Das waren stressige Zeiten! Aber es hat sich gelohnt. Einen Tag später am 15.5.10 ging der erste Beitrag online:

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14.5.23 HOME
Das waren stressige Zeiten! Aber es hat sich gelohnt. Einen Tag später am 15.5.10 ging der erste Beitrag online:
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Wieder einmal sind die geöffneten Tabs in Heidis Browser so zahlreich, dass sie fast nicht weiss wo anfangen. Eigentlich wollte sie das Drama des ausgetrockneten UNESCO-Naturerbes Coto de Doñana thematisieren und den Marche funèbre von Chopin verlinken. Seit mehr als zehn Jahren schreibt sie immer wieder über die wasserverschleissenden Erdbeeren, Himbeeren usw., bio und konventionell, die wir aus diesem Gebiet auch mitten im Winter beziehen, angeblich nachhaltig.
Am Sonntag sind Fotos von einem illegal gelagerten Misthaufen im Naturschutzgebiet Ibergeregg SZ eingetroffen und am Tag darauf ein Blog-Beitrag von Martin Sager, Direktor des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW), mit dem Titel Heiliger Mist.
Auch wenn die Zahl der illegal gelagerten Misthaufen stark rückläufig ist, so ist es die Menge der umweltschädlichen Dünger nicht. Ammoniak-Emissionen belasten nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch den Wald, Naturschutzgebiete, naturnahe Flächen … und Stickstoff und Phosphor verschmutzen Gewässer und Grundwasser. So ist es denn an der Zeit, dieses leide Thema in den Vordergrund zu stellen. Hinzu kommen die Pestiziden und deren Metaboliten im Wasser.
Über Misthaufen hat Heidi schon viel geschrieben, sie sind selbstredend. Das Verschmutzungsproblem Dünger ist weiterhin ungelöst.
Hier sei nur der Lead von Sagers Blog-Beitrag veröffentlicht, den vollständigen Kurzbeitrag lesen Sie am besten bei Aqua & Gas:
„Obwohl seit 1998 mit Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes substanzielle Mittel in Massnahmen der Landwirtschaft zur Senkung von übermässigen Gewässerbelastungen durch Nitrat, Phosphor und Pflanzenschutzmittel fliessen, ist die Verunreinigung des Grundwassers mit Nährstoffen kaum zurückgegangen. Gleichzeitig werden alle konkreten Massnahmen, die den Einsatz von Gülle und Dünger reduzieren wollen, im Parlament torpediert.“
Heiliger Mist. Martin Sager, SVGW, Aqua & Gas
Vom Stall aufs Feld, so wurde bisher häufig mit dem Mist in Graubünden umgegangen. Hier über dem Grundwasser der Rheinebene am 3.1.12. Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und das Amt für Natur und Umwelt hatten diese „Bündner-Lösung“ erlaubt, weshalb auch nicht dagegen vorgegangen wurde – bis Heidi kam. Aber es dauerte mehr als 10 Jahre bis zum Erlass einer neuen offiziellen bundeskonformen „Bündner-Lösung“, nicht nur für die Mistlagerung! Ohne Druck aus dem Volk geht fast nichts in der Landwirtschaft – nur der Geldfluss aus Bern fliesst in Graubünden besonders kräftig. Theoretisch müssten Direktzahlungen bei Verstössen gegen die Gewässerschutzgesetzgebung gekürzt werden, aber in der Praxis ist das oft anderes. Vieles steht nur auf Papier.
In seinem Vorstoss im Bündner Grossen Rat stellte Walter Grass BDP betreffend neu geschaffene Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) per 1.1.20 die folgende Frage:
„Müssen Landwirte bei Nichteinhalten der Verordnung mit Strafanzeige oder Sanktionen bei den Direktzahlungen rechnen?“
Antwort der Regierung: „Die KGSchVL konkretisiert Bestimmungen, die in der Bundesgesetzgebung vorgegeben sind. Deren Nichteinhaltung kann in Abhängigkeit der Schwere mit einer Sanktion von Direktzahlungen bis hin zu einer Verzeigung geahndet werden. So ist als Beispiel das Einhalten der maximalen Lagerdauer bei Feldmieten nur eine von zahlreichen Vorgaben, die kontrolliert werden. Eine festgestellte unkorrekte Mistlagerung auf dem Feld führt wie bisher in Abhängigkeit der Sorgfaltspflichtverletzung zu einer Sanktion der Direktzahlungen. In schweren Fällen droht eine Strafanzeige.“
Der Vollzug Gewässerschutzgesetzgebung funktioniert schlecht, sehr schlecht! Nicht nur in Graubünden.
Misthaufen Jahr für Jahr im Quellschutzgebiet. Heidis Mist vom 4.6.21
BR910.150– Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)
Anfrage Grass betreffend Neuerungen im Umgang von Mist auf dem Feld. Grosser Rat Graubünden, Session 19.6.20
Vollzugshilfe Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Graubünden
Misthaufen im Feld 2009 – 2020. Heidis Mist
4.6.21 HOME
Heidi erhielt am 1.6.21 ein Mail vom Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) des Kantons Graubünden:
Ich beziehe mich auf Ihre Meldung betreffend der Mistlagerung in X.
Um einer externen Meldung nachzugehen, benötigen wir Parzellennummern oder Koordinaten der betroffenen Parzellen sowie Fotos der Beanstandungen.
Dürfen wir Sie bitten, uns die fehlenden Daten zuzustellen?
Heidi meldete dem ALG postwendend, dass sie nichts gemeldet hat. Worauf das ALG schrieb:
Vielen Dank für Ihre rasch Antwort .
Wir haben diese Meldung (siehe Anhang), welche unter Ihrem Namen uns eingereicht wurde, erhalten. Aufgrund Ihrer Antwort müssen wir davon ausgehen, dass Ihr Name und Ihr Blog hier für eine „anonyme“ Meldung missbraucht wurde.
Viele Leute wollen Missstände, wenn überhaupt, nur anonym melden, weshalb Heidi seriösen Personen die Möglichkeit bietet, dies zu tun. Von diesen Missständen hatte sie bisher nichts gehört. Hier der Brief:
Heidis Mist
http://www.heidismist.wordpress.com
Sehr geehrter Herr X
Das Lagern von Mist im Feld ist grundsätzlich verboten. Und wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert? Bio jährlich, die übrigen Betriebe gemäss Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL). Sie schreibt vor, dass die Anforderungen der Gewässerschutzverordnung auf Ganzjahresbetrieben mindestens innerhalb von vier und auf Sömmerungsbetrieben innerhalb von acht Jahren kontrolliert werden müssen. Auf dem Betrieb von Vorname Name aus PLZ Ort habe ich in diversen Parzellen Misthaufen entdeckt. Zum Teil sehr liederlich abgedeckt, Gülle fliesst unkontrolliert ab und das Beste noch, die Mieten befinden sich in einer Quellschutzzone!!! Ich bitte Sie daher umgehend eine Kontrolle dieses Betriebes in die Wege zu leiten! Auf den Ersten Bück sieht man auf diesem Betrieb, daß keine Lagerkapazität vorhanden ist! Die Parzellen sind überdüngt, der Viehbestand riesig! Ich staune, daß dies bis zum heutigen Tage von Ihnen und Ihrem Amt geduldet wird! Ich bitte Sie sofort Maßnahmen einzuleiten, ansonsten werde ich diesen Fall auf Bundesebene und an die Öffentlichkeit weiterziehen!
Freundliche Grüße,
Heidis Mist
http://www.heldismist.wordpress.com
Heidi hat nachgeschaut auf der Gewässerschutzkarte Graubünden. Das Gebiet beim Hof ist tatsächlich im Gewässerschutzbereich Au und speist im Tal eine Quelle. Die Karte von local.ch zeigt in der Nähe des Hofs einen mit Vlies gedeckten doppelreihigen Misthaufen. Ein solcher ist auf Google Street View im Juli 2014 zu sehen und die Zeitreihe von Google Earth zeigt in drei aufeinanderfolgenden Luftaufnahmen grün gedeckte Misthaufen immer am selben Ort nahe dem Stall: 17.8.14, 17.7.16 und 21.9.17. Mit ein paar Klicks hätte auch das ALG sehen können, dass Handlungsbedarf herrscht.
Graubünden hat per 1.1.20 eine Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) in Kraft gesetzt. Darin steht z.B.:
Grossrat Walter Grass BDP reichte einen Vorstoss ein betreffend Mistlagerung auf dem Feld: „… Diese Vorgaben und die kurze Frist bis zum Inkrafttreten der Verordnung stellen für viele Landwirte ein Problem dar. Da diese Verordnung ohne Vorankündigung beschlossen wurde, ist die Umsetzung für einige Landwirtschaftsbetriebe innert dieser Zeit nicht möglich. Denn das Einhalten der Verordnung erfordert auf vielen Betrieben bauliche Massnahmen …“
Die UnterzeichnerInnen: Grass, Crameri, Valär, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Clalüna, Danuser, Deplazes (Chur), Ellemunter, Engler, Flütsch, Föhn, Gasser, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Kasper, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loi, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Tanner, Tomaschett (Breil), Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Renkel
Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass die Regelung nicht neu ist, aber offensichtlich hatten viele Bauern die Gesetze missachtet, die Behörden dies toleriert und die Kontrolle versagte jämmerlich. Über die vielen Vollzugsprobleme hat Heidi seit 15.5.10 ausführlich berichtet und der Name ihres Blogs Heidis Mist hat einen handfesten Ursprung, nämlich der viele illegal gelagerte Mist, besonders ausgebrägt rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi! Und wie so vieles: Es hat jeder Kanton seine eigenen Weisungen bzw. Vorstellungen von der Umsetzung von Gesetzen!!!!!
Mist vom Stall direkt auf ein abgeerntetes Maisfeld, wo er dann monatelang ungedeckt liegen blieb. Winterstimmung 12.1.14.
Bündner Regierung: „Gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) ist es untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen. Weiter ist es auch untersagt, solche Stoffe ausserhalb eines Gewässers abzulagern oder auszubringen, sofern dadurch die konkrete Gefahr einer Verunreinigung des Wassers entsteht. Die Aufgaben waren bisher in zwei Weisungen des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und des Amts für Natur und Umwelt festgehalten …
… Seitens des Kantons wurde per 1. Januar 2020 eine Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL; BR 910.150) erlassen und eine Vollzugshilfe „Gewässerschutz in der Landwirtschaft Graubünden“ ausgearbeitet. Diese enthalten die für Graubünden wesentlichen, soweit möglich auf die speziellen kantonalen Verhältnisse angepassten Punkte aus den beiden Vollzugshilfen des Bundes und konkretisieren deren Anwendung anschaulich. Sie bilden grundsätzlich die bisherige Praxis ab. Gemäss Bund ist die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld, die so genannte Feldmiete, grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Zwischenlagerung kann aber aus Gründen des Betriebsablaufs für maximal sechs Wochen bis zum Verteilen des Mistes auf der düngbaren Nutzfläche erfolgen, wenn dadurch keine konkrete Gefahr einer Gewässerverschmutzung entsteht ..“.
In der neu geschaffenen Verordnung vom 1.1.20 über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL) des Kantons Graubünden steht z.B.:
BR910.150– Verordnung über den Gewässerschutz in der Landwirtschaft (KGSchVL)
Anfrage Grass betreffend Neuerungen im Umgang von Mist auf dem Feld. Grosser Rat Graubünden, Session 19.6.20
Vollzugshilfe Gewässerschutz in der Landwirtschaft, Graubünden
Misthaufen im Feld 2009 – 2020. Heidis Mist
3.6.21 HOME
Miststöcke im Heidiland. Heidis Mist vom 15.5.10
Misthaufen im Feld 2009 – 2020
14.5.21 HOME
Ich habe am Sonntag (28.2.21) einen Morgenspaziergang auf den Chatzenstrick gemacht. Bei der Schiessanlage sah ich einen Miststock. Offenbar hat der Bauer den Mist hergebracht als der Boden sehr nass war, denn die Räder haben tiefe Spuren hinterlassen.
Wirklich überrascht war ich nicht, denn am gleichen Ort liegt seit vielen Jahren jeweils ein Miststock. Es erstaunt mich nur, dass niemand etwas sagt, denn hier kommen viele Leute vorbei, gibt es doch auch noch den Modellflugplatz Riet und den „Hündelerplatz“.
Besonders ärgerlich ist, dass der Mist auf drainiertem Boden liegt. Das Sickerwasser läuft also schön in die Drainage, dann in das kleine Bächlein … bis nach Holland. Und da denkt sich niemand etwas dabei – schon krass!
Freundliche Grüsse
Simon
Heidi: „Überflüssig zu sagen, dass das verboten ist!“
3.3.21 HOME
Am 23.2.21 fotografierte eine Leserin diesen illegal gelagerten Misthaufen am Pilgerweg oberhalb von Einsiedeln. Lange versteckte ihn der Schnee, nun hat die Sonne das Delikt aufgedeckt. Mistsaft versickerte wohl schon lange, jetzt fliesst Saft auch zusammen mit geschmolzenem Schnee weg, unbemerkt von Kontrolleuren, die solcherlei lieber nicht sehen. Heidi verweist auf ihre Anleitung zum korrekten Umgang mit Mist:
Mist-Zwischenlager auf dem Feld
27.2.21 HOME
Liebe Heidi
In Zürich scheinen wenigstens in meinem Beispiel die Bauern schon zu wissen was sich gehört. Obwohl ein Teil des Mists ein Weilchen ohne Bedeckung rumlag (ich weiss grad nicht mehr wie lange vor dem ersten Bild es geschneit hatte) war jetzt am 30.12.20 der Haufen ganz gut abgedeckt.
Danke jedenfalls für deine Beratung und den Artikel auf dem Blog. Wer weiss, vielleicht hat sogar das geholfen?
Beste Grüsse
Martin (Name von der Redaktion geändert)
Lieber Martin
Die erste Foto hast du ja am 15.12.20 gemacht und am zweiten Fototermin, dem 30.12.20, war der Misthaufen gedeckt, seit wann ist unbekannt. Nun darf er bis Ende Januar so bleiben und müsste dann entfernt werden bzw. verteilt. Ob zu diesem Zeitpunkt die Vegetationsruhe beendet ist und er gesetzeskonform (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) ausgebracht werden kann, ist noch unsicher. Hoffen wir, dass es wärmer wird. Im Moment sieht es noch nicht danach aus. Die Wetterprognose für Uster bis 16.1.21: Temperatur unter dem jahreszeitüblichen Mittel.
Herzliche Grüsse
Heidi
Vorweihnachtlicher Mist, Heidis Mist vom 23.12.20
3.1.21 HOME
Liebe Heidi
Ich habe dir ein Bild, das inhaltlich nicht so froh ist, jedoch farblich etwas Weihnächtliches hergibt. Ich habe einen Bauer gesehen wie er in der Nähe von Uster seinen Mist auf dem Feld deponiert und nicht zudeckt … wahrscheinlich für länger (auf dem hinteren Teil der Wiese liegt noch Schnee). Ist wahrscheinlich nicht legal oder? Müsste man was dagegen tun? Wer wäre bei solchen Verstössen zuständig? Ich hätte den Bauer fast angesprochen, aber war dann innerlich doch nicht freundlich genug drauf oder so.
Ich wünsche dir schöne winterliche ländliche Weihnachten.
Herzlichst
Martin (Name von der Redaktion geändert)
Lieber Martin
Danke für deine Wünsche und das Bild. Mist: Ich verweise dich auf meinen Beitrag Mist-Zwischenlager auf dem Feld mit Link zur Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft sowie auf die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6, 3.2.1 Stickstoffhaltige und flüssige Dünger. Der Mist darf nur wenige Tage so im Feld liegen. Wenn er länger dort bleibt, dann muss er gut gedeckt sein, siehe Heidis Anleitung zur korrekten Lagerung. Sauber gelagert (so sieht der Mist nicht aus auf deinem Bild,) und gut gedeckt darf der Mist maximal sechs Wochen dort bleiben, denn es ist eine ebene Fläche und auch kein Pufferstreifen, ob es eine Grundwasserschutzzone ist, das kann ich nicht beurteilen.
Zudem gilt gemäss ChemRRV: Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Das ist etwas schwammig, aber weil Winter ist und man nicht voraussehen kann wie das Wetter im Januar und später ist, darf der Mist möglicherweise dann nicht verteilt werden. Häufig haben die Bauern zu wenig Lagerraum für Gülle und Mist.
Ein allfälliger Hinweis auf die Klimaerwärmung taugt wenig, denn Extreme sind häufiger. Zwar sind die Temperaturen im Winterhalbjahr stärker gestiegen als im Sommerhalbjahr, aber z.B. wenn kalte Luft aus dem Norden einfliesst, dann kann dies zu einer stabilen Wetterlage führen, die wir nicht so schnell wieder los werden. Es kann dann längere Zeit Vegetationsruhe herrschen, d.h. düngen ist dann verboten. Das ist nicht voraussehbar!
Allgemein wird das Vorsorgeprinzip missachtet.
Wenn der Mist weiterhin so im Felde liegt, dann kannst du das mit Datum des Deponierens und Ortsangabe im Prinzip der Polizei melden. Zuständig ist je nach Kanton ein anderes Amt, Eigentlich müsste es das Amt für Umwelt sein, aber in einigen Kantonen, z.B. Graubünden, ist das Amt für Landwirtschaft für den Gewässerschutz Landwirtschaft zuständig, was sich in der Regel nicht positiv auf den Handlungswillen der BeamtInnen auswirkt. Du kannst es dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Gewässerschutz (AWEL) melden.
Beste Wünsche für 2021!
Heidi
23.12.20 HOME