Archive for the ‘Mist’ Category

Weltweit steigende Nachfrage nach Fleisch: „Was würden Sie tun?“

19. Februar 2023
Aus Mikroorganismen hergestelltes Protein für die Käseherstellung

Aus Mikroorganismen hergestelltes Protein für die Käseherstellung im Labor. Film auf 3sat Zukunft des Essens: Lebensmittel aus dem Labor

Quelle: So What Would You Do? George Monbiot, The Guardian 1.2.23

George Monbiot stellt in seiner Kolumne im Guardian vom 1.2.23 die Frage „Was würden Sie tun?“ Er zitiert Zahlen über den steigenden Konsum von tierischen Produkten und verweist auf die Möglichkeit der Herstellung von Fleisch und Milchprodukten im Labor. Diese richten sich nicht an Veganer, sondern an die weitaus grössere Zahl von Menschen, die den Geschmack und die Beschaffenheit von tierischen Produkten mögen. Viele andere schrecken instinktiv vor der Vorstellung von Lebensmitteln zurück, die vertraut erscheinen, es aber nicht sind.

Das Bennett’sche Gesetz besagt: Je reicher die Menschen werden, desto mehr Eiweiss und Fett essen sie, vor allem das Fleisch und die Sekrete von Tieren. „Was gedenken Sie gegen die weltweit steigende Nachfrage nach tierischen Produkten und ihre verheerenden Auswirkungen zu unternehmen? Wenn Sie die neuen Technologien nicht mögen, welche Lösung schlagen Sie dann vor?“ Diese Fragen stellte Monbiot immer wieder und die Antwort ist entweder wütend oder ausweichend. „Das ist die falsche Frage!“ „Wer bezahlt Sie?“ „Wollen Sie, dass wir Schleim essen?“

Bislang hat nur eine der Personen, die Monbiot gefragt hat, direkt geantwortet: die Lebensmittelaktivistin Vandana Shiva. „Sie wiederholen blindlings den Mythos, dass die Menschen mehr Fleisch essen, je reicher sie werden. Inder sind weiterhin Vegetarier, auch wenn sie reich sind. Esskulturen werden durch kulturelle und ökologische Werte geprägt“. Aber der Fleischkonsum in Indien nimmt rapide zu, auch wenn viele Menschen dies heimlich tun. Mit anderen Worten: Trotz religiöser Verbote, die mit Selbstjustiz und in einigen Fällen auch mit Mord durchgesetzt werden, gilt Bennetts Gesetz noch immer, schreibt Monbiot.

Sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart ist die Viehzucht wahrscheinlich der mächtigste Akteur der kolonialen Landnahme und der Vertreibung indigener Völker. Das Fleisch frisst den Planeten auf.

Der Widerstand der Fleisch- und Milch-Lobby dürfte noch lange ihren Einfluss walten lassen, auch in der Schweiz, jedoch Investitionen in neue Arten von tierischen Produkten sind hoch. Das zeigt der Film Zukunft des Essens: Lebensmittel aus dem Labor auf 3sat. Danke, lieber Leser, für den Hinweis. Natürlich braucht dies auch Infrastrukturen und Energie, doch dürften diese sehr klein sein im Vergleich mit der heutigen Tierproduktion.

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: So What Would You Do? George Monbiot, The Guardian 1.3.23

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Die Bauern müssen den Gewässerschutz endlich ernst nehmen !

9. Februar 2023
Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide.

1.3.1 Weide. Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide. Quelle: Kontrollhandbuch AWEL

Seit 2019 gibt es im Rahmen der ÖLN-Kontrollen Punkte zum Schutz der Gewässer. Während diese in einigen Kantonen längst Bestandteil der Kontrollen sind, wurden entsprechende Kontrollen zum Beispiel im Kanton Bern erst 2022 durchgeführt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Bei 1’300 durchgeführten Kontrollen kamen auf 65 Prozent der Betriebe Mängel zum Vorschein, das entnimmt Heidi der Bauernzeitung:

„Oftmals konnten diese mit einfachen Massnahmen behoben werden, wie Marcel von Ballmoos von der Kontrollorganisation KUL-Carea mit Sitz im bernischen Lyssach jüngst an einer Infoveranstaltung mitteilte. Diese Kontrollen gehen auch im neuen Jahr weiter. Von Ballmoos rät eindringlich, sich auf diese vorzubereiten. Bereits mit kleinem Aufwand, zum Beispiel dem Organisieren von Auffangwannen, könnten viele Mängel vermieden werden.“

Im Kanton Zürich hat der Gewässerschutz höhere Priorität. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verfasste ein Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz. In der 58-seitigen Broschüre sind die wichtigsten Punkte erklärt und die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Man findet Informationen über Güllebehälter, Mistlagerung, Freilandhaltung von Schweinen, Kälberiglus, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngern usw.

Zahlreiche Seiten enthalten Fotos von Mängeln oder guten Lösungen. Ergänzt wird die wertvolle Dokumentation mit weiterführenden Links. Es lohnt sich, diese Handbuch zu konsultieren.

Gewässerschutzkontrolle: Einfach diesen Mist nicht vergessen. Simone Barth, Bauernzeitung 9.2.23

Bei 65 Prozent der Betriebe war die Kontrolle mangelhaft. Simone Barth, Bauernzeitung 7.2.23

Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz nach VKKL. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Version 1.1 vom Januar 2022

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Suisse-Bilanz: Es war einmal ein 10%-Fehlerbereich …

28. Januar 2022
In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

In der Schweiz sind Hofdünger im Überschuss vorhanden! Übrigens: In der EU muss die Gülle auf unbestelltem Ackerland innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden, nicht so in der Schweiz.

Einst wurde der Ökologische Leistungsausweis (ÖLN) geschaffen. Dieser sollte sicherstellen, dass die Schweizer Bauern ökologisch wirtschaften; er ist Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen. Wer immer Kritik an den tatsächlichen Verhältnissen äussert, der/die hält zur Antwort: Die meisten Bauern erfüllen den ÖLN und halten sich an die Gesetze. Nur hapert es schon bei den Gesetzen und erst recht bei deren Vollzug durch die Kantone. Wir wissen es längst: Die landwirtschaftlichen Umweltziele werden nicht erreicht.

Löchrige Suisse-Bilanz

Seit die Suisse-Bilanz geschaffen wurde, weiss man, dass sie einem Emmentaler gleicht, viele Löcher hat. Kontrolleure wissen z.B., dass Futter oder Mineraldünger zugekauft werden, ohne dass Bauern diese deklarieren, aber sie haben keine Möglichkeit, dies zu beweisen. Und wenn zweimal monatlich der Futtermittellieferant zum Bergbauern hochfährt, dann ist vermutlich mehr Futter – sprich Dünger – auf dem Betrieb, als die Umwelt erträgt.

Freipass für regelmässige Überschüsse

Hinzu kommt, dass die Suisse-Bilanz den Bauern einen Fehlerbereich von 10% zugesteht. Wenn die Bilanz einmal um 10% überzogen wird, dann wird dies toleriert, denn im nächsten Jahr liegt die Bilanz vielleicht 10% unter dem Soll, durchschnittlich aber bei 100%. Ein Fehlerbereich ist eigentlich: plus oder minus 10%. So mindestens hatten die Fachleute diese Regelung ursprünglich gedacht.

In Wirklichkeit sind viele Böden überdüngt, Bäche, Flüsse und Grundwasser leiden unter den Nährstofflasten, welche man nicht wegreden kann. Und man weiss, dass beschissen wird, massiv beschissen wird!

Das BLW will es wissen

Die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) hat im Jahr 2020 im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) die einzelbetriebliche Methodik der Suisse-Bilanz verwendet, um eine nationale Nährstoffbilanz für den gesamten Schweizer Landwirtschaftssektor zu berechnen. Damit wurde geprüft, ob die Stickstoff- und Phosphorbilanzen aus gesamtsektoraler Sicht eingehalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass der nationale Stickstoffsaldo die erlaubte Grenze von 110% des Pflanzenbedarfs bei fast allen berechneten Szenarien überschreitet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden.

Abschaffung 10%-Fehlerbereich

Das BLW möchte den 10%-Fehlerbereich, der von den Bauern als Freipass zu Überschüssen missbraucht wird, schon seit Jahren abschaffen. Im Agrarbericht 2021 schreibt es:

„Die Projektergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit einer zukünftig griffigen Mitteilungspflicht beim Einsatz von Mineraldünger und Kraftfutter, aber auch bei der Zu- und Wegfuhr von Grundfutter. Diese Pflicht würde dazu beitragen, dass die effektiven Nährstoffmengen präzise erfasst werden und Saldo-Werte von über 110 % nicht mehr auftreten.

Die Studie zeigt weiter, dass mit einer zusätzlichen Reduktion des Spielraums bei den «ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern» und/oder einer «Streichung der 10%-Toleranz» ein zusätzlicher, grosser Beitrag zur Reduktion der N- und P-Düngung und damit auch der Nährstoffüberschüsse geleistet werden kann. Die damit einhergehende Verknappung des Nährstoffangebots würde u.a. auch eine Substitution von importiertem Mineraldünger mit einheimischen Hofdünger bewirken und folglich zu einem effizienteren Umgang mit den Nährstoffen führen.“

Den vollständigen Bericht finden Sie hier:Stickstoffsaldo einer sektoralen Suisse Bilanz, Agrarbericht 2021

Heidis Frage: „Kommen wir mit Selbstdeklaration ans Ziel?“

Parlamentarische Initiative. BLW

19.4480 Interpellatio: Wie ambitioniert ist der bundesrätliche Stickstoff-Absenkpfad tatsächlich? Kathrin Bärtschy

Stickstoff in der Schweizer Landwirtschaft – Ziele und Massnahmen nicht umweltrechtskonform. Vision Landwirtschaft. Vision Landwirtschaft

Der ÖLN ist eine durchzogene Erfolgsgeschichte. Vision Landwirtschaft

Absenkpfade Nährstoff- und Pestizidemissionen. Agrarallianz

Fach-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen begrüssen konkrete Zielvorgabe der Pestizid- und Nährstoffreduktion, Pro Natura 18.8.21

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Kantone foutieren sich um Gewässerschutz: Pfui!

14. März 2021

Artenvielfalt, saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Böden … Gesetze? Das kümmert Kantone wenig.

14.3.21 HOME

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Bundesrat Guy Parmelin antwortet Heidi auf ihren Brief

9. Oktober 2019

BLW-Vizedirektor Adrian Aebi, Bundesrat Guy Parmelin und Markus Schlagenhof, Mitglied der Seco-Direktion, im Gespräch mit Agrarmedien. Copyright LID ji

Unter dem Titel Hysterie bereitet Sorgen, veröffentlichte der Landwirtschaftliche Informationsdienst (LID) am 9.9.19 ein Gespräch mit Bundesrat Guy Parmelin. Darin sagte der Agrarminister, dass die Bauern die Gesetze einhalten würden und dass es aktuell eine Art Anti-Landwirtschafts-Hysterie gebe, was ihm Sorgen bereite. Das konnte Heidi so nicht stehen lassen. Sie schrieb kurzerhand Parmelin einen Brief. Am 7.10.19 ist Parmelins Antwort eingetroffen.

Für jene, die Heidis Brief nicht gelesen haben – hier der Link:

Sehr geehrter Herr Agrarminister Parmelin, Heidis Mist vom 10.9.19

Sehr geehrte Heidi

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Landwirtschafts- und Umweltpolitik. Sie tragen mit Ihren Artikeln im Blog Heidis Mist aktiv zur Diskussion von wichtigen Anliegen wie dem ausreichenden Schutz des Wassers bei. Einige Ihrer Beiträge sind direkt an mich gerichtet und sprechen mich in meiner Funktion als «Agrarminister» an.

Wie Sie selbst wiederholt festgestellt haben, sind die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Gewässer gut. Aus Ihrer Sicht ist jedoch der Vollzug ungenügend und zwar besonders im Bereich Landwirtschaft.

Die Einhaltung des Gewässerschutzes auf Landwirtschaftsbetrieben ist die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Der Vollzug des Gewässerschutzes ist vom Bund an die kantonalen Gewässerschutzfachstellen delegiert. Die Kantone koordinieren gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben die Kontrollen und erteilen den Kontrollstellen entsprechende Aufträge. Gibt es Beanstandungen, wie z.B. die auf den Bildern des Blickartikels vom 26. August 2019 gezeigten Hofdüngerlager auf dem Feld, so sind sowohl im Gewässerschutz- als auch im Landwirtschaftsgesetz die Grundlagen vorhanden, um bei Nichteinhaltung der landwirtschaftsrelevanten Bestimmungen im Gewässerschutzgesetz entweder eine Busse auszusprechen oder die Direktzahlungen kürzen zu können. Die Bussen werden per Verfügung erlassen, die Kürzung der Direktzahlungen erfolgt auf der Grundlage dieser Verfügungen. Diese Situation kann zu Unklarheiten bei den Zuständigkeiten in den Kantonen und zu Problemen im Vollzug führen.

Mit dem Massnahmenpaket zur Trinkwasserinitiative sind im Rahmen des Vorschlages zur Agrarpolitik ab 2022 zusätzliche Massnahmen vorgesehen, um den Vollzug zu vereinfachen, zu stärken und Klarheit bei den behördlichen Zuständigkeiten zu schaffen. Es sollen konkrete Kontrollbereiche (z.B. Hofdüngerlager) aus den bisherigen Vorgaben zur Einhaltung des Gewässerschutzes neu in den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) aufgenommen werden. Die Einhaltung dieser ÖLN-Vorgaben wird im Rahmen der ÖLN-Kontrollen auf Stufe Betrieb kontrolliert. Eventuelle Verstösse auf Landwirtschaftsbetrieben gegen gesetzliche Vorgaben können somit direkt und in der ganzen Schweiz rechtsgleich sanktioniert werden.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort auf Ihre Anliegen etwas eingehen und das Vertrauen in die Arbeit der Behörden und der Politik stärken.

Freundliche Grüsse

Guy Parmelin

Bundesrat

9.10.19 HOME

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Grundwasserbeobachtung NAQUA: Sankt Exkrementia

18. August 2019

In der Schweiz auch:
Heilige Güllerina / Sainte Lisiere / Santa Puzzata / Sontga Mierda
Ein Eintrag ins Lexikon der Heiligen ist beantragt. ZUVIEL Fleisch-und Milch-Konsum – ZUVIEL Tiere – ZUVIEL Gülle und Mist.

Leserbrief

Liebe Heidi

Du hast es ja immer wieder und immer wieder gesagt! Jetzt schreiben alle darüber. Ich schicke dir ein paar Links.

Die Reaktion des SBV ist aufschlussreich: schiebt alles auf die Grenzwerte (Behörden) und kein Wort zum Nitrat.

Darüber hinaus weist der Bauernverband darauf hin, dass die sogenannten Metaboliten, Wirkstoffe aus Pflanzenschutzmitteln oder Abbauprodukte davon, bis vor kurzem von den Schweizer Behörden punkto Verschmutzung als «nicht relevant» eingestuft worden seien.

Und der Wald?

Beste Grüsse

Magdalena

Linkliste

BAFU – Grundwasser in der Schweiz ist unter Druck
Bern, 15.08.2019 – In der Schweiz sind wir es gewohnt, dass aus Grundwasser qualitativ einwandfreies Trinkwasser in ausreichender Menge gewonnen werden kann. Dies ist heute jedoch nicht mehr selbstverständlich, denn die Grundwasservorkommen weisen zunehmend Verunreinigungen auf, die mehrheitlich aus der Landwirtschaft stammen. Zu diesem Schluss gelangt der Bericht der Nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, den das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 15. August 2019 veröffentlicht hat.

Zustand und Entwicklung Grundwasser Schweiz, BAFU.

Das Schweizer Grundwasser ist mit Pestiziden und Dünger belastet, Angelika Hardegger, NZZ vom 14.8.19

Kritischer Grundwasser-Bericht: Die Bauern wehren sich, NZZ vom 15.8.19

Waldökosysteme: Zu viel Stickstoff ist ungesund: 95 % der Schweizer Wälder sind heute mit Stickstoff überdüngt. Das bringt Bäume und Waldökosysteme gleichermassen aus dem Gleichgewicht (d.h. auch im Moor, in der Magerwiese …).

Bafu ortet Nitratüberschüsse und Pflanzenschutz-Rückstände im Grundwasser, Adrian Krebs, Bauernzeitung vom 15.8.19

SBV: Sauberes Trinkwasser ist gemeinsames Anliegen, LID vom 15.8.19: Die grösste Belastung stammt gemäss Bericht vom Nitrat. Natürlicherweise wäre die Nitratkonzentration im Grundwasser im Bereich von wenigen Milligramm pro Liter. An 15 Prozent der Messtellen wurden 2014 Konzentrationen von über 25 mg/l nachgewiesen. An 2 Prozent der Messtellen wurde auch der Höchstwert der Lebensmittelgesetzgebung von 40 mg/l nicht eingehalten. Die hohen Nitratwerte stammen hauptsächlich vom Hof- und Mineraldünger.

Das TWI-Wassermobil von Mist umgeben

13. Mai 2019
Foto-Halt in Frankreich für Heidi und Franziska: Das TWI-Wassermobil zwischen Misthaufen. Copyright: Daniel Hartmann.

Foto-Halt in Frankreich für Heidi und Franziska: Das TWI-Wassermobil zwischen Misthaufen. Copyright: Daniel Hartmann. TWI = Trinkwasserinitiative

„So ein Mist!“ stand im Betreff des Briefes. Absender: Der letzte oberste Grundwasserschützer der Schweiz, Daniel Hartmann, pensionierter Leiter der aufgelösten Sektion Grundwasserschutz beim Bundesamt für Umwelt (Bafu), und seine Frau Anita. Im Brief mit Foto stand: „Auch französische Kühe bzw. Bauern machen Mist …!“ Heidi hat sich über diese Grüsse sehr gefreut.

Daniel Hartmann bei der Übergabe der Unterschriftenbogen "Trinkwasserinitiative" in Bern. Copyright: Trinkwasserinitiative

Daniel Hartmann bei der Übergabe der Unterschriftenbogen „Trinkwasserinitiative“ in Bern. Copyright: Trinkwasserinitiative

Mit dem Wassermobil war Hartmann 2017 für die Trinkwasserinitiative (TWI) unterwegs, sammelte fleissig Unterschriften und diskutierte gerne mit interessierten Laien und Fachleuten. Am 18.1.18 transportierte er viele Schachteln voller Bögen mit Unterschriften auf den Bundesplatz zur Übergabe an die Bundeskanzlei.

 

18.1.18 – Übergabe in Bern! (mit dem Wassermobil), Links zu Medienberichten

Trinkwasser-Initiative: Treffpunkt Bundesplatz 18.1.18 um 14 Uhr, Heidis Mist vom 17.1.18

Prominenter Grundwasserschützer unterwegs für die Trinkwasser-Initiative, Heidis Mist vom 8.9.17

Schöne Pufferstreifen in Dänemark! Heidis Mist vom 19.6.17

Mini-Rückblick mit Zahlen und Fakten, Heidis Mist vom 31.12.14

14.5.19 HOME

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Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben!

8. Mai 2019

Die lokalen und kantonalen Behörden haben im Fall Bichwil versagt. Sie kennen die Missstände seit Jahren, handeln aber nicht. Heidi hat beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeklopft.

Darf der Alpakazüchter Adrian Brändle weiterhin Alpakahalter ausbilden?

Antwort BLV: „Der SKN wurde bei uns regelkonform eingereicht und die Anerkennung nach der festgelegten Frist auch erneuert.“

Weiter bat Heidi das BLV, im Fall Brändle zum Rechten zu sehen.

Antwort BLV: „Sie müssen sich direkt an die zuständige kantonale Vollzugsbehörde wenden.

Das kantonale Veterinäramt ist für den Vollzug und somit für die Kontrollen zuständig.

Lassen Sie dem kantonalen Veterinäramt möglichst aussagekräftige Bilder und eine sachliche Beschreibung der Situation zukommen. Falls angezeigt, können die kantonalen Behörden Kontrollen durchführen.

https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/import-export/import/adressliste-kantonalen-veterinaeraemter-db.pdf.download.pdf/Adressliste%20der%20kantonalen%20Veterinaeraemter.pdf

Bezüglich Naturschutzgebiet müssen Sie sich ebenfalls an die zuständige kantonale Stelle wenden.“

Muss Heidi etwas tun? Sie hat dem BLV geschrieben: „Ich bin eine Steuerzahlerin, keine Kontrolleurin, keine Gemeindepräsidentin oder kantonale Beamtin. Ich muss mich also nicht an andere Stellen, etwa kantonale, wenden …

… Einmal mehr stelle ich fest: Es gibt Gesetzte. Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich, nehmen ihn aber nicht wahr. Der Bund will nichts von seiner Oberaufsicht hören. Fazit: Alle sind NICHT verantwortlich.“

Übrigens: Jetzt weiden Alkpakas in einer frisch gemisteten Wiese. Auch das hat Heidi dem BLV gemeidet.

Lesen Sie die Geschichte über das Naturschutzgebiet und die Alpakazucht in der Chegelwis in Bichwil:

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Nachtrag vom 15.5.19: Was die Tierhaltung anbetrifft, hat die kantonale Behörde viel Aufwand für Verbesserungen betrieben, die Einhaltung von Gesetzen gefordert und auch geklagt. Doch der Tierhalter war nicht einsichtig, machte Rekurs. Die Richter des Kreisgerichtes Wil haben ihn am 3.4.12 freigesprochen.

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Politik und Artenvielfalt

Der Flora und Fauna geht es miserabel. Ein Aufschrei geht gerade um die Welt. Wird dieser von Bundesrat und Parlament gehört? Oder wird er samt Echo an den harten Wänden des Bundeshauses und der Amtsstuben verhallen?

Weltbiodiversitätsrat warnt vor Artensterben

Medieninformation Naturwissenschaften Schweiz: „Das Artensterben beschleunigt sich fortwährend und ist bereits 10- bis 100-mal höher als im Durchschnitt der vergangenen 10 Millionen Jahre. Insgesamt sind 0,5 bis 1 Million von rund 8 Millionen Arten gefährdet, warnt der Weltbiodiversitätsrat IPBES am Montag im ersten globalen Bericht zum Zustand der Biodiversität und der Ökosystemleistungen. Der dramatische Zustand der Natur hat enorme Konsequenzen für die menschliche Existenz. So sind 14 von 18 Leistungen der Natur wie Bestäubung oder saubere Luft am Schwinden.“

Weltbiodiversitätsrat warnt vor drastisch beschleunigtem Artensterben, Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) vom 6.5.19

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8 Jahre Heidis Mist – Graubünden ignoriert weiterhin Bundesrecht

15. Mai 2018
Was liegt denn da ...

Was liegt denn da …

... seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans ...

… seit Monaten zum Teil in der Uferzone der Landquart in Malans …

... Mist!

… Mist!

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

120 m langer Miststock Ende Februar 2010

Angefangen hat Heidis Mist am 15.5.10 mit den über 20 riesigen Misthaufen, die rund um Maienfeld, der Heimat von Heidi, auf zwei Quadratkilometer Fläche monatelang über dem Grundwasser lagen: Vom Stall direkt aufs Feld. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden sah keinen Handlungsbedarf, denn das entspricht der kantonalen Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft vom 1.10.03. Danach darf Mist bis ein Jahr lang ungedeckt in Eigenverantwortung des Landwirts im Feld liegen.

Kritik aus Bern

Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt (Gewässerschutzgesetz Art. 3, Art. 6 usw.). Für Ausnahmen gibt es klare Regeln, siehe Mist-Zwischenlager auf dem Feld.

  • Anfang Juli 2010 beanstandete das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verschiedene Punkte der Bündner Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft sowie einige Punkte des Merkblatts „Güllen in Notfällen“.
  • Das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) und das ANU stellten in der Folge die Überarbeitung der Weisung im Laufe des Sommers 2010 in Aussicht.
  • Doch es geschah nichts bzw. das Merkblatt „Güllen in Notfällen“ nahmen die Ämter, entgegen der Empfehlung des BAFU, einfach vom Netz.
  • Das BAFU setzte später dem ALG eine Frist für die Überarbeitung der Weisung bis 30.9.15.
  • Nun sind fast acht Jahre vergangen und noch immer präsentieren ALG und ANU den Bündner Bauern die unveränderte Weisung über Gewässerschutz in der Landwirtschaft aus dem Jahre 2003! Diese entspricht weder Schweizer Recht noch EU-Recht. Viele Misthaufen im Kanton Graubünden liegen daher illegal irgendwo auf Wiesen, abgeernteten Feldern, über dem Grundwasser usw. Und Bauernhöfe ohne korrektes oder gar ohne Mistlager sind anzutreffen. Manche Mistlager auf Erde werden vor der Kontrolle noch rasch behelfsmässig gedeckt. Wo kein Kläger, da kein Richter!

Verantwortung Gewässerschutz beim Landwirtschaftsamt

Der Kanton Graubünden hat die Verantwortung für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft dem Landwirtschaftsamt übertragen. Dieser Interessenskonflikt hat Konsequenzen für die Umwelt. Werden von Bauern begangene Umweltdelikte angezeigt, dann landen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer in Schubladen, sogar bei der Staatsanwaltschaft. Man habe dafür keine Ressourcen, heisst es beim ALG. Bussen/Strafen sind so klein, dass sie keine Lehre für die Delinquenten sind. In Graubünden sind zudem die Direktzahlungen so hoch, dass Bussen/Strafen vernachlässigbar sind. Wo bleibt der Rechtsstaat?

Scharfe Gesetzte, milde Strafen

Das Problem der milden Strafen im Umweltrecht hat das BAFU u.a. im ersten Heft 2018 die umwelt thematisiert: Tatort Umwelt – Wie die Polizei ermittelt, und wo es schärfere Gesetze braucht. Magazin «die umwelt» 1/2018 – Tatort Umwelt, Bundesamt für Umwelt.

Misthaufen im Feld 2009 – 2017, Link zu den Artikeln von Heidi über Misthaufen im Feld.

Misthaufen unübersehbar!

Die sieben Fotos ohne Datum in diesem Beitrag stammen alle vom 13.5.18. Es sind nur Beispiele! Weitere Misthaufen liegen ein bisschen überall im Kanton verstreut, für ALLE und jedes Amt, auch das zuständige, sichtbar.

Noch ein Malanser ...

Noch ein Malanser …

... liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

… liegt schon seit Monaten am Wanderweg.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein weiterer Malanser Misthaufen neben der Strasse Malans-Landquart.

Ein ähnliches Bild in Malans ...

Ein ähnliches Bild in Malans …

... wie an Pfingsten 2010.

… wie an Pfingsten 2010.

15.5.18 HOME

Von Freiwilligkeit, Eigenkontrolle und einer Bürgerinitiative

12. Mai 2018
Schon seit Jahren warten die 30.000 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter auch Selina und ihre Schwester Sophie (siehe Foto), darauf, dass endlich eine Leitung gebaut wird, die sicheresCopyright: foodwatch

Copyright: foodwatch

Viele Massnahmen in der Landwirtschaftspolitik basieren auf Freiwilligkeit und Eigenkontrolle. Allzu oft funktioniert das nicht, wie ein aktuelles Beispiel aus Deutschland zeigt. Der Landkreis Oldenburg müsste mehr als 6’500 Hektar grösser sein, damit die Böden nicht überdüngt werden. Angesichts des seit Jahren bestehenden Problems stellt die Kreisverwaltung fest, dass Freiwilligkeit und Eigenkontrolle der Bauern nicht funktionieren, und fordert mehr staatliche Überwachung ein.

BürgerInnen und foodwatch erfolgreich für sicheres Wasser

Sicheres Wasser, das sollte in Deutschland eine Selbstverständlichkeit sein, ist es aber nicht überall. In Sangerhausen z.B., einer kleinen Stadt im Harz, ist das Trinkwasser stark mit Uran, Nitrat und Sulfat belastet, eine Gefahr vor allem für Säuglinge und Kleinkinder. Schon seit Jahren warten die 30’000 BewohnerInnen, darunter auch Selina und ihre Schwester Sophie (siehe Foto), darauf, dass endlich eine Leitung gebaut wird, die sicheres Trinkwasser aus einem nahegelegenen Stausee pumpt.

Gemeinsam mit einer Initiative von BürgerInnen aus Sangerhausen machte foodwatch Druck beim lokalen Wasserverband. Der Protest hatte Erfolg: Die Bauarbeiten für die Trinkwasserleitung haben begonnen, schon Ende September soll endlich sicheres Wasser fliessen!

Das Beispiel zeigt: Wir BürgerInnen können etwas bewegen, wenn wir uns zusammenschliessen und gemeinsam protestieren.

Zu viel Gülle und Mist auf zu wenig Flächen, kreiszeitung 30.4.18.

Uran im Wasser – das geht gar nicht! foodwatch 11.5.18.

foodwatch fordert sauberes Trinkwasser für Sangerhausen, foodwatch 27.12.16.

12.5.18 HOME


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