bestimmt sind, unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder auf ein unerwünschtes Pflanzenwachstum Einfluss zu nehmen, dürfen zudem nicht verwendet werden:
- a. auf Dächern und Terrassen;
- b. auf Lagerplätzen;
- c. auf und an Strassen, Wegen und Plätzen;
- d. auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
Ich wünsche dir „schönere“ Ausflüge, auch wettermässig!
Herzliche Grüsse
Heidi
Illegaler Herbizideinsatz rund um die Skisprungschanze Einsiedeln. Heidis Mist 14.5.21
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Schlagwörter: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Herbizid, Herbizidverbot, Pflanzenschutzmittel, PSM, Skisprungschanze Einsiedeln, Sportanlage, Wege
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