
Prunella vulgaris
Agrarbericht 2010: Die Tabelle Seite 123 gibt Auskunft über die im Jahre 2009 ausgeschütteten Direktzahlungen. Die Ökobeiträge betragen 235 Millionen Franken, die Ethobeiträge 223. Zusammen mit den Sömmerungsbeiträgen, den Beiträgen für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme werden 566 Millionen Franken ökologische Direktzahlungen ausgewiesen. Heidi stört dieses Summieren von Äpfeln und Birnen. Agrarökologie wird zum Beispiel an der Georg-August-Universität in Göttingen gelehrt und in Wikipedia wie folgt definiert: Sie befasst sich mit den ökologischen Zuständen und Prozessen der Agrarökosysteme und dem Ökosystemkomplex Agrarlandschaft als Ganzes. Somit könnte man die Öko- und Sömmerungsbeiträgen als ökologische Direktzahlungen bezeichnen. Die Ethobeiträge sind für das Wohl der Tiere wichtig, verbessern die Fleischqualität, verschlechtern vielleicht die Wiesen rund um den Hof, verleiten zum Schummeln mit Tieren und Weidedaten und sind eigentlich Beiträge zur Unterstützung einer tiergerechten Haltung, gehören also in eine eigene Rubrik. Für die Wildpflanzen und -tiere , für die bedrohten Arten bringen sie nichts, auch nicht für die Schonung der Umwelt oder das Fördern von Nützlingen. Die Beiträge für den Gewässerschutz sind Gelder für die Sanierung von verschmutzten Gewässern. Das Ressourcenprogramme könnte man unter „gute landwirtschaftliche Praxis“ einordnen. So bleiben noch die Öko- und Sömmerungsbeiträge, die zusammen 333 Millionen Franken betragen. Die ökologischen Direktzahlungen, nach Heidi berechnet, machen somit 12 Prozent aller Direktzahlungen aus. Beim Einführen der Direktzahlungen war von einer starken Zunahme der ökologischen Direktzahlungen im Laufe der Zeit auf Kosten der allgemeinen Direktzahlungen die Rede. Heidi schwebt eine Grafik vor den Augen, die sie immer wieder gesehen hat, vielleicht wird sie diese im Archiv noch finden.

Traditionelle Bündner "Mistgrube"
Mistplätze: Heidi wird immer wieder gefragt wie man Mist lagern muss. In der Wegleitung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft des Bundesamt für Umwelt steht: „Mist muss auf einer dichten, mit einem Randabschluss versehenen Betonplatte gelagert werden, von der das Mistwasser in die Vor- oder Güllegrube abfliessen kann.“ Im Feld darf Mist nur kurze Zeit vor dem Verteilen ungedeckt gelagert werden oder maximal 6 Wochen gedeckt. Wer diese Regelung befolgt, kann ziemlich sicher sein, dass das Grundwasser und/oder Oberflächengewässer nicht verschmutzt werden. Im Kanton Graubünden gibt es noch viele alte Ställe vor denen der Mist auf der blossen Erde lagert, ungedeckt Regen und Schnee ausgesetzt; ein Teil der Bauern deckt die Misthaufen im Sommer mit Vlies, was die Gefahr der Gewässerverschmutzung etwas mindert.
Misthaufen am Furner Bach: Der saftende Misthaufen neben dem Furner Bach ist verschwunden. Heidi freut sich.
Pferdemisthaufen im Wald: Frisches Stroh liegt auf dem gesetzeswidrig gelagerten Misthaufen, die „Pferdeweide“ sieht noch immer wie ein Acker aus, siehe 3 Pferde, 2 AkademikerInnen, 1 Miststock.
10.11.10 HOME
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