Archive for the ‘Gewässerraum’ Category

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht

7. Januar 2021

Lang, lang ist’s her … Die Kantone hätten die Gewässerräume gemäss Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 4.5.11 bis 31.12.18 festlegen müssen. Haben Sie das getan? Die erste Umfrage des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Anfang 2019 war ernüchternd, wurde gar nicht ausgewertet. Die zweite zeigt, dass wir uns noch lange gedulden müssen bis alle Kantone soweit sind. Zitat aus dem BAFU-Bericht:

Die Kantone gaben in der Umfrage Auskunft über den Stand ihrer Gewässerraumfestlegung per 31.Dezember 2019 (Abb. 1):

  • Ein Kanton hat den Gewässerraum eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Drei Kantone haben die behördenverbindliche Festlegung innerhalb und ausserhalb der Bauzone abgeschlossen, schweizweit sind dies 24% aller Gemeinden.
  • 13% aller Schweizer Gemeinden haben den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Eine grosse Anzahl Gemeinden haben das Verfahren der Gewässerraumfestlegung begonnen.

Die Kantone gaben Prognosen ab, bis wann alle Gemeinden auf Kantonsgebiet den Gewässerraum voraussichtlich eigentümerverbindlich festgelegt haben (Abb. 2):

  • Bis 2025 haben etwa 50% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Bis 2027 haben bereits etwa 70% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.

Viele Kantone haben sich gemäss Umfrage bereits Gedanken gemacht, wie die extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums umgesetzt und kontrolliert werden kann … Es liegt in der Natur der Sache, dass es diesbezüglich aber auch noch offene Fragen gibt. Gemäss etwa der Hälfte der Kantone würde eine Anpassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) die gewässergerechte Gestaltung und Bewirtschaftung erleichtern. Dies gilt es im weiteren Prozess anhand spezifischer Fragen zu klären.

Die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum wird fortgeführt. Sie wird auch den weiteren Umsetzungsprozess begleiten und Vollzugsfragen klären.“

Nicht nur sind viele Gemeinden/Kantone längst noch nicht soweit, dass wieder Klarheit an den Gewässern herrscht, sondern auch die Bewirtschaftung ist noch sehr, sehr unklar, wie es scheint!

Pufferstreifen: Hier die alte Regelung, dort die neue

Wer also vor einem Gewässer steht und sich frägt, ob der Pufferstreifen etwa beim Güllen oder Herbizidspritzen eingehalten wurde, kann dies weiterhin nicht beurteilen. Das alte Chaos bleibt, wobei die alte Regelung der Pufferstreifenbemessung die Gewässer wesentlich besser schützt als die neue mit der Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie – eine ungeheuerliche Verschlechterung des Gewässerschutzes. Sie betrifft ausgerechnet die kleinen und mittleren Gewässer, die ohnehin im intensiven Landwirtschaftsgebiet stark verschmutzt sind. Einmal mehr haben die Bauern gesiegt. Die international übliche Messmethode ist „ab Böschungsoberkante“ (ausser bei flacher Böschung)!

Verzicht Gewässerraum bei „sehr kleinen Gewässern“

Die GSchV sieht vor, dass für sehr kleinen Gewässern kein Gewässerraum festgelegt werden muss. Heidi hatte in der Vernehmlassungszeit zur Revision der GSchV eine Umfrage gemacht über die Auslegung des in der Verordnung verankerten Begriffs sehr kleine Gewässer. Unterschiedlicher hätten die Antworten nicht sein können! Für den Innerschweizer Bauernbund ist ein sehr kleines Gewässer übrigens ein 2 m breites, also 80% der Schweizer Gewässer!

Erster Bundesgerichtsentscheid

Es ist daher nicht erstaunlich, dass nicht nur die Gewässerräume, sondern auch die sehr kleinen Gewässer ein Fall für Juristen sind. So gibt es bereits einen Bundesgerichtsentscheid, der wie folgt beginnt:

„A.

Am 16. August 2016 beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD) für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler je einen kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum zur Ausscheidung des Gewässerraums für ausserhalb der Bauzone liegende Gewässer. Die Pläne betreffen die Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Innerhalb der Auflagefrist gingen insgesamt 55 Einsprachen von Privatpersonen, Gemeinden und Interessenverbänden ein. Aufgrund der eingereichten Einsprachen wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen; unter anderem wurde die Gewässerraumbreite der Vorderen Frenke im Abschnitt Bubendorf (bis Einmündung Imlisbergbächli) von 27 m auf 24.5 m reduziert und auf die Ausscheidung eines Gewässerraums des Imlisbergbächlis verzichtet, wo dieses einen diffusen Verlauf aufweist (Versickerungsbereich vor der Einmündung in die Vordere Frenke). Die unerledigten Einsprachen wies der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 2. Mai 2017 ab, soweit er darauf eintrat.
B.
Gegen den Regierungsratsbeschluss erhoben der Bauernverband beider Basel sowie verschiedene Landwirte, darunter auch A.________, Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dieses vereinigte die Verfahren und wies die Beschwerden am 28. März 2018 ab, soweit es darauf eintrat.
…“

Nach ausführlicher Begründung kommt das Bundesgericht zum Schluss:

  1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nicht eingetreten. 

Lausanne, 13. Dezember 2019…“

Florian Altermatt von der Eawag schreibt im Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften: „Die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerraum sind absolute Minimalgrössen, um die Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Entlang kleiner Bäche kommt dem Raum überproportionale Bedeutung zu, da die Stoffflüsse zwischen Land und Wasser nicht von der Breite des Gewässers abhängig sind. Das zeigt eine Zusammenstellung vorhandener Studien, auf welche sich auch das Bundesgericht stützt.“

Das BAFU erklärt nun in einem Dossier, das am 25.11.20 erschienen ist: „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Naturnahe Bäche und Flüsse beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie sorgen für ein attraktives Landschaftsbild und dienen damit dem Tourismus ebenso wie der Naherholung. Zudem leisten sie einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Gewässer genügend Raum.“

Doch was hilft es, wo doch die Verordnung längst rechtskräftig ist und der negative Einfluss der neuen Regelung Pufferstreifen sich ausgerechnet bei Pestiziden massiv auf deren Schutz auswirkt. Das hat Heidi schon vor Jahren in der Vernehmlassungszeit ausgerechnet … nur hat’s nichts bewirkt!

In der Vernehmlassung war im erläuternden Bericht zu lesen: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Geplante Schweizerkarte der Gewässerräume längst schubladisiert

So sei denn hier noch erwähnt, dass eine gesamtschweizerische Karte der Gewässerräume ursprünglich geplant war. Diese ist aber dem „Ressourcenmangel“ zum Opfer gefallen. Also wird man weiterhin lange suchen müssen, um zu wissen, wo der Pufferstreifen an einem bestimmten Bächlein, Bach oder Fluss ist. Da die Gewässerhoheit bei den Gemeinden liegt, wird es in Zukunft auch weiterhin schwierig sein, den Vollzug durchzusetzen. Dies zugunsten der Bauern, zum Schaden von Bachflohkrebs & Co.

Der Bachflohkrebs ist das Tier des Jahres 2021. Pro Natura

Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen. Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019. Schlussbericht vom 18.6.20 von Ecoplan

Festlegung des Gewässerraums: Stand und Ausblick. Management Summary des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019», Ecoplan, 2020. 

Link zum Bundesgerichtsurteil

Ausreichende Gewässerräume sind unverzichtbar. Florian Altermatt, eawag, Forum Biodiversität, Akademie der Naturwissenschaften vom 26.5.20

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen, Heidis Mist vom 27.4.18

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

7.1.21 HOME

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Plötzlich ist da eine Mauer im Thur-Landschaftsschutzgebiet bei Bütschwil!

1. Dezember 2020

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Am Ende der Austrasse in Bütschwil errichtete ein Bauer im Sommer 2020 eine Mauer am Ufer der Thur im Landschaftschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Unmittelbar hinter der massiven Mauer ist die Klubhütte der Fischer zu sehen, welche gemäss lokalen Quellen kürzlich legalisiert wurde.

Im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) ist seit 1983 die Thurlandschaft zwischen Lichtensteig und Schwarzenbach aufgeführt (BLN 1414). Im Schutzgebiet befinden sich auch Teile der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil SG.

Begründet wurde die Unterschutzstellung u.a. wie folgt:

  1. Tief eingeschnittene, von unzähligen Talmäandern geprägte Flusslandschaft
  2. Weitgehend unverbaute und frei fliessende Flüsse und Bäche
  3. Exemplarisch ausgebildeter fluviatiler Formenschatz

Und schauen wir uns doch die Schutzziele an, die da u.a. sind:

  1. Die durch die fluviatile Erosion geprägte Flusslandschaft erhalten.
  2. Die Gewässer und ihre Lebensräume in einem natürlichen und naturnahen Zustand erhalten.
  3. Den natürlichen Lauf und die Dynamik der Gewässer erhalten.

Doch was geschah in Bütschwil?

Im Sommer 2020 baute ein Bauer, Bürger von Bütschwil, am Ende der Austrasse in Bütschwil, unmittelbar an der Thur, eine Mauer mit Steinen, welche nicht aus der Thur stammen. Ganz nahe steht die Klubhütte der Fischer, deren Existenz offenbar 2019 oder 2020 legalisiert wurde.

Da stellt sich jemand die Frage: „Haben Ortsbürger von Bütschwil besondere Rechte?“ Nein, in der Bundesverfassung steht in Art. 8: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Heidi meint: „Wenigstens theoretisch ist das so.“ Dieser Mauerbau des Bauern ist nur ein Beispiel. Eine „Gewohnheit“ sei zudem u.a. das Güllen auf gefrorenen Boden.

Was ist zu tun?

Dem Gemeindepräsidenten schreiben? Nein, das nützt kaum. Die kantonalen Behörden auf diesen Missstand aufmerksam machen? Ja, denn sie sind dafür verantwortlich. In diesem Fall sind sogar mehrere Ämter involviert. Man muss den Abbruch dieser beiden Bauten im Gewässerraum verlangen. Gesetzte sind da, um beachtet zu werden!

Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss!

8. Dezember 2019

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Mal hier, mal dort ein Häufchen oder ein grosser Haufen auf einer Wiese oder einem abgeernteten Maisfeld. Manchmal mehr oder weniger dilettantisch gedeckt, von Verantwortlichen mit geschlossenen Augen betrachtet, von Heidi oder Heidis LeserInnen gesichtet, manchmal gar fotografiert: Mist – so ein Mist!

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Am 1. Dezember 2019 lagen diese Fotos in Heidis Postfach, nun endlich sind sie für alle sichtbar auf Heidis Mist. „Alle Jahre wieder …“, schrieb Manuel.

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Allerlei Meldungen aus verschiedenen Kantonen

Was gibt es sonst noch zu berichten? Wie üblich Siloballen auf Pufferstreifen am Waldrand oder an Hecken. Etwas ausgefallener ist der Lagerplatz von Siloballen im Seeztal. Über das Bächlein „Kleines Seezli“, das in den Walensee fliesst, führt eine kleine Brücke, welche an der Bahnlinie endet. Darauf – man staune – lagern Jahr für Jahr ein paar Siloballen. Gut sichtbar auf Google Earth; möglicherweise gibt es einen Randabschluss, der das Abfliessen von Silosaft in den Bach verhindert. In einem Auffangbecken für Hochwasser bei Klosters werden Siloballen gelagert – düngbare Fläche? Wo dürfen Siloballen gelagert werden? Auf der düngbaren Fläche, da Säfte austreten können! Weiter gesichtet wurden Tierunterkünfte auf einem Pufferstreifen am Waldrand und am anderen Ende der Schweiz grossflächiger Herbizideinsatz gegen Brombeeren unter Bäumen und auf einem Pufferstreifen am Waldrand.

Schutzzonen an Gewässern: Chaos von neuer und alter Regelung besteht weiter

Am Malanser Mühlbach in Maienfeld fehlt jedes Jahr der Pufferstreifen. Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) weiss dies. Im Allgemeinen ist es zur Zeit in den meisten Fällen nicht möglich zu beurteilen, ob der Pufferstreifen an Gewässern eingehalten wird oder nicht, denn viele Kantone sind noch längst nicht fertig mit dem Ausscheiden der Gewässerräume, obwohl sie diese Aufgabe bis Ende 2018 hätten erledigen müssen. Es herrscht in der Schweiz ein Chaos von neuer und alter Regelung nebeneinander. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird anfangs 2020 erneut bei den Kantonen nachfragen wie weit sie sind. Die letzte Umfrage Anfang 2019 war ernüchternd.

Und wie steht es mit der vor Jahren versprochenen gesamtschweizerischen Übersichtskarte über die Gewässerräume? In weiter Ferne! Es fehlen Geld und Personal. Also wird es wohl noch viele, viele Jahre dauern bis man die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben an Bächen und Flüssen beurteilen kann. Und das korrekte Bewirtschaften dieser Flächen wird für die Bauern schwieriger sein, die Rechtsunsicherheit gross, denn die Überlagerung von Gewässerraum und Pufferstreifen ist kompliziert.

Und im Moment wird viel gegüllt. Eigentlich überstehen die Pflanzen den Winter gesünder, wenn sie nicht vor der Vegetationsruhe noch zu Wachstum angetrieben werden. Aber irgendwie muss die viele Gülle ja weg!

Dann gibt es eine „nichterneuerbare“ Bewilligung für’s Güllen in einer Grundwasserschutzzone, die erneuert wurde; in diesem schwierigen Fall scheint es viel „Gemeindesumpf“ zu geben. Zahlreiche Geschichten, auch eine schöne gibt es noch zu erzählen.

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist 28.9.14

Gewässerschutzverordnung 1. Abschnitt:4  Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6 Dünger 3.3.1 Verbote

Der Acker rückt näher an den Bach. Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist 11.6.13

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen

27. April 2018

Den Titel zu diesem Beitrag hat Heidi von OSTGRÜN übernommen, dem Bulletin der GRÜNEN Ostschweiz. Sie verweisen auf die alarmierenden Untersuchungsergebnisse von Pro Natura SG und dem WWF SG, welche zeigen, dass das Pestizid- und Düngeverbot auf Pufferstreifen in krasser Form missachtet wird. Pufferstreifen sollen Gewässer, Hecken und Feuchtgebiete schützen. Dank einem Vorstoss im Kantonsrat soll das nun besser werden.

In Zukunft zusätzliche Kontrollen

Meinrad Gschwend, Kantonsrat SG, Grüne.


Meinrad Gschwend,
Kantonsrat SG, Grüne.

Heute gibt es kaum Kontrollen, obwohl die Gemeinden dafür zuständig wären. Kantonsrat Meinrad Gschwend hat mit seinem parlamentarischen Vorstoss „Gefährdung des Wassers trotz Pufferstreifen“ bewirkt, dass Verwaltung und Regierung nicht darum herum kamen, endlich genau hinzuschauen.

Die St. Galler Regierung hält in ihrer Antwort fest: „Die häufige Missachtung der bundesrechtlichen Abstandsvorschriften und Pufferstreifen verlange nach zusätzlicher Kontrolle!“ Sie fordert die Gemeinden auf, ihre gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Unmissverständlich hält die Regierung fest: „Um den schädlichen Stoffzufluss in die Gewässer einzuschränken, müssen die Pufferstreifen eingehalten werden.“ Dies ist nur möglich, wenn die Kontrollen tatsächlich auch stattfinden, schreibt Gschwend. Neben mehr Kontrollen brauche es auch mehr Sensibilisierung, bei den Bauern ebenso wie bei den Behörden.

Auf allen Ebenen besser hinschauen

Gschwend findet es ganz wichtig, dass auf allen Ebenen besser hingeschaut wird; es sei auf die Einhaltung der Vorschriften zu pochen. „Verstösse sind unbedingt zu sanktionieren. Mein Vorstoss hat nicht nur den Skandal um die Pufferstreifen aufs Tapet gebracht, sondern brachte auch einen Stein ins Rollen. Ich bleibe dran, damit das Puff mit den Pufferstreifen wirklich ein Ende hat.“

Heidis Kommentar: „Auch der Bund müsste handeln und endlich die gesetzlich verankerte Oberaufsicht wahrnehmen, damit der Gewässerschutz in den Kantonen ernst genommen wird.“

Gewässerraum bringt Verschlechterung

Gemäss neuer Gewässerschutzverordnung muss bei "sehr kleinen Gewässern" kein Gewässerraum ausgeschieden werden. Die Kantone haben einen grossen Ermessensspielraum. Wird auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet, dann wirkt sich die neue Messungmethode der Pufferstreifen ab Uferlinie (statt wie bisher und international üblich ab Böschungsoberkante) massiv aus. Zudem wird der Gewässerraum bei vielen Gewässern wesentlich kleiner sein als der bisherige Pufferstreifen für Pestizide und Dünger. Theoretisch gilt auch hier zusätzlich der Pufferstreifen nach neuer Messmethode (Chemikalien-risikoreduktions-Verordnung, Anhänge 2.5 und 2.6). Weil der Pufferstreifen aber bei den meisten Gewässern breiter sein wird als der Gewässerraum, überlappen diese beiden Schutzzonen. Es ist sehr realitätsfremd, wenn die Gesetzesschreiber glauben, dass diese komplizierte Regelung in die Praxis eingehen wird. Ein nicht praktikables Gesetz - einegrosse Gefahr für die Wasserqualität!

Gemäss neuer Gewässerschutzverordnung muss bei „sehr kleinen Gewässern“ kein Gewässerraum ausgeschieden werden. Die Kantone haben einen grossen Ermessensspielraum. Wird auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet, dann wirkt sich die neue Messungmethode der Pufferstreifen ab Uferlinie (statt wie bisher und international üblich ab Böschungsoberkante) massiv aus. Zudem wird der Gewässerraum bei vielen Gewässern wesentlich kleiner sein als der bisherige Pufferstreifen für Pestizide und Dünger. Theoretisch gilt auch hier zusätzlich der Pufferstreifen nach neuer Messmethode (Chemikalien-risikoreduktions-Verordnung, Anhänge 2.5 und 2.6). Weil der Pufferstreifen aber bei den meisten Gewässern breiter sein wird als der Gewässerraum, überlappen diese beiden Schutzzonen. Es ist sehr realitätsfremd, wenn die Gesetzesschreiber glauben, dass diese komplizierte Regelung in die Praxis eingehen wird. Ein nicht praktikables Gesetz – eine grosse Gefahr für die Wasserqualität!

Gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV) müssen die Kantone bis Ende 2018 Gewässerräume festlegen bzw. entscheiden, ob sie für ein bestimmtes Gewässer auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichten. Flüsse werden in Zukunft besser geschützt sein, hingegen sind die heute schon oft stark verschmutzten mittleren und kleinen Bäche, welche 80% aller Gewässer ausmachen, künftig schlechter geschützt, der Pufferstreifen ist zum Teil wesentlich kleiner. Heidi hat ausführlich darüber berichtet.

Zur Zeit ist es schwierig zu wissen, ob für ein Gewässer altes oder neues Recht gilt. Allenfalls gibt es auf kantonaler Ebene schon Karten, in welchen die Gewässerräume eingetragen sind. In absehbarer Zeit sollte eine gesamtschweizerische Übersicht erstellt werden. Ohne Karte wird es künftig schwierig sein zu wissen, wo das Pestizid- und Düngeverbot beginnt, was den Gewässerschutz zusätzlich schwächt. Für die Bauern wird die korrekte Bewirtschaftung schwierig.

Stand der Umsetzung Gewässerraum

Die Sektion Revitalisierung und Gewässerbewirtschaftung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) wird Anfang 2019 bei den Kantonen den Stand der Gewässerraum-Ausscheidung erheben. Ende Jahr werden vermutlich nur einzelne kleine Kantone mit der Festlegung ihrer Gewässerräume fertig sein. In den übrigen Kantonen, so schätzt man beim BAFU, werde es teilweise noch mindestens zwei Jahre bis zum Abschluss dauern.

Motivation der Kantone

Nachdem die Kontrolle der Hofdüngeranlagen gesetzlich vorgeschrieben war, dauerte es zum Teil mehr als 25 Jahre bis gewisse Kantone mit den Kontrollen begannen. Bei der Festlegung des Gewässerraums geht es verhältnismässig schnell, wenn auch nicht ohne Murren. Heidi meint: „Ein Hauptanteil der Motivation der Kantone entspringt der Tatsache, dass heute grösstenteils strengere Vorschriften herrschen als in Zukunft.“

Diese Verschlechterung des Gewässerschutzes wurde beim Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes nicht berücksichtigt. Kein Wunder, dass das BAFU jetzt die Anforderungswerte für Oberflächengewässer massiv erhöhen möchte.

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

Einige Beispiele:

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

27.4.18 HOME

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle

29. April 2017

Im Bundesamt für Umwelt wird fleissig gesammelt und publiziert: Daten über den Zustand der Umwelt. Oft erschreckende.

53% der Gefässpflanzen im Lebensraum der offenen Gewässer und Quellen stehen auf der roten Liste. Bei den Pflanzen der Uferzone sind es gar 65%. „Die Quellen gelten als gesamtschweizerisch gefährdet und die Schweiz als „Wasserschloss Europas“ hat für sie eine grosse internationale Verantwortung … Noch immer leiden viele Gewässer unter den Folgen von Eutrophierung, die heute grösstenteils aus der angrenzenden Landwirtschaft stammt. Hier sind jeweils angemessene Pufferflächen zu fordern.“ Rote Liste Gefässpflanzen, Gefährdete Arten der Schweiz, Bundesamt für Umwelt BAFU 2016.

Die Eawag forschte im Auftrag des BAFU und präsentierte am 4. April 2017 die Ergebnisse einer Studie zu fünf Schweizer Bächen: „In keinem Fall wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität eingehalten. Selbst Stoffkonzentrationen, die für Gewässerorganismen als akut toxisch gelten, wurden überschritten. Biologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Lebensgemeinschaften unter den Stoffgemischen leiden.“ Anhaltend hohe Pestizidbelastung in kleinen Bächen, Eawag.

Den Wasserpflanzen und -tieren geht es miserabel

Und was macht das zuständige Bundesamt BAFU? Es lockert per 1. Mai 2017 den Schutz der Gewässer erneut. Ist doch logisch – oder? Die Kantone müssen dann für „sehr kleine Gewässer“ keinen Gewässerraum mehr ausscheiden. Die Definition von „sehr kleinen Gewässern“ wird den Kantonen, wohl im Sinne der Rechtssicherheit und -gleichheit (!!!), überlassen. Für den Innerschweizer Bauernbund sind Bäche bis 2 m Breite „sehr klein“, also 80% der Fliessgewässer.

Der Gewässerraum wurde erst mit der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) von 2011 eingeführt. Damit die Pufferstreifen für Dünger und Pflanzenschutzmittel besser in den Gewässerraum passen, wurde dann auf Druck der Bauern auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert: Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie statt – wie international üblich – ab Böschungsoberkante. Wo auf den Gewässerraum verzichtet wird, ist die Verschmutzungsgefahr in Zukunft besonders gross.

Für die zuständige Sektionschefin Susanne Haertel „fallen die Lockerungen aber kaum ins Gewicht“, wie sie gegenüber dem Tages-Anzeiger sagte. Genauso tönte es aus den Amtsstuben anlässlich der Einführung der Messmethode ab Uferlinie. Mag sein, dass Susanne Haertel insofern recht hat, als die Pufferstreifen sowieso von vielen Bauern nicht eingehalten werden.

Widerspruch zur Vernehmlassung GSchV

Auszug aus dem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung GSchV: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.“

Fazit von Heidi: Es wird viel geforscht, debattiert, geschrieben, abgewedelt und gelogen. Doch die Probleme werden nicht gelöst. Der Wille fehlt!

Für die Schweizer Flüsschen sieht die Zukunft düster aus. Den Kleingewässern geht es schlecht. Trotzdem wird ihr Schutz per Anfang Mai noch zusätzlich aufgeweicht. Fabian Renz, Bundeshausredaktor, Tages-Anzeiger vom 26.4.17.

Änderung der Gewässerschutzverordnung per 1.5.17.

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! Heidis Mist vom 27.7.16.

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

Weniger Schutz für unsere Bäche, Susanne Hagen, fair-fish vom 29.4.17

Die Forelle, Franz Schubert, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton,
Gerald Moore/Klavier; Text auf Wikipedia.

29.4.17 HOME

Anzeige Gewässerverschmutzung: juristische Stolpersteine

9. Februar 2017

Eine Bündnerin kam mit einem Ladeninhaber in Zürich ins Gespräch. Der Maiensäss-Besitzer ist sauer auf die Bündner Behörden: „Überfallsmässig kamen sie, beanstandeten die Mistgrube, sie sei nicht dicht. Und sie verurteilten mich zu einer Busse und Strafe.“ Die Bündnerin zu Heidi: „Ich verstehe das nicht. Du sagst doch immer, dass die Bündner Behörden gerne beide Augen zudrücken, auch bei augenfälligen und willentlichen Gewässerverschmutzungen.“

Heidis Antwort: „Es kommt eben drauf an, WER Gesetze missachtet. In Graubünden herrscht ein Gewässerschutz-Zweiklassen-System: Für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) verantwortlich, für die Übrigen das Amt für Natur und Umwelt.“ Entsprechend unterschiedlich ist der Vollzug. Ausrede des ALG: „Es fehlen uns die Ressourcen.“

Anzeigeberechtigung JA

Wir alle dürfen Gewässerverschmutzungen anzeigen. Doch wir erfahren in der Regel nicht, ob die VerursacherInnen bestraft wurden oder nicht. Nur wenn wir einen persönlichen Schaden hieb- und stichfest beweisen können, die Schadensumme nennen und das Vergehen auch den Gesetzen entsprechend einklagen, dann erhalten wir die gewünschten Informationen. Wenn „bloss“ die Umwelt verschmutzt wurde, dann erfahren wir nicht, ob und wie gehandelt wurde.

Was tun, wenn wir „bloss“ eine Umweltverschmutzung eingeklagt haben, das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde und diese uns den Entscheid schickt mit dem Hinweis: „Rechtsmittel (Art. 393 ff. StPO). Gegen diese Einstellungsverfügung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung schriftlich und begründet beim Kantonsgericht von Graubünden, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden.“ Heidi empfiehlt, einen solchen Aufruf nicht zu beachten, denn er gilt nur für die Beschuldigten, obwohl dies nicht explizit geschrieben steht.

Beschwerdeberechtigung NEIN

Heidi, die Nichtjuristin, hatte Beschwerde gegen den Einstellungsentscheid der Staatsanwaltschaft eingelegt, da klare Beweise und zahlreiche Indizien vorliegen. Das Kantonsgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, denn das Gewässerschutzgesetz schütze öffentliche Interessen, weshalb die Beschwerdeführerin nicht zur Beschwerde legitimiert sei. Diesen Sachverhalt bestätigte auch ein Jurist, den Heidi daraufhin konsultiert hatte. Also kein Rekurs ans Bundesgericht! Ist der abschliessende Absatz der detaillierten Ausführungen des Kantonsrichters ein kleiner Trost?

„… dass der Beschwerdeführerin bei diesem Ausgang des Verfahrens eine nach Art. 10 in Verbindung mit Art. 8 der Verordnung über die Gerichtsgebühren in Strafverfahren (VGS; BR 350.210) reduzierte Gerichtsgebühr von CHF 1’000 auferlegt wird (Art. 428 Abs. 1 StPO).“

An dieser Stelle sei dem von der Staatsanwaltschaft für Abklärungen zugezogenen Polizisten gedankt, denn er hat die Sache unvoreingenommen und objektiv angepackt. Heidis Gesamtkosten „mangelnder Vollzug durch die Bündner Behörden“ belaufen sich jetzt auf mehr als 12’000 Franken, siehe Mangelnder Vollzug kostet … am falschen Ort, Heidis Mist 10.12.14.

Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo das Recht des Anderen beginnt. Wenn es um den Bezug von Bundesgeldern geht, dann werden die Gesetze "überinterpretiert". Doch vom Gewässerschutz wollen die Behörden hierzulande lieber nichts wissen. Foto: Rathaus im Heididorf Maienfeld.

Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo das Recht des Anderen beginnt. Wenn es um den Bezug von Bundesgeldern geht, dann werden die Gesetze „überinterpretiert“. Doch vom Gewässerschutz wollen die Behörden hierzulande lieber nichts wissen. Foto: Rathaus im Heididorf Maienfeld.

In Anbetracht der zehnjährigen Gewässerverschmutzungs-Geschichte stellt Heidi den zwei von ihr Beschuldigten eine äusserst schlechte Legalprognose. Der Bau eines Anschlusses an die Meteorwasserleitung der Gemeinde durch die Gemeinde im Spätherbst 2016 wirft Fragen auf. Es ist daher schon möglich, dass das offene Gewässer in Zukunft einigermassen sauber sein wird.

Ein sehr gut informierter Beamter der Bündner Kantonsverwaltung hatte Heidi vor Jahren mitgeteilt, dass Anzeigen wegen Gewässerverschmutzung durch Bauern systematisch schubladisiert würden. Nun weiss Heidi, dass auch die Schubladen der Staatsanwaltschaft gross sind.

Vorgehen bei Gewässerverschmutzungen

Heidi empfiehlt Ihren LeserInnen, bei Gewässerverschmutzungen wie folgt vorzugehen, denn andere Wege, z.B. über die Gemeinde, sind nicht zielführend. Amt für Umwelt des Kantons Thurgau, Anleitung „Alarmierung“:

Rufen Sie sofort an. Meldungen am Folgetag oder später führen oft zu keinem Resultat!
Der Faktor Zeit entscheidet meist darüber, ob die Ursache einer Gewässerverschmutzung gefunden und der Schaden eingegrenzt werden kann. Nur bei sofortiger Meldung können die Einsatzkräfte rechtzeitig aufgeboten und die nötigen Massnahmen eingeleitet werden.

Wem melde ich?
Wenn Sie eine Gewässer- oder Bodenverschmutzung feststellen, melden Sie diese sofort der Kantonspolizei (Telefon 117).

Was melde ich?
Nennen Sie Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer für Rückfragen und informieren Sie über:

  • Ort (so genau wie möglich)
  • Art und
  • Ausmass des Geschehens.

Und dann?
Die Polizei rückt aus und kümmert sich um die Schadenbehebung und die Beweissicherung. Der Umwelt-Pikettdienst wird von der Kantonspolizei/den Einsatzkräften aufgeboten.

Gelangen wassergefährdende Stoffe in die Umwelt, ist meist nicht nur das sichtbare Gewässer betroffen, sondern auch das Kanalisationsnetz oder das Grundwasser, und damit unser Trinkwasser. Oftmals könnten solche Verschmutzungen durch Achtsamkeit und einfache Massnahmen verhindert werden.

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Qualität der St.Galler Bäche ist oft ungenügend

9. August 2016

Vera Leib vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen in einem sehr kleinen Gewässer. Copyright AFU.

Vera Leib vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen in einem sehr kleinen Gewässer. Copyright AFU.

Die Auswertung der mehrjährigen Messreihe des Amtes für Umwelt und Energie (AFU) zeigt erhebliche Mängel bei der Qualität der kleinen Fliessgewässer im Kanton St.Gallen. Von den 50 untersuchten Bächen erfüllen nur gerade 15 die Anforderungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung; das sind 30%. Die Ursachen und Folgen sind vielfältig. Die Gewässerbiologin Vera Leib vom AFU erläutert die Situation in einem Video.

Lebensadern „Kleine Gewässer“

Seit dem Jahr 2011 untersucht das AFU des Kantons St.Gallen routinemässig die Gewässerqualität ausgewählter kleiner Bäche. Nach fünf Jahren wurden die Ergebnisse ausgewertet. Sie bestätigen die wenig erfreuliche Situation, die schon in früheren Kampagnen festgestellt wurde.

Abwasser, Abschwemmung von Landwirtschafts- und Verkehrsflächen

Die Ursachen für die Gewässerbelastung sind vielfältig und meistens wirken mehrere Belastungsquellen auf das gleiche Gewässer ein. Einzelne Bäche waren so stark mit Bakterien bewachsen, dass sich ein sogenannter Abwasserpilz bildete. Ursache für diese Art der Belastung ist oft ungenügend gereinigtes Abwasser, das direkt in die Gewässer eingeleitet wird. Auch Abschwemmungen von Landwirtschafts- oder Verkehrsflächen belasten kleine Bäche stark.

Lebensraum für kleine Wasserlebewesen

Kleine Fliessgewässer sind wichtige Lebensräume für zahlreiche kleine Wasserlebewesen wie Köcher– oder Steinfliegenlarven und Bachflohkrebse. Auch Grosskrebse, insbesondere der Steinkrebs, und zahlreiche Fische, die hier laichen und aufwachsen, sind auf gesunde Bäche angewiesen. Im Gegensatz zu grösseren Flüssen reagieren Bäche mit ihrer geringen Wassermenge sensibler auf Verschmutzungen oder auf häufig und rasch wechselnde Wasserstände. Gleichzeitig sind intakte Seitenbäche unabdingbar für eine rasche Wiederbesiedlung durch Gewässertiere, wenn es im Hauptgewässer zu Störungen oder Ausfällen gekommen ist.

Verbesserung erfordert viel Detailarbeit

Oft ist es schwierig, die Ursachen für einen schlechten Zustand zu finden, da verschiedene Belastungsquellen in Frage kommen. Diese müssen individuell gesucht und beurteilt werden. Wo immer möglich, leitet das AFU Massnahmen ein. Um die Gewässerqualität der kleinen Fliessgewässer nachhaltig zu verbessern, sind viel Detailarbeit und Geduld gefragt.

Weitere Informationen: Qualität der St. Galler Bäche ist oft ungenügend, Vera Leib, Amtes für Umwelt und Energie AFU, 4.6.16

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Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern!

27. Juli 2016

Lurchi-Land - bald nur noch aus Künstlerhand?

Lurchi-Land – bald nur noch aus Künstlerhand?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schickte im Mai einen Vorschlag zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in die Vernehmlassung, welche bis 15.9.16 dauert, Inkrafttreten per 1.1.17.  Sie verschafft den Kantonen mehr Handlungsspielraum, siehe Motion 15.3001, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S).

Unsinniger Vorschlag zur Änderung der GSchV

Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 wird unter anderem wie folgt geändert, Entwurf vom 23.5.16:

Art. 41a Abs. 5 Bst. d
5
Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer:
d. sehr klein ist.

Die Interpretation von „sehr klein“ gibt den Kantonen grossen Handlungsspielraum, denn das ist „sehr subjektiv“. Doris Leuthard sagte in der Nationalratsdebatte, Link zu Text und Video: „… Und der Kanton legt auch fest, was kleine Gewässer sind, für die er ebenfalls auf den Gewässerraum verzichten kann…“

Auszug aus dem erläuternden Bericht: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Dieser „Bauernwunsch“ ist schon im Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft enthalten, nun will man ihn auf Gesetzesebene verankern. Dagegen muss in der Vernehmlassung Einspruch erhoben werden. Und zwar energisch!

Starke Verschmutzung der kleinen Gewässer

Gerade die kleinen Gewässer sind oft besonders stark mit Nährstoffen und Pestiziden verschmutzt, siehe Grosse Defizite beim biologischen Zustand der Schweizer Fliessgewässer, BAFU 14.7.16. Die Wasserqualität der kleinen Gewässer wird nur in seltenen Ausnahmefällen untersucht, denn das käme zu teuer für die zuständigen Behörden, auch fehlen die Ressourcen. Wo nicht kontrolliert wird, da kann das Gesetz ruhig verwässert werden, denn niemand merkt, wenn es übertreten wird. Irgendwann wird man über die verlorene Biodiversität klagen und viel Geld für deren Rettung sprechen. Geld für wen? Für die Bauern natürlich!

Was ist ein „sehr kleines Gewässer“?

Besonders wenn es um die Landwirtschaft geht, werden die Gesetze so schwammig formuliert, dass vieles darin Platz hat. Heidis Umfrage zeigt, dass die Meinungen darüber, was ein „sehr kleines Gewässer“ ist, beträchtlich auseinander gehen.

Der Norddeutsche Fliessgewässerökolog Dr. Ludwig Tent schrieb Heidi: „Ein sehr kleines Fliessgewässer kann eigentlich nur der Oberlauf gleich unter dem Quellbereich sein. Also „Lurchi-Land“, das Schützenswerteste überhaupt! Es ist wirklich traurig, dass solch Wissen nicht nur vollkommen verloren scheint, sondern – ich glaube fast, inzwischen überall – im wahrsten Sinn des Wortes darauf geschissen wird.“ Lebendige Bäche und Flüsse, Osmerus‘ Blog.

Die Antworten zeigen, dass man auch merklich grössere Gewässer darunter einordnet, etwa mit Gerinnesohle bis gut 50 cm oder gar mehr. Im Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft vom 20.5.14 ist unter Punkt 2.3 (An welchen Fliessgewässern kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden?) zu lesen: „sehr kleine Gewässer (z.B. nicht auf der Landeskarte 1:25‘000).“ Da liegt viel Spielraum drin!

Auswirkungen Schweizer Messmethode Pufferstreifen

Beim Verzicht auf die Ausscheidung eines Gewässerraums kann sich, je nach Form des Gewässers, die neue Methode zum Messen des Pufferstreifens „ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante“ stark negativ auf die Wasserqualität auswirken. Besonders an kleinen Gewässer wird der Pufferstreifen oft nicht eingehalten, nach dem Motto: Ist ja nichts! Doch, meint Heidi: „Lurchi-Land!“ Aber das sieht der Bauern vom Traktor aus nicht. Statt das Einhalten des gesetzlich vorgeschriebenen Pufferstreifens zu fordern, wird dieser noch verkleinert! Gesetze werden schleichend der schlechten landwirschaftlichen Praxis angepasst.

Das Parlament redet „Ökologie“ und erfüllt blindlings die Wünschen der Bauern. Ein grosser Widerspruch! Und wie verträgt sich der aktuelle Vorschlag zur Verwässerung der GSchV mit dem Aktionsplan Biodiversität? Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Heidi meint: Nichts als leere Versprechen!

Vernehmlassungen UVEK

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

27.7.16 HOME

 

 

Rhein-Sanierung soll ein echtes Jahrhundertwerk werden

11. April 2016

Die Internationale Rheinregulierung (IRR) stellt im Auftrag von Österreich und der Schweiz den Hochwasserschutz am Rhein zwischen der Illmündung und dem Bodensee sicher. Die heutigen Schutzbauten würden einem grossen Hochwasser nicht standhalten. Das Projekt Rhesi ist die erste grosse Etappe der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alpenrhein der IRR und der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) aus dem Jahr 2005. Es steht für „Rhein – Erholung und Sicherheit“.

Offensichtlich braucht der Rhein mehr Platz, viel mehr Platz. Die Schäden bei einem Dammbruch wären hoch. Simulationsmodelle für verschiedenen Stellen zeigen welche Gebiete dort bei einem Dammbruch durch ein grosses Hochwasser überflutet würden.

Die Ziele von Rhesi sind zu Recht hoch gesteckt: Besserer Hochwasserschutz für 300’000 Menschen im Rheintal, qualitativer und quantitativer Grund- und Trinkwasserschutz, mehr Ökologie sowie Naherholung. Wenn ein solches Jahrhundertwerk angepackt wird, so meint Heidi, sollten Einzelinteressen von Bauern und Trinkwasserversorgern nicht entscheidend sein für die Wahl der Variante. Nur die beste ist gut genug!

Es ist wichtig, dass der Rhein in Zukunft wieder die natürlichen Gewässerfunktionen erfüllen kann. Eine grosszügige Aufweitung des Flussbetts lässt Seitenarme sowie Kies- und Bauminseln entstehen, Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Solche Biotope wirken dem Niedergang der Artenvielfalt entgegen.

Noch ist nichts entschieden, Varianten stehen zur Diskussion, auch halbherzige. Es wäre schade, wenn ein zukunftsweisendes Projekt den Interessen weniger geopfert würde. Mit Ihrer Stimme können sie helfen, den Rhein aus dem Zwangskleid zu befreien. Die Jahrhundert-Chance ist immer noch in Gefahr. Schon Ende April 2016 entscheidet die Gemeinsame Rheinkommission (Schweizerische Delegation) wie der Rhein der Zukunft fliesst. Aktuell deutet alles auf den Mini-Rhein hin. Rheintalerinnen und Rheintaler wehren sich dagegen.

Helfen Sie mit, unterschreiben Sie die Initiative Rhein raus! Bitte weitersagen bevor es zu spät ist.

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Mehr als 5'000 Leute haben die Initiative für eine natur- und menschenfreundliche Renaturierungsvariante des Projekts Rhesi unterschrieben.

Mehr als 5’000 Leute haben die Initiative für eine natur- und menschenfreundliche Renaturierungsvariante des Projekts Rhesi unterschrieben.

Nachtrag: Die Plattform Lebendiger Alpenrhein setzt am 24.4.16, 13.30 Uhr, ein Zeichen für den Rhein, für ein zukunftsweisendes Projekt Rhesi. Bevor die Rheinkommission Ende April entscheidet tragen Freunde des Rheins ein Riesenherz für ein Gruppenfoto ins Rhein-Vorland. Wo? Beim Restaurant Habsburg an der Rheinstrasse 70 in Widnau. Die Aktion findet bei jedem Wetter statt und dauert etwa eine halbe Stunde. Die Einladung richtet sich an alle Interessierten.

Rhy-Fäscht

Am Rhy-Fäscht lässt die Plattform Lebendiger Alpenrhein zusammen mit Partnern den Alpenrhein hoch leben. Wo? Beim Kletterfelsen in Balzers! Dieses Jahr fällt das Rhy-Fäscht mit dem globalen Welt-Fischwandertag vom 21. Mai 2016 zusammen. Aktionen von Hawaii bis Balzers werden veranstaltet und rücken dabei die Fische und deren bedrohte Lebensräume ins Zentrum! Für Details siehe Rhy-Fäscht.

11.4.16 HOME

Gewässerschutz: Was ist das Ehrenwort des Parlaments wert?

1. Dezember 2015

Seit 1.1.14 Pufferstreifen-Messung ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante wie international üblich.

Seit 1.1.14 Pufferstreifen-Messung ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante wie international üblich.

Die Gewässerschutzgesetzgebung ist schon lange im „Weichspülgang“ von Politikern. Heidi etwa beklagt immer wieder die Verkleinerung der Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) sowie Dünger an den häufigsten und empfindlichsten Gewässern, nämlich den kleinen, obwohl gerade diese ausserhalb der Graslandgebiete stark mit PSM belastet sind. Diese Änderung wurde erst per 1.1.14 eingeführt. Ein grosser Fehler! Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss er dringend korrigiert werden.

Im Newsletter vom 1.12.15 fordert die Präsidentenkonferenz des Schweizerischen Fischerei-Verbandes den Ständerat zu staatspolitischer Klugheit und Fairness auf:

Ständerat der Fischer warnt den Ständerat in Bern
Schweizer Fischer: „Ehrenwort des Parlaments gilt“

Die Präsidentenkonferenz des Schweizerischen Fischerei-Verbandes fordert den Ständerat zu staatspolitischer Klugheit und Fairness auf: Die Fischer erwarten, dass am Donnerstag, 3. Dezember 2015 Vorstösse zur Aufweichung der Gewässerschutzgesetzgebung abgelehnt werden. „Wir zählen auf das Ehrenwort, das uns das Parlament beim Rückzug unserer Volksinitiative gegeben hat“,  hiess es an der Präsidentenkonferenz der Kantonalverbände in Olten.

Um was geht es? Im Dezember 2009 hat der Schweizerische Fischerei-Verband SFV seine Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ zurückgezogen. Der Initiative wurden in einer Volksabstimmung grosse Chancen eingeräumt. Deshalb sind National- und Ständerat den Fischern mit einem Gegenvorschlag in Form der Revision des Gewässerschutzgesetzes entgegengekommen. Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV liess sich – konstruktiv – auf diesen Kompromiss ein und zog die Volksinitiative im Interesse der Sache zurück. Umso grösser war die Enttäuschung als Landwirtschaftskreise im Nachhinein – seit  2010 – versuchen, die Gewässerschutzgesetzgebung zu unterlaufen und aufzuweichen.

Klare Worte der Kantonalpräsidenten

Gar kein Verständnis hatte die diesjährige Konferenz der Kantonalpräsidenten der Fischerei-Verbände für den knappen Entscheid der vorberatenden Kommission UREK des Ständerats. Per Stichentscheid des Präsidenten will eine knappe Mehrheit einer Motion aus dem Nationalrat im Sinne einer Aufweichung beim Raumbedarf zustimmen. Dazu fielen deutliche Worte: „Das geht ganz und gar nicht, wäre ein Wortbruch gegenüber uns Fischern und würde die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Parlaments in Frage stellen.“ Es könne nicht sein, dass ein Initiativkomitee mit Versprechungen geködert werde, um kurz Zeit später den Kompromiss auszuhebeln.

Staatspolitischer Schaden

Die Kantonalpräsidenten stellten die Grundsatzfrage: Wie glaubwürdig wäre das Parlament in Bern, wenn auf politische Kompromisse kein Verlass ist? So wie es die Landwirtschaftslobby sehe, könne man mit Initianten nicht umspringen. Würde der Gewässerschutz aufgeweicht, werde nie mehr ein Initiativkomitee sein Volksbegehren bei einem überzeugenden Kompromiss zurückziehen. Deshalb erwartet der SFV, dass der Ständerat seiner Linie treu bleibt und den Vorstoss aus dem Nationalrat zur Aufweichung der Gewässerschutzgesetzgebung ablehnt.

Weitere Infos über die Tätigkeit des Schweizerischen Fischerei-Verbandes finden Sie im Internet unter www.sfv-fsp.ch oder auf Facebook.

Nachtrag 3.12.15: „Der Ständerat hat am Donnerstag die Motion Leo Müller für eine Aufweichung der Gewässerschutzgesetzgebung mit 33 gegen 11 Stimmen überaus deutlich abgelehnt. Abgeschmettert hat die kleine Kammer auch die Standesinitiativen von neun Kantonen. Über dieses klare Ergebnis ist der Schweizerische Fischerei-Verband SFV hoch erfreut. Laut SFV gibt es zwei Gewinner: Die Natur und die Glaubwürdigkeit der Politik.“ Aus dem Newsletter des SFV vom 3.12.15.

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