Archive for the ‘Gülle’ Category

Weltweit steigende Nachfrage nach Fleisch: „Was würden Sie tun?“

19. Februar 2023
Aus Mikroorganismen hergestelltes Protein für die Käseherstellung

Aus Mikroorganismen hergestelltes Protein für die Käseherstellung im Labor. Film auf 3sat Zukunft des Essens: Lebensmittel aus dem Labor

Quelle: So What Would You Do? George Monbiot, The Guardian 1.2.23

George Monbiot stellt in seiner Kolumne im Guardian vom 1.2.23 die Frage „Was würden Sie tun?“ Er zitiert Zahlen über den steigenden Konsum von tierischen Produkten und verweist auf die Möglichkeit der Herstellung von Fleisch und Milchprodukten im Labor. Diese richten sich nicht an Veganer, sondern an die weitaus grössere Zahl von Menschen, die den Geschmack und die Beschaffenheit von tierischen Produkten mögen. Viele andere schrecken instinktiv vor der Vorstellung von Lebensmitteln zurück, die vertraut erscheinen, es aber nicht sind.

Das Bennett’sche Gesetz besagt: Je reicher die Menschen werden, desto mehr Eiweiss und Fett essen sie, vor allem das Fleisch und die Sekrete von Tieren. „Was gedenken Sie gegen die weltweit steigende Nachfrage nach tierischen Produkten und ihre verheerenden Auswirkungen zu unternehmen? Wenn Sie die neuen Technologien nicht mögen, welche Lösung schlagen Sie dann vor?“ Diese Fragen stellte Monbiot immer wieder und die Antwort ist entweder wütend oder ausweichend. „Das ist die falsche Frage!“ „Wer bezahlt Sie?“ „Wollen Sie, dass wir Schleim essen?“

Bislang hat nur eine der Personen, die Monbiot gefragt hat, direkt geantwortet: die Lebensmittelaktivistin Vandana Shiva. „Sie wiederholen blindlings den Mythos, dass die Menschen mehr Fleisch essen, je reicher sie werden. Inder sind weiterhin Vegetarier, auch wenn sie reich sind. Esskulturen werden durch kulturelle und ökologische Werte geprägt“. Aber der Fleischkonsum in Indien nimmt rapide zu, auch wenn viele Menschen dies heimlich tun. Mit anderen Worten: Trotz religiöser Verbote, die mit Selbstjustiz und in einigen Fällen auch mit Mord durchgesetzt werden, gilt Bennetts Gesetz noch immer, schreibt Monbiot.

Sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart ist die Viehzucht wahrscheinlich der mächtigste Akteur der kolonialen Landnahme und der Vertreibung indigener Völker. Das Fleisch frisst den Planeten auf.

Der Widerstand der Fleisch- und Milch-Lobby dürfte noch lange ihren Einfluss walten lassen, auch in der Schweiz, jedoch Investitionen in neue Arten von tierischen Produkten sind hoch. Das zeigt der Film Zukunft des Essens: Lebensmittel aus dem Labor auf 3sat. Danke, lieber Leser, für den Hinweis. Natürlich braucht dies auch Infrastrukturen und Energie, doch dürften diese sehr klein sein im Vergleich mit der heutigen Tierproduktion.

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: So What Would You Do? George Monbiot, The Guardian 1.3.23

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Die Bauern müssen den Gewässerschutz endlich ernst nehmen !

9. Februar 2023
Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide.

1.3.1 Weide. Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide. Quelle: Kontrollhandbuch AWEL

Seit 2019 gibt es im Rahmen der ÖLN-Kontrollen Punkte zum Schutz der Gewässer. Während diese in einigen Kantonen längst Bestandteil der Kontrollen sind, wurden entsprechende Kontrollen zum Beispiel im Kanton Bern erst 2022 durchgeführt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Bei 1’300 durchgeführten Kontrollen kamen auf 65 Prozent der Betriebe Mängel zum Vorschein, das entnimmt Heidi der Bauernzeitung:

„Oftmals konnten diese mit einfachen Massnahmen behoben werden, wie Marcel von Ballmoos von der Kontrollorganisation KUL-Carea mit Sitz im bernischen Lyssach jüngst an einer Infoveranstaltung mitteilte. Diese Kontrollen gehen auch im neuen Jahr weiter. Von Ballmoos rät eindringlich, sich auf diese vorzubereiten. Bereits mit kleinem Aufwand, zum Beispiel dem Organisieren von Auffangwannen, könnten viele Mängel vermieden werden.“

Im Kanton Zürich hat der Gewässerschutz höhere Priorität. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verfasste ein Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz. In der 58-seitigen Broschüre sind die wichtigsten Punkte erklärt und die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Man findet Informationen über Güllebehälter, Mistlagerung, Freilandhaltung von Schweinen, Kälberiglus, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngern usw.

Zahlreiche Seiten enthalten Fotos von Mängeln oder guten Lösungen. Ergänzt wird die wertvolle Dokumentation mit weiterführenden Links. Es lohnt sich, diese Handbuch zu konsultieren.

Gewässerschutzkontrolle: Einfach diesen Mist nicht vergessen. Simone Barth, Bauernzeitung 9.2.23

Bei 65 Prozent der Betriebe war die Kontrolle mangelhaft. Simone Barth, Bauernzeitung 7.2.23

Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz nach VKKL. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Version 1.1 vom Januar 2022

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50’000 Mastschweine exportieren!

29. November 2022
Das Futter für die Schweine wird auf Ackerland produziert, das für die direkte Ernährung des Menschen besser eingesetzt werden könnte: Feed no Food!

Das Futter für die Schweine wird auf Ackerland produziert, das für die direkte Ernährung des Menschen besser eingesetzt werden könnte: Feed no Food!

Wen wunderts? In der Bauernzeitung vom 25.11.22 schreibt Armin Emmenegger: „Auf dem Schweinemarkt ist das Angebot grösser als die Nachfrage. Um ein Desaster über die Festtage zu verhindern, sollen nun 50’000 Mastschweine in den Export.“

Die Fleisch- und Milchproduktion wird in der Schweiz extrem subventioniert, weshalb es auch Überschüsse gibt. Diese werden mit teurer Werbung (auch mit Steuergeldern bezahlter) und vielen Aktionen an die KonsumentInnen verscherbelt. Mit Billigfleisch lockt man die Leute in die Läden.

Die Schweinefleischüberschüsse treten periodisch auf. Der Agrarwissenschaftler Arthur Hanau prägte dafür bereits 1927 den Begriff Schweinezyklus. Aber gelernt hat man seither nichts.

Das Futter wird zu einem schönen Teil importiert, die Scheisse bleibt oder wird exportiert. So eine Misswirtschaft! Es sei wieder einmal erwähnt, dass rund um den Sempachersee mehr Tiere gehalten werden als vor Beginn der Sanierung. Im Jahre 2023 werden wir 40 Jahre Sempacherseesanierung „feiern“ können. Zugersee und Baldeggersee sind weitere Patienten. Investiert werden dafür viele Steuergelder von Bund, Kanton und Gemeinden. Sollen wir das weiterhin bezahlen?

Entlastung durch Export – Die Schweinebranche öffnet den Notausgang. Armin Emmenegger, Bauernzeitung 25.11.22

Heidis Beiträge mit Stichwort Sempachersee

Heidi meint: „Mit Fleisch, Käse usw. sind wir überversorgt, dafür stammen Hülsenfrüchte & Co. meist aus dem Ausland! So ein Mist!“

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Grundwasserschutz: Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2 überfällig

10. Oktober 2022
Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Quelle: Bundesamt für Umwelt, abgerufen am 9.10.22

Der Bundesrat hatte anno 1999 in der Grundwasserschutzzone S2 ein allgemeines Verbot für Pestizide erlassen. Und wie es im „Normalfall“ so geht, die Bauern haben das Verbot postwendend gekippt. So dürfen auch heute Pestizide bis fast an die Trinkwasserfassungen gespritzt werden. Ausgenommen sind etwa zwei Dutzend Wirkstoffe, welche als problematisch eingeschätzt werden.

Wir wissen inzwischen, dass bei Pestiziden Überraschungen häufig auftreten, denn die Daten beruhen fast ausschliesslich auf Angaben der entsprechenden Herstellern. «Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist daher ein Wirkstoff dessen negative Wirkstoffe lediglich NOCH nicht verstanden wurden», so Walter Haefeker, von 2008 bis 2020 Präsident, von 2005 bis 2008 Vizepräsident der European Professional Beekepers Association. Quelle: Das Wunder von Mals, Film und Buch von Alexander Schiebel. Hinzu kommt, dass in Karstgebieten ein Pestizidverbot zwingend wäre, da dort das Wasser rasch versickert und mit ihm Verunreinigungen leicht in Quellfassung gelangen können.

Die Geschichte über die Einführung des Pestizidverbots in der S2 durch den Bundesrat und den darauf folgenden Bauernwiderstand hat Heidi am 6.2.13 aufgeschrieben: Bundesrat gewichtet Freiheit der Bauern höher als Trinkwasserqualität.

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW) forderte bereits 2014 die Wiedereinführung des Pestizidverbots in der Grundwasserschutzzone S2. Heidi berichtete am 29.5.14 darüber: SVGW fordert Verbot von Pestiziden in der Grundwasserschutzzone S2, In diesem Beitrag ist zu lesen „SBV-Präsident, Markus Ritter, glaubt, dass das geforderte PSM-Verbot in der S2 bereits grösstenteils umgesetzt sei. Der SVGW solle diesbezüglich mit den Kantonen Kontakt aufnehmen, um allfälligen Handlungsbedarf abzuklären. Heidis Frage: Wieso will der SBV kein Verbot, wenn doch das PSM-Verbot grösstenteils umgesetzt ist? Oder vielleicht doch nicht?“

Geradezu ein Wunder ist es, dass keine Gülle in der S2 ausgebracht werden darf, wenigstens theoretisch, denn auch hier hapert es beim Vollzug.

Nicht nur die Landwirtschaft!

Für Risiken aller Art gilt in der Grundwasserschutzzone S2 die Null-Toleranz. Wenigstens theoretisch! So gibt es unzählige Schutzzonen, in denen diese missachtet wird: Strassen, Eisenbahnen, Häuser, Abwasserleitungen, Trafo-Stationen usw. Es sind dies nicht nur „Altlasten“, sondern solche Bauten werden erneuert oder gar neue werden gebaut. Die Kantone nehmen ihre Vollzugsverantwortung nicht ernst und der Bundesrat schaut weg!

Heidi meint: „Ein Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 und im Karstgebiet ist dringend nötig sowie Vollzug, Vollzug, Vollzug!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum (2). Heidis Mist 22.7.21: „Der Bundesrat muss dringend handeln und das bereits 1999 verhängte Pestizidverbot in der Grundwasserschutzzone S2 aus der Bauern-Versenkung hervorholen und erneut erlassen. Dieses Mal darf er aber nicht mehr allein auf die Bauern hören und schwach werden!“

Bauern verhindern Trinkwasserschutz: 20-Jahr-Jubiläum. Heidis Mist vom 28.11.19: „Heidi meint: 20 Jahre Missachtung des Vorsorgeprinzips sind genug! Ein allgemeines Pestizidverbot für die Grundwasserschutzzone S2 ist überfällig, und zwar sofort, denn die Pestizidinitiativen sehen eine lange Übergangsfrist vor.“

SVGW fordert allgemeines PSM-Verbot in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 10.2.16: „… Der SVGW fordert ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln in der Grundwasserschutzzone S2. Mit ein Grund für diese Forderung ist, dass die Überprüfungen der Pflanzenschutzmittel im Nachhinein immer wieder neue Risiken aufzeigen…“ Nur Teilrückzug aus Schutzzone S2, SVGW vom 3.2.15.

Keine Pestizide in der Grundwasserschutzzone S2. Heidis Mist 7.4.15: „Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) innerhalb der Zone S2 ist die Gefahr gross, dass diese, besonders bei Starkniederschlängen, auf direktem Weg in die Trinkwasserfassung gelangen. Wie schon früher fordert der SVGW daher eine Erweiterung des Verbots für den Einsatz von PSM in der S2 und gezielte Einschränkungen in der S3.“

Oh du heiliger Mist!

7. September 2022
Naturschutzgebiet Ibergeregg: Heidis Misthaufenblick hat sofort weiter oben am Weg ...

Naturschutzgebiet Ibergeregg: Heidis Misthaufenblick hat sofort weiter oben am Weg …

... den Misthaufen entdeckt, an wunderschöner Aussichtslage.

… den Misthaufen entdeckt, an wunderschöner Aussichtslage.

Wieder einmal sind die geöffneten Tabs in Heidis Browser so zahlreich, dass sie fast nicht weiss wo anfangen. Eigentlich wollte sie das Drama des ausgetrockneten UNESCO-Naturerbes Coto de Doñana thematisieren und den Marche funèbre von Chopin verlinken. Seit mehr als zehn Jahren schreibt sie immer wieder über die wasserverschleissenden Erdbeeren, Himbeeren usw., bio und konventionell, die wir aus diesem Gebiet auch mitten im Winter beziehen, angeblich nachhaltig.

Am Sonntag sind Fotos von einem illegal gelagerten Misthaufen im Naturschutzgebiet Ibergeregg SZ eingetroffen und am Tag darauf ein Blog-Beitrag von Martin Sager, Direktor des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW), mit dem Titel Heiliger Mist.

Auch wenn die Zahl der illegal gelagerten Misthaufen stark rückläufig ist, so ist es die Menge der umweltschädlichen Dünger nicht. Ammoniak-Emissionen belasten nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch den Wald, Naturschutzgebiete, naturnahe Flächen … und Stickstoff und Phosphor verschmutzen Gewässer und Grundwasser. So ist es denn an der Zeit, dieses leide Thema in den Vordergrund zu stellen. Hinzu kommen die Pestiziden und deren Metaboliten im Wasser.

Über Misthaufen hat Heidi schon viel geschrieben, sie sind selbstredend. Das Verschmutzungsproblem Dünger ist weiterhin ungelöst.

Hier sei nur der Lead von Sagers Blog-Beitrag veröffentlicht, den vollständigen Kurzbeitrag lesen Sie am besten bei Aqua & Gas:

„Obwohl seit 1998 mit Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes substanzielle Mittel in Massnahmen der Landwirtschaft zur Senkung von übermässigen Gewässerbelastungen durch Nitrat, Phosphor und Pflanzenschutzmittel fliessen, ist die Verunreinigung des Grundwassers mit Nährstoffen kaum zurückgegangen. Gleichzeitig werden alle konkreten Massnahmen, die den Einsatz von Gülle und Dünger reduzieren wollen, im Parlament torpediert.“

Heiliger Mist. Martin Sager, SVGW, Aqua & Gas

Wer ist schuld an der Gülle in der Sitter?

4. Juli 2022

Das Tagblatt schrieb am 30.6.22: „Der ehemalige St.Galler Stadtparlamentspräsident Josef Ebneter stellt Verschmutzungen in der Sitter fest und vermutet die Landwirtschaft als Ursache. Die verantwortlichen Kantone bestätigen den Verdacht – und der Kantonschemiker rät Open-Air-Gästen vom Baden ab.“

Auch der Blick hat das Thema aufgenommen und meldet, dass laut Kanton St. Gallen (es gibt Leute, die diesen Kanton St. Güllen nennen) abgeschwemmte Gülle schuld an der Verschmutzung sei. Zitiert werden Vorschriften der Gewässerschutzgesetzgebung und beim Blick stellt man sich die Frage: „Ist das schmutzige Wasser darauf zurückzuführen, dass sich gewisse Landwirte nicht an die Spielregeln halten?“

Das sei nur teilweise der Fall, kommt Valentin Lanz, Abteilungsleiter Wasser und Stoffe des Kantons Appenzell Ausserrhoden, zum Schluss. Denn: «Die allermeisten Betriebe halten sich an die geltende Regelung», sagt er dem «Tagblatt». Heidi hat solche Äusserungen schon oft gehört – nur, es müssten hinter solchen Aussagen entsprechende Kontrollen das beweisen, was normalerweise nicht der Fall ist. Und man kann ja nicht alle Bauern dauernd überwachen! Die Ämter könnten ehrlicher sein und sagen, dass sie das nicht wissen. Und Gülle kommt eben aus der Landwirtschaft!

Gleichzeitig räumt Lanz allerdings ein, dass noch Verbesserungspotenzial besteht. Weil in der Landwirtschaftspolitik aber grösstenteils der Bund das Sagen habe, seien den Kantonen die Hände gebunden. Aber aber, Herr Lanz, meistens liegt es am Vollzug der Gesetze, und hiefür sind eindeutig die Kantone zuständig. Vor fast zehn Jahren hat Pro Natura massive Pufferstreifenverletzungen aufgedeckt. Hat sich die Situation seither verbessert?

Lanz schiebt den Schwarzen Peter dem Bund zu. Wie ist das zu interpretieren? Braucht es strengere Gesetze? Weniger Tiere? Weniger zugekauftes Futter? Mehr Kontrollen?

Oh je, da sieht Heidi schon die Bauernvertreter auf die Barrikaden klettern! Aber die Hände sind den Kantonen nicht so gebunden, Herr Lanz! Der energische Vollzug der Gesetze wäre ein guter Anfang.

Und die Kläranlagen sind ein weiteres Problem. Viele müssen immer mehr Abwasser und Regenwasser schlucken. Die Kapazitäten werden nicht überall dem Bauboom und der Bodenversiegelung angepasst. Und wie sinnvoll ist es, unsere Exkremente mit Wasser wegzuschwemmen, um sie dann in den Abwasserreinigungsanlgen mühsam herauszunehmen? Die Eawag forscht daher an der Trennung an der Quelle mit der NoMix-Technologie.

Heidi meint: „Unsere Gewässer sind zu wertvoll, als dass man so schlampig mit ihnen umgehen darf. Zudem speisen sie auch das Grundwasser, aus dem wir unser Trinkwasser holen.“

Gelb-braunes Wasser, Güllegestank und Schaum auf der Sitter: St.Galler Ex-Politiker ist alarmiert und fordert die Kantone zum Handeln auf. Tagblatt 30.6.22

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung. Heidis Mist 25.11.12

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Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich …

28. Januar 2022
In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

Einst wurde der Ökologische Leistungsausweis (ÖLN) geschaffen. Dieser sollte sicherstellen, dass die Schweizer Bauern ökologisch wirtschaften; er ist Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Wer immer Kritik an den tatsächlichen Verhältnissen äussert, der/die hält zur Antwort: Die meisten Bauern erfüllen den ÖLN und halten sich an die Gesetze. Nur hapert es schon bei den Gesetzen und erst recht bei deren Vollzug durch die Kantone. Wir wissen es längst: Die landwirtschaftlichen Umweltziele werden nicht erreicht.

Löchrige Suisse-Bilanz

Seit die Suisse-Bilanz geschaffen wurde, weiss man, dass sie einem Emmentaler gleicht, viele Löcher hat. Kontrolleure wissen z.B., dass Futter oder Mineraldünger zugekauft werden, ohne dass Bauern diese deklarieren, aber sie haben keine Möglichkeit, dies zu beweisen. Und wenn zweimal monatlich der Futtermittellieferant zum Bergbauern hochfährt, dann ist vermutlich mehr Futter – sprich Dünger – auf dem Betrieb, als die Umwelt erträgt.

Freipass für regelmässige Überschüsse

Hinzu kommt, dass die Suisse-Bilanz den Bauern einen Fehlerbereich von 10% zugesteht. Wenn die Bilanz einmal um 10% überzogen wird, dann wird dies toleriert, denn im nächsten Jahr liegt die Bilanz vielleicht 10% unter dem Soll, durchschnittlich aber bei 100%. Ein Fehlerbereich ist eigentlich: plus oder minus 10%. So mindestens hatten die Fachleute diese Regelung ursprünglich gedacht.

In Wirklichkeit sind viele Böden überdüngt, Bäche, Flüsse und Grundwasser leiden unter den Nährstofflasten, welche man nicht wegreden kann. Und man weiss, dass beschissen wird, massiv beschissen wird!

Das BLW will es wissen

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) die einzelbetriebliche Methodik der Suisse-Bilanz verwendet, um eine nationale Nährstoffbilanz für den gesamten Schweizer Landwirtschaftssektor zu berechnen. Damit wurde geprüft, ob die Stickstoff- und Phosphorbilanzen aus gesamtsektoraler Sicht eingehalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass der nationale Stickstoffsaldo die erlaubte Grenze von 110% des Pflanzenbedarfs bei fast allen berechneten Szenarien überschreitet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden.

Abschaffung 10%-Fehlerbereich

Das BLW möchte den 10%-Fehlerbereich, der von den Bauern als Freipass zu Überschüssen missbraucht wird, schon seit Jahren abschaffen. Im Agrarbericht 2021 schreibt es:

„Die Projektergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit einer zukünftig griffigen Mitteilungspflicht beim Einsatz von Mineraldünger und Kraftfutter, aber auch bei der Zu- und Wegfuhr von Grundfutter. Diese Pflicht würde dazu beitragen, dass die effektiven Nährstoffmengen präzise erfasst werden und Saldo-Werte von über 110 % nicht mehr auftreten.

Die Studie zeigt weiter, dass mit einer zusätzlichen Reduktion des Spielraums bei den «ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern» und/oder einer «Streichung der 10%-Toleranz» ein zusätzlicher, grosser Beitrag zur Reduktion der N- und P-Düngung und damit auch der Nährstoffüberschüsse geleistet werden kann. Die damit einhergehende Verknappung des Nährstoffangebots würde u.a. auch eine Substitution von importiertem Mineraldünger mit einheimischen Hofdünger bewirken und folglich zu einem effizienteren Umgang mit den Nährstoffen führen.“

Den vollständigen Bericht finden Sie hier:Stickstoffsaldo einer sektoralen Suisse Bilanz, Agrarbericht 2021

Heidis Frage: „Kommen wir mit Selbstdeklaration ans Ziel?“

Parlamentarische Initiative. BLW

19.4480 Interpellatio: Wie ambitioniert ist der bundesrätliche Stickstoff-Absenkpfad tatsächlich? Kathrin Bärtschy

Stickstoff in der Schweizer Landwirtschaft – Ziele und Massnahmen nicht umweltrechtskonform. Vision Landwirtschaft. Vision Landwirtschaft

Der ÖLN ist eine durchzogene Erfolgsgeschichte. Vision Landwirtschaft

Absenkpfade Nährstoff- und Pestizidemissionen. Agrarallianz

Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen konkrete Zielvorgabe der Pestizid- und Nährstoffreduktion, Pro Natura 18.8.21

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Misthaufen Jahr für Jahr im Quellschutzgebiet

3. Juni 2021

Heidi erhielt am 1.6.21 ein Mail vom Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) des Kantons Graubünden:

Ich beziehe mich auf Ihre Meldung betreffend der Mistlagerung in X.

Um einer externen Meldung nachzugehen, benötigen wir Parzellennummern oder Koordinaten der betroffenen Parzellen sowie Fotos der Beanstandungen.

Dürfen wir Sie bitten, uns die fehlenden Daten zuzustellen?

Heidi meldete dem ALG postwendend, dass sie nichts gemeldet hat. Worauf das ALG schrieb:

Vielen Dank für Ihre rasch Antwort .

Wir haben diese Meldung (siehe Anhang), welche unter Ihrem Namen uns eingereicht wurde, erhalten. Aufgrund Ihrer Antwort müssen wir davon ausgehen, dass Ihr Name und Ihr Blog hier für eine „anonyme“ Meldung missbraucht wurde.

Viele Leute wollen Missstände, wenn überhaupt, nur anonym melden, weshalb Heidi seriösen Personen die Möglichkeit bietet, dies zu tun. Von diesen Missständen hatte sie bisher nichts gehört. Hier der Brief:

Heidis Mist
http://www.heidismist.wordpress.com

Sehr geehrter Herr X

Das Lagern von Mist im Feld ist grundsätzlich verboten. Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen. Auf dem Betrieb von Vorname Name aus PLZ Ort habe ich in diversen Parzellen Misthaufen entdeckt. Zum Teil sehr liederlich abgedeckt, Gülle fliesst unkontrolliert ab und das Beste noch, die Mieten befinden sich in einer Quellschutzzone!!! Ich bitte Sie daher umgehend eine Kontrolle dieses Betriebes in die Wege zu leiten! Auf den Ersten Bück sieht man auf diesem Betrieb, daß keine Lagerkapazität vorhanden ist! Die Parzellen sind überdüngt, der Viehbestand riesig! Ich staune, daß dies bis zum heutigen Tage von Ihnen und Ihrem Amt geduldet wird! Ich bitte Sie sofort Maßnahmen einzuleiten, ansonsten werde ich diesen Fall auf Bundesebene und an die Öffentlichkeit weiterziehen!

Freundliche Grüße,
Heidis Mist
http://www.heldismist.wordpress.com

Heidi hat nachgeschaut auf der Gewässerschutzkarte Graubünden. Das Gebiet beim Hof ist tatsächlich im Gewässerschutzbereich Au und speist im Tal eine Quelle. Die Karte von local.ch zeigt in der Nähe des Hofs einen mit Vlies gedeckten doppelreihigen Misthaufen. Ein solcher ist auf Google Street View im Juli 2014 zu sehen und die Zeitreihe von Google Earth zeigt in drei aufeinanderfolgenden Luftaufnahmen grün gedeckte Misthaufen immer am selben Ort nahe dem Stall: 17.8.14, 17.7.16 und 21.9.17. Mit ein paar Klicks hätte auch das ALG sehen können, dass Handlungsbedarf herrscht.

Vorstoss im Grossen Rat Graubünden zeigt Vollzugsproblem

Graubünden hat per 1.1.20 eine Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) in Kraft gesetzt. Darin steht z.B.:

BR 910.150 - Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Auszug aus: Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Grossrat Walter Grass BDP reichte einen Vorstoss ein betreffend Mistlagerung auf dem Feld: „… Diese Vorgaben und die kurze Frist bis zum Inkrafttreten der Verordnung stellen für viele Landwirte ein Problem dar. Da diese Verordnung ohne Vorankündigung beschlossen wurde, ist die Umsetzung für einige Landwirtschaftsbetriebe innert dieser Zeit nicht möglich. Denn das Einhalten der Verordnung erfordert auf vielen Betrieben bauliche Massnahmen …“

Die UnterzeichnerInnen: Grass, Crameri, Valär, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Clalüna, Danuser, Deplazes (Chur), Ellemunter, Engler, Flütsch, Föhn, Gasser, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Kasper, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Tanner, Tomaschett (Breil), Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Renkel

Eigentlich nichts Neues!

Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass die Regelung nicht neu ist, aber offensichtlich hatten viele Bauern die Gesetze missachtet, die Behörden dies toleriert und die Kontrolle versagte jämmerlich. Über die vielen Vollzugsprobleme hat Heidi seit 15.5.10 ausführlich berichtet und der Name ihres Blogs Heidis Mist hat einen handfesten Ursprung, nämlich der viele illegal gelagerte Mist, besonders ausgebrägt rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi! Und wie so vieles: Es hat jeder Kanton seine eigenen Weisungen bzw. Vorstellungen von der Umsetzung von Gesetzen!!!!!

Mist vom Stall direkt auf ein abgeerntetes Maisfeld, wo er dann monatelang ungedeckt liegen blieb. Winterstimmung 12.1.14.

Mist vom Stall direkt auf ein abgeerntetes Maisfeld, wo er dann monatelang ungedeckt liegen blieb. Winterstimmung 12.1.14.

Bündner Regierung: „Gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) ist es untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Weiter ist es auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht. Die Aufgaben waren bisher in zwei Weisungen des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und des Amts für Natur und Umwelt festgehalten …

… Seitens des Kantons wurde per 1. Januar 2020 eine Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL; BR 910.150) erlassen und eine Vollzugshilfe „Gewässerschutz in der Landwirtschaft Graubünden“ ausgearbeitet. Diese enthalten die für Graubünden wesentlichen, soweit möglich auf die speziellen kantonalen Verhältnisse angepassten Punkte aus den beiden Vollzugshilfen des Bundes und konkretisieren deren Anwendung anschaulich. Sie bilden grundsätzlich die bisherige Praxis ab. Gemäss Bund ist die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld, die so genannte Feldmiete, grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Zwischenlagerung kann aber aus Gründen des Betriebsablaufs für maximal sechs Wochen bis zum Verteilen des Mistes auf der düngbaren Nutzfläche erfolgen, wenn dadurch keine konkrete Gefahr einer Gewässerverschmutzung entsteht ..“.

In der neu geschaffenen Verordnung vom 1.1.20 über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) des Kantons Graubünden steht z.B.:

Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

BR910.150 Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Anfrage Grass betreffend Neuerungen im Umgang von Mist auf dem Feld. Grosser Rat Graubünden, Session 19.6.20

Vollzugshilfe Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Graubünden

Misthaufen im Feld 2009 – 2020. Heidis Mist

3.6.21 HOME

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Gülle auf Wasserschacht und Strasse

26. Mai 2021

Ein Bauer hat Gülle auf der Lettenstrasse in Bütschwil ausgebracht (Fehlmanipulation?), auch in einen Wasserschacht ist Bschütti geflossen.

Ein Bauer hat Gülle auf der Plattenstrasse in Bütschwil ausgebracht (Fehlmanipulation?), auch in einen Wasserschacht ist Bschütti geflossen.

Diese Gülle auf der Plattenstrasse in Bütschwil ist kein schöner Anblick. Viel braucht man zu den Fotos nicht zu sagen. Vermutlich ist nicht viel Gülle über den Wasserschacht in ein Gewässer gelangt. Trotzdem! Die Leute vom Stassenunterhalt werden keine Freude an den Nährstoffen auf dem Asphalt haben, denn Asphalt ist ein gutes Substrat für Pflanzenwachstum. Die Wurzeln zerstören den Asphalt.

Kein schöner Anblick!

Kein schöner Anblick!

26.5.21 HOME

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Bauernargumente: Dümmer geht’s nümmer!

8. April 2021
Links ein Plakat der UnterstützerInnen der beiden Pestizidinitiativen, rechts das Plagiat der Bauern und Bäuerinnen.

Links ein Plakat der UnterstützerInnen der beiden Pestizidinitiativen, rechts das Plagiat der Bauern und Bäuerinnen.

Heidi hat heute einen Brief erhalten, der wie folgt endet:

„Übrigens, hast du mitbekommen, dass die Fische in der Fischzucht im Schraubachtobel wegen zu viel Gülle am Berg vor kurzer Zeit verendeten?“

Es handelt sich um eine Fischzucht in einem Bergbach.

Wer den Bauern nicht auf den Leim kriechen will, lese Heidis Mist und andere Medien, welche auf die grossen Missstände in der Landwirtschaft aufmerksam machen. Lesen Sie zum Beispiel die Mitteilung des Kantons St. Gallen von gestern, 7.4.21:

Spurenstoffe belasten St.Galler Bäche stark

Der Kanton hat die Wasserqualität ausgewählter Bäche untersucht. Die Messkampagnen zeigen, dass die Gewässer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen und oft ein hohes Risiko für die Gewässerorganismen besteht. Verantwortlich für die Überschreitungen der Grenzwerte sind vor allem Pestizide und eine Industriechemikalie.

Von 2018 bis 2020 erfasste das Amt für Wasser und Energie (AWE) an 14 Bächen in genutzten Gebieten die Belastung durch organische Spurenstoffe, auch bekannt als Mikroverunreinigungen. Bereits in sehr tiefen Konzentrationen können solche Stoffe Gewässerlebewesen schädigen. Die Auswertung der Messergebnisse zeigte für jeden der 14 Bäche ein erhöhtes oder sehr hohes Risiko für eine Schädigung der Gewässerorganismen durch die chronische Belastung mit einzelnen Stoffen.

Pestizide und Industriechemikalie im Fokus

Die Überschreitungen der Qualitätskriterien und Anforderungen wurden durch insgesamt 27 Substanzen verursacht: 14 Herbizide, sieben Insektizide, zwei Fungizide, drei Arzneimittel und die Industriechemikalie PFOS (Perfluoroctansulfonsäure). Bei zwölf der 14 Bäche war das Risiko für eine chronische Schädigung von Gewässerorganismen während mehr als zwei Dritteln der Beobachtungsdauer von Frühjahr bis Herbst erhöht. In allen Bächen wurden zudem die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung oft vielfach überschritten.

Spurenstoffe belasten St.Galler Bäche stark. Kanton St. Gallen 7.4.21

8.4.21 HOME

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