Archive for the ‘Güllen im Winter’ Category

Gefahr für das Grundwasser: Güllen in Karstgebieten

10. Dezember 2022

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

Karstgebiete sind blau eingefärbt.

25% der Schweizer Oberfläche sind Karstgebiete. Sie liefern das Trinkwasser für 20% der Haushalte. In der Nordwestschweiz ist der Anteil von Karstwasser am Trinkwasser relativ hoch.

Der Untergrund in Karstgebieten ist zerklüftet. Daher kann Wasser – und eben auch Gülle – rasch ins Grundwasser gelangen. Aus diesem Grunde wurden besondere Schutzzonen definiert. Stark heterogene Karst- oder Kluft-Grundwasserleiter müssen gemäss Gewässerschutzverordnung seit 2016 zusätzlich zu den Zonen S1 und S2 durch die Zonen Sh und Sm geschützt werden.

Güllen in Tramelan

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

beige Karsteinzugsgebiete, blau (teilweise von beige überdeckt) Karstwasservorkommen

Ein Gemeinderat von Tramelan güllt regelmässig im Winter. Manchmal auf Schnee, aktuell auf gefrorenen Boden. Heidi hat am 26.11.19 ausführlich darüber berichtet: Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? 

Gewässerschutz: Weshalb sind Bussen und Direktzahlungskürzungen so selten?

Wieso kann ein Bauer über längere Zeit so wirtschaften? Fällt das keinem Amt auf? Keinem Beamten, keinem guten Bauern, der hier durchfährt? Solche Missstände muss man abstellen!

Folgende Gründe können für die Missstände verantwortlich sein:

  • Niemand zeigt die Vergehen an.
  • Mangelnde Kenntnis der Gewässerschutzgesetzgebung.
  • Mangelnde Integration der Vorschriften im Unterricht der landwirtschaftlichen Schulen bzw. der Polizeischulen.
  • Der Bauer ist eine „wichtige“ Person, z.B. erzählte mir eine Beamtin, dass sie einen Bauern wegen Güllen zur Unzeit verzeigt hatte. Was sie nicht wusste, das war: Der Bauer ist Alt-Nationalrat. Dieser wusste sehr wohl sich zu wehren. Er ging zum Kollegen Regierungsrat und schwups war die Anzeige im Eimer und die Beamtin frustriert.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.

Was sagt das Gesetz?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet in Anhang 2.6 klar das Ausbringen von Gülle auf Schnee. Wenn es nur ganz wenig Schnee gewesen wäre oder eine kleine Fläche, dann hätte man ein Auge zudrücken können.

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Erfordern besondere Bedürfnisse des Pflanzenbaus ausserhalb dieser Zeiten dennoch eine Düngung, so dürfen solche Dünger nur ausgebracht werden, wenn keine Beeinträchtigung der Gewässer zu befürchten ist.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Heidi empfiehlt: „Zuwiderhandlungen sofort der Polizei melden!“

Mottfeuer und Gülle in Tramelan. Heidis Mist 9.12.22

Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? Heidis Mist

SO: Trinkwasserquelle oder Güllesenke? Das ist die Frage! Heidis Mist 1.1.20

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Bauer im Berner Jura straflos trotz wiederholter Gesetzesverstösse

15. Juli 2021
Mottfeuer verursachen immer wieder Baumschäden. Foto 14.7.21
Mottfeuer verursachen immer wieder Baumschäden. Foto 14.7.21

Viel gäbe es heute zu berichten, etwa güllen direkt vor Regenwarnung Stufe 3 oder umweltschädliche Palmölplantagen (Korindo: Korean palm oil giant stripped of sustainability status, BBC 15.7.21). Unbemerkt von vielen Medien sind die Delikte, welche bei der Polizei angezeigt, aber nicht geahndet werden, z.B. im Berner Jura.

Die folgende Meldung beruht auf vertrauenswürdigen Quellen: ein Beamter und ein Beobachter. Sie kennen viele Gesetzesverstösse eines Bauern, melden diese jeweils der Polizei. Der Beamte weiss aber, dass der Bauer nicht gebüsst wurde. Grund: Der Polizeirapport war zu wenig genau!

Die Meldung an Heidi von gestern abend:

… er muss nichts bezahlen

Es ist schlimmmmmmm. Es gibt viele Fotos von den Delikten dieses Bauern mit sehr grossem Hof. Bauer X. wird immer wieder angezeigt, aber er kann sich immer drücken!???? Er macht immer wieder diese Delikte. Jetzt weiss ich auch warum … Wenn er ja nie oder nie richtig gebüsst wird!!!

  • Mein Lieblingsbauer hatte letztes Jahr sogar ein Feuer verursacht an der Hauptstrasse, so dass da die Feuerwehr und Polizei kamen … Er hatte Glück, dass kein Grossbrand entstand. Jetzt das richterliche Urteil: Er muss nichts bezahlen, nur 4’000 Franken für Feuerwehr etc.!!! Der Beamte ist sehr zornig weil wieder nix passiert ist. Es hiess „der Polizeirapport war zu wenig genau“!
  • Diverse Male Gülle auf Schnee mit Polizei – er muss nichts bezahlen!!!
  • Altmetall seit Jahren (Mülldeponie) in einem Sumpfgebiet und etwas weiter unten sogar Naturschutzgebiet – er muss nicht bezahlen!!!!
  • Der halbe Wald mit Gift behandelt – er muss nichts bezahlen!!!!
  • Diverse Feuer (holzen), die Polizei kam – er muss nichts bezahlen!!!!

Halloooo???? Das kann doch nicht sein????

Heidi meint: „Ja, das dürfte nicht sein! Sie wird das dort melden, wo man es schon weiss, bei den zuständigen kantonalen Ämtern.“

Artenschutz ist eine Schwäche der Schweiz. Heidis Mist vom 4.7.21

Berner Jura: Gesundheitsschädlicher Rauch aus Wytweiden und Wald (3). Heidis Mist vom 2.5.21

Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee? Heidis Mist vom 26.11.19

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Werden Bündner Bauern künftig für Gesetzesübertretungen Gewässerschutz gebüsst?

4. Juni 2021

Vom Stall aufs Feld, so wurde bisher häufig mit dem Mist in Graubünden umgegangen. Hier über dem Grundwasser der Rheinebene. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation hatte das erlaubt, weshalb auch nicht dagegen vorgegangen wurde, bis Heidi kam.

Vom Stall aufs Feld, so wurde bisher häufig mit dem Mist in Graubünden umgegangen. Hier über dem Grundwasser der Rheinebene am 3.1.12. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und das Amt für Natur und Umwelt hatten diese  „Bündner-Lösung“ erlaubt, weshalb auch nicht dagegen vorgegangen wurde – bis Heidi kam. Aber es dauerte mehr als 10 Jahre bis zum Erlass einer neuen offiziellen bundeskonformen „Bündner-Lösung“, nicht nur für die Mistlagerung! Ohne Druck aus dem Volk geht fast nichts in der Landwirtschaft – nur der Geldfluss aus Bern fliesst in Graubünden besonders kräftig. Theoretisch müssten Direktzahlungen bei Verstössen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung gekürzt werden, aber in der Praxis ist das oft anderes. Vieles steht nur auf Papier.

In seinem Vorstoss im Bündner Grossen Rat stellte Walter Grass BDP betreffend neu geschaffene Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) per 1.1.20 die folgende Frage:

„Müssen Landwirte bei Nichteinhalten der Verordnung mit Strafanzeige oder Sanktionen bei den Direktzahlungen rechnen?“

Antwort der Regierung: „Die KGSchVL konkretisiert Bestimmungen, die in der Bundesgesetzgebung vorgegeben sind. Deren Nichteinhaltung kann in Abhängigkeit der Schwere mit einer Sanktion von Direktzahlungen bis hin zu einer Verzeigung geahndet werden. So ist als Beispiel das Einhalten der maximalen Lagerdauer bei Feldmieten nur eine von zahlreichen Vorgaben, die kontrolliert werden. Eine festgestellte unkorrekte Mistlagerung auf dem Feld führt wie bisher in Abhängigkeit der Sorgfaltspflichtverletzung zu einer Sanktion der Direktzahlungen. In schweren Fällen droht eine Strafanzeige.“

Heidi meint: „Bisher haben die Bündner Behörden und Kontrolleure beide Augen fest zugedrückt wie das NaNa einmal sehr schön gezeichnet hatte; daher hier nochmals ihr Cartoon. Nicht alle Direktzahlungen sind also zu Recht nach Graubünden geflossen.“

Der Vollzug Gewässerschutzgesetzgebung funktioniert schlecht, sehr schlecht!

Der Vollzug Gewässerschutzgesetzgebung funktioniert schlecht, sehr schlecht! Nicht nur in Graubünden.

Misthaufen Jahr für Jahr im Quellschutzgebiet. Heidis Mist vom 4.6.21

BR910.150 Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)

Anfrage Grass betreffend Neuerungen im Umgang von Mist auf dem Feld. Grosser Rat Graubünden, Session 19.6.20

Vollzugshilfe Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Graubünden

Misthaufen im Feld 2009 – 2020. Heidis Mist

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Viel Gülle am Dischmabach bei Davos

8. November 2020

Liebe Heidi

Ist das noch „normal“? Am Dischmabach. Mehr Gülle am Wasser geht kaum. Man könnte die ganze Gülle auch direkt im Bach „entsorgen“.

Grüsse aus Davos

Walter

Heidi hat die Frage vier Betroffenen weitergegeben, auf Anregung einer Leserin nehmen jetzt sechs Stellung.

Wiesenpflanzen: „Seit dem 4.11.20 schwankt die Temperatur in Davos zwischen 1 und 5°C, nur am Freitag und Samstag war sie sechs Stunden lang über 5°C. Bei uns im Dischmatal ist es kälter. Am Sonntag wird also in Davos offiziell die Vegetationsruhe beginnen. Schon im Oktober war die Durchschnittstemperatur einige Tage lang unter 5°C. Wir haben uns bereits auf den Winterschlaf eingestellt, brauchen keinen Dünger mehr.“

Wasser: „Wenn ich regnen lasse, Schnee schmilzt oder wo Grund- oder Bachwasser fliesst, nehme ich Stoffe mit, die lose herumliegen, also auch Bestandteile der Gülle wie Stickstoff, Antibiotika usw. Mag sein, dass ich auch von der Gülle am Dischmabach etwas bekomme; das weiss ich jetzt noch nicht. Leider sieht das niemand. Grundsätzlich ist mir ja egal, was ich mitschleppe. Nur die Gruppe Trinkwasser jammert dauernd über dessen Zustand. Eigentlich könnte es auch ihr gleichgültig sein, denn die Menschen verschmutzen Wasser, dann sollen sie das auch trinken!“

Wasserlebewesen: „Unsere Meinung ist gespalten. Es gibt etwa Algen, welche besonders gut gedeihen, wenn viele Nährstoffe im Wasser sind. Die meisten von uns jedoch lieben sauberes Wasser, sterben wenn sie mit Gülle geschwemmt werden. Einige unserer Bakterien werden von Antibiotika getötet, welche genau kann ich nicht sagen, das ist je nach Antibiotikum verschieden.“

Bauer: „Ich muss die Güllegrube vor dem Winter leeren, denn Heidi reklamiert, wenn ich auf Schnee gülle – das sei wegen der Gefahr der Gewässerverschmutzung verboten, schreibt sie jeweils.“

Zuständiger Beamte: „Ich habe viel zu viel zu tun, kann mich doch nicht um allfällige Gewässerprobleme kümmern!“

Umweltingenieurin: „Viele Bauern müssten eine grössere Güllegrube bauen. Vor längerer Zeit gab es einmal Subventionen für deren Bau, aber diese Gelegenheit hatten nur schlaue Bauern genutzt. In der Zwischenzeit wurden sowieso die Kühe grösser, die Zahl der Viecher auch und der Zukauf von Futter wirkt sich ebenfalls auf die Hofdüngermenge aus. Das Bundesamt für Landwirtschaft wollte (Trinkwasserinitiative im Nacken) mit der Agrarpolitik 22+ etwas Gegensteuer geben, aber die Bauern haben das abgeblockt!“

8.11.20 HOME

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Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss!

8. Dezember 2019

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Mal hier, mal dort ein Häufchen oder ein grosser Haufen auf einer Wiese oder einem abgeernteten Maisfeld. Manchmal mehr oder weniger dilettantisch gedeckt, von Verantwortlichen mit geschlossenen Augen betrachtet, von Heidi oder Heidis LeserInnen gesichtet, manchmal gar fotografiert: Mist – so ein Mist!

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Am 1. Dezember 2019 lagen diese Fotos in Heidis Postfach, nun endlich sind sie für alle sichtbar auf Heidis Mist. „Alle Jahre wieder …“, schrieb Manuel.

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Allerlei Meldungen aus verschiedenen Kantonen

Was gibt es sonst noch zu berichten? Wie üblich Siloballen auf Pufferstreifen am Waldrand oder an Hecken. Etwas ausgefallener ist der Lagerplatz von Siloballen im Seeztal. Über das Bächlein „Kleines Seezli“, das in den Walensee fliesst, führt eine kleine Brücke, welche an der Bahnlinie endet. Darauf – man staune – lagern Jahr für Jahr ein paar Siloballen. Gut sichtbar auf Google Earth; möglicherweise gibt es einen Randabschluss, der das Abfliessen von Silosaft in den Bach verhindert. In einem Auffangbecken für Hochwasser bei Klosters werden Siloballen gelagert – düngbare Fläche? Wo dürfen Siloballen gelagert werden? Auf der düngbaren Fläche, da Säfte austreten können! Weiter gesichtet wurden Tierunterkünfte auf einem Pufferstreifen am Waldrand und am anderen Ende der Schweiz grossflächiger Herbizideinsatz gegen Brombeeren unter Bäumen und auf einem Pufferstreifen am Waldrand.

Schutzzonen an Gewässern: Chaos von neuer und alter Regelung besteht weiter

Am Malanser Mühlbach in Maienfeld fehlt jedes Jahr der Pufferstreifen. Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) weiss dies. Im Allgemeinen ist es zur Zeit in den meisten Fällen nicht möglich zu beurteilen, ob der Pufferstreifen an Gewässern eingehalten wird oder nicht, denn viele Kantone sind noch längst nicht fertig mit dem Ausscheiden der Gewässerräume, obwohl sie diese Aufgabe bis Ende 2018 hätten erledigen müssen. Es herrscht in der Schweiz ein Chaos von neuer und alter Regelung nebeneinander. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird anfangs 2020 erneut bei den Kantonen nachfragen wie weit sie sind. Die letzte Umfrage Anfang 2019 war ernüchternd.

Und wie steht es mit der vor Jahren versprochenen gesamtschweizerischen Übersichtskarte über die Gewässerräume? In weiter Ferne! Es fehlen Geld und Personal. Also wird es wohl noch viele, viele Jahre dauern bis man die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben an Bächen und Flüssen beurteilen kann. Und das korrekte Bewirtschaften dieser Flächen wird für die Bauern schwieriger sein, die Rechtsunsicherheit gross, denn die Überlagerung von Gewässerraum und Pufferstreifen ist kompliziert.

Und im Moment wird viel gegüllt. Eigentlich überstehen die Pflanzen den Winter gesünder, wenn sie nicht vor der Vegetationsruhe noch zu Wachstum angetrieben werden. Aber irgendwie muss die viele Gülle ja weg!

Dann gibt es eine „nichterneuerbare“ Bewilligung für’s Güllen in einer Grundwasserschutzzone, die erneuert wurde; in diesem schwierigen Fall scheint es viel „Gemeindesumpf“ zu geben. Zahlreiche Geschichten, auch eine schöne gibt es noch zu erzählen.

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist 28.9.14

Gewässerschutzverordnung 1. Abschnitt:4  Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6 Dünger 3.3.1 Verbote

Der Acker rückt näher an den Bach. Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist 11.6.13

Traumhafte Winterlandschaft im Berner Jura – doch was soll die Gülle auf dem Schnee?

26. November 2019

Am Montag, 18.11.19 wanderten wir durch diese wunderbare Schneelandschaft. Copyright: Julian P.

Am Montag, 18.11.19 wanderten wir durch diese wunderbare Schneelandschaft. Copyright: Julian P.

Liebe Heidi

An unserem ersten Ferientag im Berner Jura schneite es. Wir verbrachten einen faulen Tag bei meinem Bruder. Am Montag lockte uns die Sonne hinaus. Wir wanderten in dieser Bilderbuchlandschaft.

Am Mittwoch, 20.11.19, sahen wir einen Bauern beim Güllen mit Schleppschlauch. Copyright: Julian P.

Am Mittwoch, 20.11.19, sahen wir einen Bauern beim Güllen mit Schleppschlauch. Copyright: Julian P.

Was wir dann aber am Mittwoch und Donnerstag sahen, das schauderte uns: Ein Bauer brachte mit dem Schleppschlauch Gülle aus. Einfach über den Schnee! Das ist doch verboten. Ich schicke dir die Bilder. Mein Bruder meinte nur: „Dieser Bauer macht das jedes Jahr.“ Am Sonntag war der Schnee dann weg.

Am Donnerstag, 21.11.19, war schon eine grosse Fläche gegüllt, als wir hier vorbeikamen. Der Bauer war wieder am

Am Donnerstag, 21.11.19, war schon eine grosse Fläche gegüllt, als wir hier vorbeikamen. Der Bauer war wieder am Güllen. Copyright: Julian P.

Gülle am 21.11.19. Copyright: Julian P.

Gülle am 21.11.19. Copyright: Julian P.

Ich schicke dir die Fotos. Kannst du sie veröffentlichen? Wir ärgerten uns sehr. Jetzt zahlen wir doch für „umweltschonende“ Landwirtschaft – oder nicht?

Wir hoffen, dass das Wetter diese Woche noch einigermassen gut ist damit wir mangelnde Bewegung nachholen können.

Freundliche Grüsse

Julian

Am Sonntag, 24.11.19, war der Schnee geschmolzen. Man sieht noch die Fahrspuren. Copyright: Julian P.

Am Sonntag, 24.11.19, war der Schnee geschmolzen. Man sieht noch die Fahrspuren. Copyright: Julian P.

Lieber Julian, liebe Maja

Das sind nicht gerade schöne Ferienfotos!

Ihr hättet sofort die Polizei rufen sollen. Einheimische machen das meist nicht aus Angst vor Reaktionen, dem Frieden zuliebe oder weil man aufeinander angewiesen ist. Besonders in abgelegenen Gebieten.

Checkliste Polizeischule Ostschweiz

Auf Heidis Mist findet ihr unter „Grundlagen Links“ die Checkliste „Gülleaustrag und Mistlagerung“ der Polizeischule Ostschweiz. Diese ist zur Einschätzung der Lage gut geeignet. Ihr könnt sie auch der Polizei zeigen, wenn diese den Fall nicht rapportieren will, was leider allzu oft geschieht. Je nach Kanton wollen auch die Ämter nur handeln, wenn sie eine Polizeimeldung erhalten. Gerne schiebt man auch den Schwarzen Peter herum.

Was sagt das Gesetz?

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) verbietet in Anhang 2.6 klar das Ausbringen von Gülle auf Schnee. Wenn es nur ganz wenig Schnee gewesen wäre oder eine kleine Fläche, dann hätte man ein Auge zudrücken können.

3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger

1 Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können.

2 Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist. Sie dürfen vor allem dann nicht ausgebracht werden, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet ist.

Kürzlich hat mir ein Bauer geklagt, dass in seinem Kanton die ChemRRV nicht als „Gesetz“ anerkannt werde. Das fand ich dann schon ziemlich stark, obwohl ich einiges gewöhnt bin! Er klagte über Gülleaustrag auf Pufferstreifen, Ökoflächen und im Spätherbst auf Wintergetreide.

Karstgebiet: Risiko Gewässerverschmutzung hoch

Hinzu kommt, dass der Betrieb in einem Karstgebiet liegt, das heisst hier ist die Gefahr der Versickerung besonders gross. Sorgfältiges wirtschaften ist ein absolutes Muss. Durch Klüfte kann die Gülle unter Umständen leicht in Quellen oder ins Grundwasser gelangen. Daher muss Karstwasser in der Regel zur Verwendung als Trinkwasser einer einfachen Aufbereitung unterzogen werden (Filtration, Desinfektion, Belüftung). Zum besseren Schutz des Wasser in stark heterogenen Karstgebieten wurden die Grundwasserschutzzonen Sh und Sm geschaffen.

Grundwasserschutzzonen

Grundwasserschutzzonen

Freisetzung von Lachgas höher

Bei tiefen Temperaturen und wassergesättigtem Boden wird vermehrt Lachgas gebildet. Lachgas stammt grösstenteils aus der Landwirtschaft. Die Freisetzung kann reduziert werden, wenn die Düngung optimal an den Bedarf und den Standort angepasst wird. Im aktuellen Fall ist das eher ein Entsorgen von Gülle, denn eine Düngung! Lachgas ist ein Treibhausgas dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so gross ist wie die von CO2; es trägt somit zur Klimaerwärmung bei. Zudem ist Lachgas an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt.

Gemäss neuesten Nachrichten war der CO2-Ausstoss gesamthaft noch nie so hoch wie 2018.

Gewässerschutz: Weshalb sind Bussen und Direktzahlungskürzungen so selten?

Wieso kann ein Bauer über längere Zeit so wirtschaften? Fällt das keinem Amt auf? Keinem Beamten, keinem guten Bauern, der hier durchfährt? Sehen das nur Touristen wie ihr? Solche Missstände muss man abstellen!

Folgende Gründe können für die Missstände verantwortlich sein:

  • Niemand zeigt die Vergehen an.
  • Mangelnde Kenntnis der Gewässerschutzgesetzgebung.
  • Mangelnde Integration der Vorschriften im Unterricht der landwirtschaftlichen Schulen bzw. der Polizeischulen.
  • Der Bauer ist eine „wichtige“ Person, z.B. erzählte mir eine Beamtin, dass sie einen Bauern wegen Güllen zur Unzeit verzeigt hatte. Was sie nicht wusste, das war: Der Bauer ist Alt-Nationalrat. Dieser wusste sehr wohl sich zu wehren. Er ging zum Kollegen Regierungsrat und schwups war die Anzeige im Eimer und die Beamtin frustriert.
  • Ein weiteres Hindernis ist die Feststellungsverfügung. Ich habe dies ausführlich erklärt im Artikel Ein Teufelskreis behindert den Gewässerschutz-Vollzug: Die Feststellungsverfügung! Eine Feststellungsverfügung oder Strafanzeige ist eine aufwändige Angelegenheit. Mehrere Fälle können ein Amt regelrecht lahmlegen. Die Ressourcen der Kantone sind knapp, werden immer knapper, d.h. die BeamtInnen gehen solchen Fällen oft gar nicht erst nach.

Trotzdem werde ich den Fall dem zuständigen Amt melden, da diese Güllerei kein Einzelfal ist, sondern Jahr für Jahr vorkommt.

Ich wünsche euch noch eine ungetrübte Ferienwoche und grüsse herzlich

Heidi

Wegleitung Grunwasserschutz, Bundesamt für Umwelt

Grundwasser als Trinkwasser, Bundesamt für Umwelt

Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft, Vollzugshilfe Bundesamt für Umwelt

Erläuterungen zur Hydrogeologischen Karte der Schweiz

Treibhausgase, Lachgas, Bayerisches Landesamt für Umwelt

Co2 auf Rekordwert, Schweizer Bauer 25.11.19

Wasser, Wasser, Wasser, Wasser …

21. November 2019

Am Ufer des Zürichsees.

Am Ufer des Zürichsees.

Wegwerf-Getränkeflaschen vermeiden

Im Hilton San Francisco Union Square Hotel wurde 2010 eine Flaschenabfüllstation installiert. Darauf steht „Refill, not landfill“ und auf einer Skala ist ersichtich wie viele Plastikflaschen hiermit vermieden wurden. In nur 10 Monaten konnten 200’000 Plastikflaschen eingespart werden.

Die Sprecherin des Hilton gegenüber Eco-Business: „Es gibt wenig Zweifel über die Auswirkungen von Plastikwasserflaschen auf die Umwelt. Es gibt auch überwältigende Beweise dafür, dass sich die Förderung des Verbrauchs von Leitungswasser positiv auf den Klimawandel und die Umwelt insgesamt auswirken kann, da sie zur Reduktion von Plastikmüll und Treibhausgasemissionen beiträgt.“

Wichtige Hotelketten sind auf der ganzen Welt daran, auch in anderen Bereichen Einwegplastik zu reduzieren.

In der Schweiz ist die Mineralwasser- und allgemein die Industrie-Lobby stark, interveniert gar, wenn Behörden Leitungswasser statt PET-Flaschen in Sitzungsräumen anbieten. In der Medieninformation vom 20.11.19 des Bundesamt für Umwelt (BAFU) steht: „Das separate Recycling von PET-Getränkeflaschen ist mit einer Recyclingquote von über 80 Prozent seit Jahren ein Erfolg. Das System ist aber gefährdet: Weil zunehmend PET-Getränkeflaschen in gemischten Kunststoffsammlungen landen, geht reines PET verloren. Der Bund und der Verein PET Recycling Schweiz wollen das PET-Recyclinggut erhalten. Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Sensibilisierung und Information der Bevölkerung.“

Heidi meint: PET sauber vom übrigen Plastik-Sammelgut zu trennen ist gut, PET-Getränkeflaschen vermeiden ist besser!

Weshalb Fernwasserversorgung immer wichtiger wird. Beispiel Bodensee-Wasserversorgung

Blick von Rorschach auf den Bodensee

Blick von Rorschach auf den Bodensee

„Wie soll die ortsnahe Wasserversorgung gesichert werden, wenn die lokalen Ressourcen schwinden?“ Diese Frage stellen sich zunehmend Wasserversorger und (vermutlich) Politiker in Bayern und Baden-Württemberg. Sowohl im Norden Bayerns wie auch im ähnlich kleinteilig strukturierten Baden-Württemberg gilt es daher über neue Strategien und Kooperationen nachzudenken. Im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen die Fernwasserversorger. Nicht nur die Bodensee-Wasserversorgung rüstet sich bereits für die Zukunft. Der grösste Versorger des Landes hat soeben ein Zukunftsprojekt vorgestellt und höhere Preise angekündigt. Da lohnt es sich, mal etwas genauer hinzuschauen.“

Hier geht’s zum vollständigen Artikel: Lesen Sie weiter auf dem Wasser-Blog von Siegfried Gendries!

Indonesien: Nach dem Feuer das Wasser!

Erosion verschmutzt (Trinkwasser-)Bäche.

Erosion verschmutzt (Trinkwasser-)Bäche.

Was war am 11.11.19?

11.11.19: Dicke Gülle am Hang direkt vor Schnee und dann Regen.

11.11.19: Dicke Gülle am Hang direkt vor Schnee und dann Regen.

Immer am 11.11. ist der Beginn der Fasnacht. Wieso? Das weiss man nicht so recht. Ebenfalls immer findet am 11.11. der Singles Day statt. Gemäss Homepage ist er neben dem Black Friday einer der wichtigsten Shopping-Events der Schweiz. Nicht immer wird am 11.11. in den Bergen gegüllt, aber dieses Jahr u.a. am 11.11.19. Weil unmittelbar danach Schnee fiel, erinnert das an Fasnacht: Verkleiden! Verkleiden mit Schnee, dann sieht man nicht was drunter ist. Der Regen hat die Verkleidung weggenommen.

Going plastic-free: How hotels are joining the anti-plastic fight. Eco-Business 8.11.19

17.3257 Postulat Robert Cramer vom 17.3.17: PET-Recycling in der Schweiz. Weshalb ein gut funktionierendes System ändern?

PET-Sammlung soll hochwertig bleiben: Bundesrat will Bevölkerung sensibilisieren. Medienmitteilung BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe

Weshalb Fernwasserversorgung immer wichtiger wird. Beispiel Bodensee-Wasserversorgung. Siegfried Gendries, Lebensraum Wasser, Der Wasser-Blog 18.11.19

Warum beginnt die Fasnacht eigentlich am 11.11.? Blick 11.11.19

Singles Day

Von vollen Güllegruben und drainierten Böden

19. März 2018

Diese drainierte Wiese kann nicht befahren werden, aber vom Weg aus wurde Gülle ausgebracht. Sie floss ein Stück oberirdisch: Schneeschmelze! Die Drainage führt direkt in den nahen Bach. Gewässerverschmutzung ist vorprogrammiert.

Diese drainierte Wiese kann nicht befahren werden, aber vom Weg aus wurde Gülle ausgebracht. Sie floss ein Stück oberirdisch: Schneeschmelze! Die Drainage führt direkt in den nahen Bach. Gewässerverschmutzung ist vorprogrammiert.

Bachstelze & Co. sind pünktlich zurückgekehrt, aber der Frühling lässt auf sich warten. Vielerorts ist es kalt, der Boden gefroren und/oder von der Schneeschmelze durchnässt.

Das Gewässerschutzgesetz schreibt unter Art. 14, Betriebe mit Nutztierhaltung, Absatz 3 das Folgende vor:

„Im Betrieb müssen dafür (Hofdünger) Lagereinrichtungen mit einer Kapazität von mindestens drei Monaten vorhanden sein. Die kantonale Behörde kann jedoch für Betriebe im Berggebiet oder in ungünstigen klimatischen oder besonderen pflanzenbaulichen Verhältnissen eine grössere Lagerkapazität anordnen.“

Drei Monate Lagerkapazität sind zu wenig

In der EU sind sechs Monate vorgeschrieben. Die Vorgaben sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, es fehlt an Übersicht was wo gilt. Für Neubauten wird zum Teil eine Lagerkapazität von fünf Monaten gefordert, aber wo nicht gebaut wird oder vom Kanton keine grössere Lagerkapazität vorgeschrieben ist, haben die Bauern immer wieder Probleme mit vollen Güllegruben. Einmal ist der Winter lang, dann regnet es monatelang fast nur.

Gefahr von Gewässerverschmutzungen

Eine ausreichende Lagerkapazität bringt Flexibilität beim Ausbringen des theoretisch wertvollen Düngers. Doch wo viel Futter zugekauft bzw. importiert wird, da ist man froh, wenn die Gülle möglichst versickert (ins Grundwasser?) oder weggeschwemmt wird, in eine Hecke, den Wald, einen Bach …

Drainierte Böden sind besonders heikel, läuft doch die Gülle direkt via Drainage in den nächsten Bach. Verschmutzung von Gewässern mit Gülle und den sich oft darin befindlichen Schadstoffen wie Antibiotika und resistente Keime sind die Folge.

Man redet gerne von Überreglementierung, aber in diesem Falle müsste nur eine einzige Zahl geändert werden: 6 statt 3 Monate Lagerkapazität. Das würde dann das Bauwesen beleben und wahrscheinlich Ressourceneffizienz-Beiträge generieren.

Neue Düngeverordnung in Deutschland

Sobald Schnee liegt, egal wie viel, darf keine Gülle oder kein Gärsubstrat ausgebracht werden. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bussgeld und Kürzungen von Fördergeldern. Einigen Landwirten scheint das noch nicht bewusst zu sein und auch einige Landwirtschaftsämtern scheinen sich mit den verschärften Vorgaben der neuen Verordnung schwer zu tun.

Gülle im Schnee – Verstöße gegen die neue Düngeverordnung, Bayerischer Rundfunk vom 9.3.18

Nährstoffe in Gewässern ist ein weltweites Problem

Zusammenfassung des Science-Artikels Declining oxygen in the global ocean and coastal waters

Beneath the waves, oxygen disappears

As plastic waste pollutes the oceans and fish stocks decline, unseen below the surface another problem grows: deoxygenation. Breitburg et al. review the evidence for the downward trajectory of oxygen levels in increasing areas of the open ocean and coastal waters. Rising nutrient loads coupled with climate change—each resulting from human activities—are changing ocean biogeochemistry and increasing oxygen consumption. This results in destabilization of sediments and fundamental shifts in the availability of key nutrients. In the short term, some compensatory effects may result in improvements in local fisheries, such as in cases where stocks are squeezed between the surface and elevated oxygen minimum zones. In the longer term, these conditions are unsustainable and may result in ecosystem collapses, which ultimately will cause societal and economic harm.

Declining oxygen in the global ocean and coastal waters. Science 5.1.18. Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.Declining oxygen in the global ocean and coastal waters. Science 5.1.18.
Low and declining oxygen levels in the open ocean and coastal waters affect processes ranging from biogeochemistry to food security.The global map indicates coastal sites where anthropogenic nutrients have exacerbated or caused O2 declines to <2 mg liter−1 (<63 μmol liter−1) (red dots), as well as ocean oxygen-minimum zones at 300 m of depth (blue shaded regions). [Map created from data provided by R. Diaz, updated by members of the GO2NE network, and downloaded from the World Ocean Atlas 2009].
Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.

19.3.18 HOME

Güllen im Winter: Deutschland verlängert Sperrfrist

30. Januar 2018

Zwei Tage nachdem der Bauer ganz in der Nähe Gülle auf durchnässten Boden ausgetragen hatte, fotografierte Stefan Wasserpfützen mit Wasservögeln. Die Linthebene ist grösstenteils entwässert, daher muss Gülleaustrag besonders sorgfältig geplant werden. Copyright: Stefan.

Zwei Tage nachdem der Bauer ganz in der Nähe Gülle auf durchnässten Boden ausgetragen hatte, fotografierte Stefan Wasserpfützen mit Wasservögeln. Die Linthebene ist grösstenteils entwässert, daher muss Gülleaustrag besonders sorgfältig geplant werden. Copyright: Stefan.

Heidis Artikel über Gülle und Mist bewirken regelmässig Rückmeldungen von Leuten, welche mit offenen Augen durch die Welt gehen und lesen.

Zuerst reagierte Peter. Er schickte Heidi einen Link zur Bauernzeitung: „Letzten Samstagabend war in Ermenswil SG Gülle ins Naturschutzgebiet gelangt und hatte den Lattenbach verschmutzt, so dass die Feuerwehr dort Wasser abpumpen musste.“ Naturschutzgebiet und Trinkwasser durch Gülle verschmutzt, Bauernzeitung vom 29.1.18. Gemäss Meldung der Kantonspolizei musste eine Trinkwasserfassung durch den Brunnenmeister abgeschaltet werden. Der Bauer hatte aus der vollen Güllegrube Gülle auf einer Wiese versickern lassen.

Dann traf die Meldung eines Fischers aus dem Kanton Luzern ein. Dank Reklamationen der Fischer, dem Newsletter der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) sowie Aufklärungsaktionen des Luzerner Bauernverbands sind Gülleunfälle seit 1990 stark zurückgegangen. Mitverantwortlich für weniger Gülleunfälle seien aber auch Kontrollen von Anlagen. Diese hätten dazu geführt, dass rund 350 Bodenleitungen ersetzt worden seien. Gülle-Unfälle sind erstmals seit Jahren rückläufig, Luzerner Zeitung vom 15.1.18.

Markus kann es einfach nicht verstehen, dass man bei Bauern nicht den gleichen Massstab anlegt wie bei den Gewerbetreibenden. Letztere würden unangemeldet kontrolliert und bei Mängeln oder Gewässerverschmutzungen ohne Verwarnung verzeigt. Immer wieder sieht er Bauern kurz vor intensivem Regen Gülle ausbringen.

Deutschland: Gülle-Sperrfrist verlängert

Zwei Tage nachdem der Bauer ganz in der Nähe Gülle auf durchnässten Boden ausgetragen hatte, fotografierte Stefan Wasserpfützen mit Wasservögeln. Die Linthebene ist grösstenteils entwässert, daher muss Gülleaustrag besonders sorgfältig geplant werden. Copyright: Stefan.

Am 25.1.18 wurde ganz in der Nähe gegüllt, zwei Tage danach liegt immer noch Wasser allenthalben. Copyright: Stefan.

In Deutschland wurde die Winter-Sperrfrist für das Ausbringen von Gülle auf Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau um zwei Wochen verlängert. Zwischen dem 15. November und dem 14. Februar darf keine Gülle ausgebracht werden. An einzelnen Orten wurde die Frist verschoben und dauert vom 29. November bis 28. Februar.

Doch auch hier scheint es mit der vorgeschriebenen Lagerkapazität von sechs Monaten nicht überall zu klappen. Wegen der langen Nässeperiode erwirkten Bauern Ausnahmegenehmigungen. Doch das Wasser in Bächen steht mancherorts auf Feldhöhe. Über Drainagen und Gräben läuft Gülle ab und gelangt in Bäche, Flüsse und die Nordsee.

Gülle-Sperrfrist kein Thema in der Schweiz

Viele Wasservögel auch nach zwei Tagen noch auf den nassen Wiesen. Für Vergrösserung auf Bild klicken. Copyright: Stefan.

Viele Wasservögel auch nach zwei Tagen noch auf den nassen Wiesen. Für Vergrösserung auf Bild klicken. Copyright: Stefan.

Während die Sperrfrist für das Ausbringen von Gülle in Deutschland verlängert wurde, gibt es in der Schweiz noch immer keine. Es ist nicht einfach, Bauern zu bestrafen, welche im Winter Gülle ausbringen wenn der Boden gefroren oder wassergesättigt ist oder Vegetationsruhe herrscht, da der Ermessensspielraum gross ist bzw. die Ämter oft den Mut nicht haben, Sünder zu überführen, denn Bauern ziehen eine Sanktion gerne an die obere Instanz weiter. Das ist extrem arbeitsintensiv und kann das Amt auch viel kosten, falls der „Beweis“ den auf diesem Gebiet unwissenden Juristen nicht genügt. Die Folge davon: Es wird häufig gegüllt auch wenn die Gefahr für Gewässerverschmutzungen gross ist. Ein Nachweis im Grundwasser ist sowieso nicht möglich.

Also sollen wir nichts unternehmen? Doch! Immer wieder Missstände zeigen in der Hoffnung auf Besserung bzw. Einführung einer Sperrfrist. Eine höhere Lagerkapazität für Gülle verlangen. Heute je nach Kanton unterschiedlich, gemäss Gesetz mindestens drei Monate. Das ist zuwenig. Aber auch hier: Es mangelt an Kontrolle!

Güllen: Grüsse aus dem Kanton Schwyz, Heidis Mist vom 27.1.18

Güllekrise: Volle Tanks und nasse Felder, NDR vom 1.2.18

Wasser und Boden – Gülle, 2018. Osmerus‘ Blog vom 1.2.18

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Güllen: Grüsse aus dem Kanton Schwyz

27. Januar 2018

Januar-Güllen auf vernässten Boden. Copyright: Stefan K.

Januar-Güllen auf vernässten Boden. Copyright: Stefan K.

Liebes Heidi

Im Anhang befindet sich ein Bild für deine Sammlung. Etwa 200 Meter entfernt haben die Graugänse in den Pfützen der Wiese gebadet und dieser Bauer bringt seinen „wertvollen Dünger“ im Januar auf den durchnässten Boden aus. So geschehen in der Landschaftsschutzzone des Nuoler Rieds …

Freundliche Grüsse aus dem Kanton Schwyz

Stefan

Lieber Stefan

Danke für deinen Brief und das Bild. Falls du auch die Graugänse in den Pfützen fotografiert hast, kannst du mir auch dieses Bild schicken? Gerne würde ich es veröffentlichen.

Ein schönes Wochenende wünscht

Heidi

Nachtrag von Elisabeth: Ich hätte auch noch Fotos von zumindest einem Bauern machen können, der vorletzte Woche gegüllt hat, aber aus privaten „Sicherheitsgründen“ habe ich darauf verzichtet. Gut gibt’s noch andere, die das auch machen.

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