Archive for the ‘Pufferstreifen’ Category

Die Bauern müssen den Gewässerschutz endlich ernst nehmen !

9. Februar 2023
Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide.

1.3.1 Weide. Mangel: Grossflächiger Morast auf Weide. Quelle: Kontrollhandbuch AWEL

Seit 2019 gibt es im Rahmen der ÖLN-Kontrollen Punkte zum Schutz der Gewässer. Während diese in einigen Kantonen längst Bestandteil der Kontrollen sind, wurden entsprechende Kontrollen zum Beispiel im Kanton Bern erst 2022 durchgeführt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Bei 1’300 durchgeführten Kontrollen kamen auf 65 Prozent der Betriebe Mängel zum Vorschein, das entnimmt Heidi der Bauernzeitung:

„Oftmals konnten diese mit einfachen Massnahmen behoben werden, wie Marcel von Ballmoos von der Kontrollorganisation KUL-Carea mit Sitz im bernischen Lyssach jüngst an einer Infoveranstaltung mitteilte. Diese Kontrollen gehen auch im neuen Jahr weiter. Von Ballmoos rät eindringlich, sich auf diese vorzubereiten. Bereits mit kleinem Aufwand, zum Beispiel dem Organisieren von Auffangwannen, könnten viele Mängel vermieden werden.“

Im Kanton Zürich hat der Gewässerschutz höhere Priorität. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) verfasste ein Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz. In der 58-seitigen Broschüre sind die wichtigsten Punkte erklärt und die gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Man findet Informationen über Güllebehälter, Mistlagerung, Freilandhaltung von Schweinen, Kälberiglus, Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und flüssigen Düngern usw.

Zahlreiche Seiten enthalten Fotos von Mängeln oder guten Lösungen. Ergänzt wird die wertvolle Dokumentation mit weiterführenden Links. Es lohnt sich, diese Handbuch zu konsultieren.

Gewässerschutzkontrolle: Einfach diesen Mist nicht vergessen. Simone Barth, Bauernzeitung 9.2.23

Bei 65 Prozent der Betriebe war die Kontrolle mangelhaft. Simone Barth, Bauernzeitung 7.2.23

Kontrollhandbuch zur Grundkontrolle Gewässerschutz nach VKKL. Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Version 1.1 vom Januar 2022

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9.2.23 HOME

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Grosse Pufferzonen um Naturschutzgebiete zum Schutze von Insekten nötig

7. Januar 2022

In Deutschland wurde der Rückgang der Insektenbiomasse in Naturschutzgebieten in Agrarlandschaften beobachtet. Als einer der Hauptursachen wird der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft diskutiert.

In einer deutschlandweiten Feldstudie sammelte Carsten Brühl von der Universität Koblenz-Landau mit einem Team von Wissenschaftlern aus verschiedenen Institutionen Fluginsekten in Naturschutzgebieten, die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Die Proben von Mai und August 2020 wurden auf insgesamt 92 Pestizide analysiert, Insektizide, Herbizide und Fungizide. Es wurden Rückstände von 47 gebräuchlichen Pestiziden nachgewiesen, und die Insektenproben waren im Durchschnitt mit 16,7 Pestiziden kontaminiert.

Rückstände der Herbizide Metolachlor-S, Prosulfocarb und Terbuthylazin sowie der Fungizide Azoxystrobin und Fluopyram wurden an allen Standorten festgestellt. Das Neonicotinoid Thiacloprid wurde in 16 von 21 Naturschutzgebieten nachgewiesen, was höchstwahrscheinlich auf die letzte Verwendung vor einem EU-weiten Verbot zurückzuführen ist.

Grössere Pufferstreifen nötig

Um Insekten in Naturschutzgebieten zu schützen, sei es nicht nur zwingend erforderlich, den Pestizideinsatz dort zu stoppen, sondern auch den Einsatz synthetischer Pestizide vor allem in der näheren Umgebung zu reduzieren. Die Analyse unterschiedlicher Landschaftsumgebungen von 500 bis 3’500 m, die potenzielle Fluggebiete von Insekten darstellen, ergab, dass die Anzahl der nachgewiesenen Pestizide mit der landwirtschaftlichen Produktionsfläche in einem Radius von etwa 2’000 m zusammenhängt. Schutzpuffer zur Reduzierung der Pestizidbelastung von Insekten sollten daher im Bereich von mehreren 100 m und nicht von wenigen 10 m eingerichtet werden.

Das Team betont, dass die Untersuchung die Kontaminierung vermutlich unterschätze: Denn insbesondere Insektizide könnten zu einer Einschränkung der Mobilität führen, so dass geschädigte Insekten nicht mehr zu den Fallen gelangten.

Das Neonicotinoid Thiacloprid wurde auch in der Schweiz verboten. Die Ausverkaufsfrist ist am 30.9.21 abgelaufen, die Aufbrauchsfrist am 31.12.21.

Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Brühl, C.A., Bakanov, N., Köthe, S. et al. Direct pesticide exposure of insects in nature conservation areas in Germany. Sci Rep 11, 24144 (2021). https://doi.org/10.1038/s41598-021-03366-w

Selbst in Naturschutzgebieten sind Insekten mit etlichen Pestiziden kontaminiert. GEO 20.12.21

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Das grosse Puff mit den Pufferstreifen am Wasser: Kein Ende in Sicht

7. Januar 2021

Lang, lang ist’s her … Die Kantone hätten die Gewässerräume gemäss Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 4.5.11 bis 31.12.18 festlegen müssen. Haben Sie das getan? Die erste Umfrage des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Anfang 2019 war ernüchternd, wurde gar nicht ausgewertet. Die zweite zeigt, dass wir uns noch lange gedulden müssen bis alle Kantone soweit sind. Zitat aus dem BAFU-Bericht:

Die Kantone gaben in der Umfrage Auskunft über den Stand ihrer Gewässerraumfestlegung per 31.Dezember 2019 (Abb. 1):

  • Ein Kanton hat den Gewässerraum eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Drei Kantone haben die behördenverbindliche Festlegung innerhalb und ausserhalb der Bauzone abgeschlossen, schweizweit sind dies 24% aller Gemeinden.
  • 13% aller Schweizer Gemeinden haben den Gewässerraum innerhalb und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Eine grosse Anzahl Gemeinden haben das Verfahren der Gewässerraumfestlegung begonnen.

Die Kantone gaben Prognosen ab, bis wann alle Gemeinden auf Kantonsgebiet den Gewässerraum voraussichtlich eigentümerverbindlich festgelegt haben (Abb. 2):

  • Bis 2025 haben etwa 50% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.
  • Bis 2027 haben bereits etwa 70% aller Gemeinden den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzone eigentümerverbindlich festgelegt.

Viele Kantone haben sich gemäss Umfrage bereits Gedanken gemacht, wie die extensive Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerraums umgesetzt und kontrolliert werden kann … Es liegt in der Natur der Sache, dass es diesbezüglich aber auch noch offene Fragen gibt. Gemäss etwa der Hälfte der Kantone würde eine Anpassung der Direktzahlungsverordnung (DZV) die gewässergerechte Gestaltung und Bewirtschaftung erleichtern. Dies gilt es im weiteren Prozess anhand spezifischer Fragen zu klären.

Die BPUK-Austauschplattform Gewässerraum wird fortgeführt. Sie wird auch den weiteren Umsetzungsprozess begleiten und Vollzugsfragen klären.“

Nicht nur sind viele Gemeinden/Kantone längst noch nicht soweit, dass wieder Klarheit an den Gewässern herrscht, sondern auch die Bewirtschaftung ist noch sehr, sehr unklar, wie es scheint!

Pufferstreifen: Hier die alte Regelung, dort die neue

Wer also vor einem Gewässer steht und sich frägt, ob der Pufferstreifen etwa beim Güllen oder Herbizidspritzen eingehalten wurde, kann dies weiterhin nicht beurteilen. Das alte Chaos bleibt, wobei die alte Regelung der Pufferstreifenbemessung die Gewässer wesentlich besser schützt als die neue mit der Messung der Pufferstreifen ab Uferlinie – eine ungeheuerliche Verschlechterung des Gewässerschutzes. Sie betrifft ausgerechnet die kleinen und mittleren Gewässer, die ohnehin im intensiven Landwirtschaftsgebiet stark verschmutzt sind. Einmal mehr haben die Bauern gesiegt. Die international übliche Messmethode ist „ab Böschungsoberkante“ (ausser bei flacher Böschung)!

Verzicht Gewässerraum bei „sehr kleinen Gewässern“

Die GSchV sieht vor, dass für sehr kleinen Gewässern kein Gewässerraum festgelegt werden muss. Heidi hatte in der Vernehmlassungszeit zur Revision der GSchV eine Umfrage gemacht über die Auslegung des in der Verordnung verankerten Begriffs sehr kleine Gewässer. Unterschiedlicher hätten die Antworten nicht sein können! Für den Innerschweizer Bauernbund ist ein sehr kleines Gewässer übrigens ein 2 m breites, also 80% der Schweizer Gewässer!

Erster Bundesgerichtsentscheid

Es ist daher nicht erstaunlich, dass nicht nur die Gewässerräume, sondern auch die sehr kleinen Gewässer ein Fall für Juristen sind. So gibt es bereits einen Bundesgerichtsentscheid, der wie folgt beginnt:

„A.

Am 16. August 2016 beschloss die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft (BUD) für 18 Gemeinden der beiden Frenkentäler je einen kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum zur Ausscheidung des Gewässerraums für ausserhalb der Bauzone liegende Gewässer. Die Pläne betreffen die Einwohnergemeinden Arboldswil, Bennwil, Bretzwil, Bubendorf, Hölstein, Lampenberg, Langenbruck, Lauwil, Liedertswil, Lupsingen, Niederdorf, Oberdorf, Ramlinsburg, Reigoldswil, Seltisberg, Titterten, Waldenburg und Ziefen.
Innerhalb der Auflagefrist gingen insgesamt 55 Einsprachen von Privatpersonen, Gemeinden und Interessenverbänden ein. Aufgrund der eingereichten Einsprachen wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen; unter anderem wurde die Gewässerraumbreite der Vorderen Frenke im Abschnitt Bubendorf (bis Einmündung Imlisbergbächli) von 27 m auf 24.5 m reduziert und auf die Ausscheidung eines Gewässerraums des Imlisbergbächlis verzichtet, wo dieses einen diffusen Verlauf aufweist (Versickerungsbereich vor der Einmündung in die Vordere Frenke). Die unerledigten Einsprachen wies der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 2. Mai 2017 ab, soweit er darauf eintrat.
B.
Gegen den Regierungsratsbeschluss erhoben der Bauernverband beider Basel sowie verschiedene Landwirte, darunter auch A.________, Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Dieses vereinigte die Verfahren und wies die Beschwerden am 28. März 2018 ab, soweit es darauf eintrat.
…“

Nach ausführlicher Begründung kommt das Bundesgericht zum Schluss:

  1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird nicht eingetreten. 

Lausanne, 13. Dezember 2019…“

Florian Altermatt von der Eawag schreibt im Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften: „Die gesetzlichen Anforderungen an den Gewässerraum sind absolute Minimalgrössen, um die Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Entlang kleiner Bäche kommt dem Raum überproportionale Bedeutung zu, da die Stoffflüsse zwischen Land und Wasser nicht von der Breite des Gewässers abhängig sind. Das zeigt eine Zusammenstellung vorhandener Studien, auf welche sich auch das Bundesgericht stützt.“

Das BAFU erklärt nun in einem Dossier, das am 25.11.20 erschienen ist: „Gewässerraum: Weshalb die Gewässer mehr Platz benötigen. Naturnahe Bäche und Flüsse beherbergen unzählige Tier- und Pflanzenarten. Sie sorgen für ein attraktives Landschaftsbild und dienen damit dem Tourismus ebenso wie der Naherholung. Zudem leisten sie einen Beitrag an den nachhaltigen Hochwasserschutz. Um all diese Aufgaben zu erfüllen, brauchen die Gewässer genügend Raum.“

Doch was hilft es, wo doch die Verordnung längst rechtskräftig ist und der negative Einfluss der neuen Regelung Pufferstreifen sich ausgerechnet bei Pestiziden massiv auf deren Schutz auswirkt. Das hat Heidi schon vor Jahren in der Vernehmlassungszeit ausgerechnet … nur hat’s nichts bewirkt!

In der Vernehmlassung war im erläuternden Bericht zu lesen: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Geplante Schweizerkarte der Gewässerräume längst schubladisiert

So sei denn hier noch erwähnt, dass eine gesamtschweizerische Karte der Gewässerräume ursprünglich geplant war. Diese ist aber dem „Ressourcenmangel“ zum Opfer gefallen. Also wird man weiterhin lange suchen müssen, um zu wissen, wo der Pufferstreifen an einem bestimmten Bächlein, Bach oder Fluss ist. Da die Gewässerhoheit bei den Gemeinden liegt, wird es in Zukunft auch weiterhin schwierig sein, den Vollzug durchzusetzen. Dies zugunsten der Bauern, zum Schaden von Bachflohkrebs & Co.

Der Bachflohkrebs ist das Tier des Jahres 2021. Pro Natura

Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen. Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019. Schlussbericht vom 18.6.20 von Ecoplan

Festlegung des Gewässerraums: Stand und Ausblick. Management Summary des Auswertungsberichts «Festlegung des Gewässerraums in den Kantonen: Auswertung der Kantonsumfrage per Ende 2019», Ecoplan, 2020. 

Link zum Bundesgerichtsurteil

Ausreichende Gewässerräume sind unverzichtbar. Florian Altermatt, eawag, Forum Biodiversität, Akademie der Naturwissenschaften vom 26.5.20

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen, Heidis Mist vom 27.4.18

Bauern fordern: Kein Gewässerraum für 80% der Bäche. Heidis Mist vom 19.8.16

Der Acker rückt näher an den Bach, 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, 11.6.13

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle, 29.4.17

Pufferstreifen: Schlafen die Behörden allesamt? 19.12.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern! 27.7.16

Gewässerschutz-Ziele: Kluft zwischen Gesetz und Wirklichkeit! 8.1.16

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? 28.9.14

Pestizide und Dünger im Gewässerraum? 28.8.14

Pro Natura und das Offizialdelikt Pufferstreifen-Verletzung, 27.11.12

Pufferstreifen neben einem Bach mit kurzer steiler Böschung, 12.8.12

Heidis 43 Artikel zum Thema Pufferstreifen

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Pestizide und Krebs: Eigentlich nichts Neues!

17. September 2020

Auszug aus der Agroscope Fungizidliste für Helikoptersprühflüge. Sicherheitsabstand von 60 m zu Gewässern un Wohnzonen (ausser Leimay und Talendo 30 m zu Wohnzonen. A3. LISTE DES FONGICIDES HOMOLOGUES AVEC UNE DISTANCE DE SECURITE DE 60m DES EAUX DE SURFACE ET DES HABITATIONS (sauf Leimay et Talendo 30m des habitations). Bemerkung: Die Wasserlebewesen sind also besser vor Leimay und Talendo geschützt als die Menschen! Wieso?

Auszug aus der Agroscope Fungizidliste für Helikoptersprühflüge. Sicherheitsabstand von 60 m zu Gewässern un Wohnzonen (ausser Leimay und Talendo 30 m zu Wohnzonen. A3. LISTE DES FONGICIDES HOMOLOGUES AVEC UNE DISTANCE DE SECURITE DE 60m DES EAUX DE SURFACE ET DES HABITATIONS (sauf Leimay et Talendo 30m des habitations). Bemerkung: Die Wasserlebewesen sind also besser vor Leimay und Talendo geschützt als die Menschen! Wieso?

Ein Aufschrei geht durch den Blätterwald: Erhöhtes Krebsrisiko für Kinder nördlich von Zürich und im Seeland! Wer – wie Heidi – regelmässig das Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft konsultiert, weiss, dass zahlreiche Pestizide im Verdacht stehen, Mensch und Tier massiv zu schädigen und trotzdem sind sie zugelassen!

  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
  • H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Solche Pestizide dürfen sogar aus dem Helikopter versprüht werden, wie etwa das Fungizid Leimay von Stähler Suisse SA mit den oben aufgezählten Eigenschaften. Nicht nur darf es mit grossem Abdriftrisiko aus der Luft appliziert werden, sondern sogar mit reduzierter Distanz zu Wohnzonen von nur 30 statt 60 Meter. Selber schuld, wer so nahe am Rebberg wohnt, gerade zu Fuss oder mit Velo unterwegs ist, wenn gespritzt wird, oder die Kinder im nahen Spielplatz spielen lässt!

Allgemein gibt es keinen vorgeschriebenen Pufferstreifen zu Wohnzonen, Spielplätzen, Schul- und Sportarealen; es gibt nur für Helikoptersprühflüge Einschränkungen und allenfalls in Einzelfällen für einzelne Pestizide auf der Etikette der Kanister. Was läuft da alles falsch?

Heidi meint: Die Zulassungsstelle für Pestizide arbeitet einseitig für Industrie und Landwirtschaft. Die Politik nickt, die Landwirtschaft profitiert zwar, ist gleichzeitig aber auch betroffen.

Geographie von Krebserkrankungen bei Kindern in der Schweiz untersucht, Medienmitteilung Universität Bern vom 14.5.20

Bayesian spatial modelling of childhood cancer incidence in Switzerland using exact point data: a nationwide study during 1985–2015. International Journal of Health Geographics, 17.4.20

Hirntumore bei Kindern: Pestizide stark verdächtigt. Fausta Borsani, OhneGift vom 14.9.20

Hirntumor bei Kindern: Pestizide im Verdacht. Daniel Mennig, Ktipp vom 15.9.20

Erhöhtes Krebsrisiko für Kinder nördlich von Zürich und im Seeland. Swissinfo.ch vom 14.5.20

Helikoptersprühflüge: Zum Beispiel das Fungizid Leimay. Heidis Mist vom 12.1.18

Heidis 10 Artikel über Helikoptersprühflüge

17.9.20 HOME

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In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle (2)

6. Mai 2020

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Malanser Mühlbach bei Maienfeld: Man kann messen wie man will, der Pufferstreifen ist viel zu klein. Das war zwar im September 2014, aber bis heute ist es nicht besser geworden.

Heidi wird manchmal gefragt: „Wieso schreibst du so selten über Pufferstreifen?“ Der Grund ist der Gewässerraum. Er wurde 2011 gesetzlich verankert, die Kantone hätten die Gewässerräume bis Ende 2018 ausscheiden SOLLEN, aber die meisten sind, Stand Sommer 2019, dieser Verpflichtung nicht bzw. nur teilweise nachgekommen und die früher einmal versprochenen gesamtschweizerischen Karten liegen in astronomischer Ferne, da die Ressourcen fehlen.

Wo die Gewässerräume noch nicht ausgeschieden wurden, gilt eine Übergangsregelung. Wenn Heidi also vor einem mutmasslichen Gesetzesverstoss steht, dann weiss sie nicht, ob die alte oder die neue Regelung anwendbar ist. Die neue Regelung schützt die kleinen Gewässer weniger und ohne Karten und GPS lassen sich die Gewässerräume im Feld nicht lokalisieren. So einfach ist das! Wie machen es künftig die Bauern?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wollte Anfang 2019 eine Umfrage bei den Kantonen starten, aber man hat rasch begriffen, dass es sich gar nicht lohnt, und hat die Umfrage um ein Jahr verschoben. Hat das BAFU inzwischen etwas unternommen? Man müsste nachfragen!

Ein Teil des Problems könnte mit den beiden Pestizidinitiativen gelöst werden. Ein Fachmann meint dazu: „Pestizide sind zwar nur ein Teil der Belastung der Gewässer und die Gülle ein anderer – wo ein nachhaltiges Umdenken stattfinden sollte – aber immerhin wäre das ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturlandschaftspflege (gemäss Verfassungsauftrag an die Landwirte) und nicht, wie vielfach heute gesehen, Produktion um jeden Preis auf jedem Quadratmeter.“

Heute morgen früh wurden der folgende Artikel und das Video mit dem gleichnamigen Lied von Franz Schubert aufgerufen, Dietrich Fischer-Dieskau/Bariton, Gerald Moore/Klavier. Das hat Heidi veranlasst, diesen Artikel zu schreiben … eigentlich ist ja alles schon geschrieben!

Im folgenden Artikel sind auch Heidis Artikel über die Verschlechterungen des Gewässerschutzes verlinkt, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. Die Gesetzesrevision von 2011 dient v.a. dem Hochwasserschutz und teilweise der Renaturierung.

In einem Bächlein helle … da schwamm einst die Forelle. Heidis Mist vom 29.4.17

So kompliziert ist die heutige Regelung!

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist vom 28.9.14

Weitere passende Artikel:

Das grosse Puff mit den Pufferstreifen. Heidis Mist vom 27.4.18

Herbizid auf Pufferstreifen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 4.5.20

Pufferstreifen-Verletzungen am Malanser Mühlbach. Heidis Mist vom 20.5.13

Heidis Artikel zum Thema Pufferstreifen.

6.5.20 HOME

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Siloballen: Einmal auf Pufferstreifen und einmal …?

16. Januar 2020

5 Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand im St. Galler Rheintal. Welcher Kontrolleur möchte sich deswegen mit dem Bauern überwerfen und die illegale Lagerung anzeigen? Sind ja nur ein paar Siloballen! Foto vom 19.12.19.

5 Siloballen auf einem Pufferstreifen am Waldrand im St. Galler Rheintal. Welcher Kontrolleur möchte sich deswegen mit dem Bauern überwerfen und die illegale Lagerung anzeigen? Sind ja nur ein paar Siloballen! Foto vom 19.12.19.

An Weihnachten 2012 lagen oberhalb Maienfeld am Weg Richtung Jenins ein paar Siloballen und auf dem Pufferstreifen am Waldrand war ein langer Misthaufen; er begann oben am Weg mit Aussichtsbänklein und endete bei den Siloballen. Auch war er teilweise gedeckt, aber schon ziemlich vermodert. Die Siloballen lagen in der Flucht der Hecke.

An Weihnachten 2012 lagen oberhalb Maienfeld am Weg Richtung Jenins ein paar Siloballen und auf dem Pufferstreifen am Waldrand war ein langer Misthaufen; er begann oben am Weg mit Aussichtsbänklein und endete bei den Siloballen. Auch war er teilweise gedeckt, aber schon ziemlich vermodert. Die Siloballen lagen in der Flucht der Hecke.

Jahr für Jahr lagern hier Siloballen. Am 15.1.20 sah das Siloballenlager, vom Aussichtsbänkli aus gesichtet, so aus.

Jahr für Jahr lagern hier Siloballen. Am 15.1.20 sah das Siloballenlager, vom Aussichtsbänkli aus gesichtet, so aus.

Annäherung auf dem unteren Weg Richtung Jenins.

Annäherung auf dem unteren Weg Richtung Jenins.

Vom Weg aus gesehen liegen die Siloballen in der Flucht der Hecke bzw. dort wo eigentlich eine Hecke sein sollte.

Vom Weg aus gesehen liegen die Siloballen in der Flucht der Hecke bzw. dort wo eigentlich eine Hecke sein sollte.

Heidi hat hinter die Siloballen geguckt und abgeschnittene Äste am Boden gesehen. So wird ein Pufferstreifen zur Hecke geschaffen.

Heidi hat hinter die Siloballen geguckt und abgeschnittene Äste am Boden gesehen. So wird ein Pufferstreifen zur Hecke geschaffen.

Diese Tafel steht auf der anderen Seite des Wegs!

Diese Tafel steht auf der anderen Seite des Wegs!

Zur Erinnerung: Siloballen dürfen nur auf der düngbaren Fläche gelagert werden. Auf Pufferstreifen ist das Düngen verboten.

Busse gemäss Direktzahlungsverordnung

Art 2.2.5 Pufferstreifen

c. Lagerung nicht zugelassener Materialen wie
Siloballen, Misthaufen auf Pufferstreifen
(Anh. 1 Ziff. 9)
15 Fr./m, mind. 200 Fr.,
max. 2000 Fr.

24. Dezember 2012: Mist auf Pufferstreifen, Heidis Mist 31.12.12

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Anhang 2.6, Art. 3 Dünger, 3.3.1 Verbote

Alle Jahre wieder… gut sichtbarer Gesetzesverstoss!

8. Dezember 2019

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Mal hier, mal dort ein Häufchen oder ein grosser Haufen auf einer Wiese oder einem abgeernteten Maisfeld. Manchmal mehr oder weniger dilettantisch gedeckt, von Verantwortlichen mit geschlossenen Augen betrachtet, von Heidi oder Heidis LeserInnen gesichtet, manchmal gar fotografiert: Mist – so ein Mist!

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Am 1. Dezember 2019 lagen diese Fotos in Heidis Postfach, nun endlich sind sie für alle sichtbar auf Heidis Mist. „Alle Jahre wieder …“, schrieb Manuel.

Alle Jahre wieder ... Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Alle Jahre wieder … Foto 1.12.19. Copyright: Manuel

Allerlei Meldungen aus verschiedenen Kantonen

Was gibt es sonst noch zu berichten? Wie üblich Siloballen auf Pufferstreifen am Waldrand oder an Hecken. Etwas ausgefallener ist der Lagerplatz von Siloballen im Seeztal. Über das Bächlein „Kleines Seezli“, das in den Walensee fliesst, führt eine kleine Brücke, welche an der Bahnlinie endet. Darauf – man staune – lagern Jahr für Jahr ein paar Siloballen. Gut sichtbar auf Google Earth; möglicherweise gibt es einen Randabschluss, der das Abfliessen von Silosaft in den Bach verhindert. In einem Auffangbecken für Hochwasser bei Klosters werden Siloballen gelagert – düngbare Fläche? Wo dürfen Siloballen gelagert werden? Auf der düngbaren Fläche, da Säfte austreten können! Weiter gesichtet wurden Tierunterkünfte auf einem Pufferstreifen am Waldrand und am anderen Ende der Schweiz grossflächiger Herbizideinsatz gegen Brombeeren unter Bäumen und auf einem Pufferstreifen am Waldrand.

Schutzzonen an Gewässern: Chaos von neuer und alter Regelung besteht weiter

Am Malanser Mühlbach in Maienfeld fehlt jedes Jahr der Pufferstreifen. Das zuständige Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) weiss dies. Im Allgemeinen ist es zur Zeit in den meisten Fällen nicht möglich zu beurteilen, ob der Pufferstreifen an Gewässern eingehalten wird oder nicht, denn viele Kantone sind noch längst nicht fertig mit dem Ausscheiden der Gewässerräume, obwohl sie diese Aufgabe bis Ende 2018 hätten erledigen müssen. Es herrscht in der Schweiz ein Chaos von neuer und alter Regelung nebeneinander. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wird anfangs 2020 erneut bei den Kantonen nachfragen wie weit sie sind. Die letzte Umfrage Anfang 2019 war ernüchternd.

Und wie steht es mit der vor Jahren versprochenen gesamtschweizerischen Übersichtskarte über die Gewässerräume? In weiter Ferne! Es fehlen Geld und Personal. Also wird es wohl noch viele, viele Jahre dauern bis man die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben an Bächen und Flüssen beurteilen kann. Und das korrekte Bewirtschaften dieser Flächen wird für die Bauern schwieriger sein, die Rechtsunsicherheit gross, denn die Überlagerung von Gewässerraum und Pufferstreifen ist kompliziert.

Und im Moment wird viel gegüllt. Eigentlich überstehen die Pflanzen den Winter gesünder, wenn sie nicht vor der Vegetationsruhe noch zu Wachstum angetrieben werden. Aber irgendwie muss die viele Gülle ja weg!

Dann gibt es eine „nichterneuerbare“ Bewilligung für’s Güllen in einer Grundwasserschutzzone, die erneuert wurde; in diesem schwierigen Fall scheint es viel „Gemeindesumpf“ zu geben. Zahlreiche Geschichten, auch eine schöne gibt es noch zu erzählen.

Wo ist der Pufferstreifen am Bach? Heidis Mist 28.9.14

Gewässerschutzverordnung 1. Abschnitt:4  Gewässerraum und Revitalisierung der Gewässer

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.6 Dünger 3.3.1 Verbote

Der Acker rückt näher an den Bach. Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse! Heidis Mist 11.6.13

Naturschutzgebiet Bichwil – Skandal ohne Ende?

28. November 2019

Liebe Heidi Wir haben nichts zu fressen, wir werden zertrampelt. Wie können wir überleben, unserem Nachwuchs eine Zukunft bieten? Dein verzweifelter Froschkönig, Sprecher der Amphibien im Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Foto 22.4.19

Liebe Heidi Wir haben nichts zu fressen, wir werden zertrampelt. Wie können wir überleben, unserem Nachwuchs eine Zukunft bieten? Dein verzweifelter Froschkönig, Sprecher der Amphibien im Naturschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Foto 22.4.19

Die Chegelwi(e)s in Bichwil ist ein Amphibienschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Trotzdem weiden dort seit Jahren Alpakas. Der Alpakazüchter Adrian Brändle lagert zudem im ebenen Teil allerlei Unrat und Holz. Ein Grossteil des Bodens ist unbewachsen.

Die zuständige Gemeinde Oberuzwil hat, gemäss gut informierter Fachperson, noch keine Massnahmen getroffen, um die Zerstörung zu stoppen und das Naturschutzgebiet wiederherzustellen. Dies obwohl sie seit Jahren informiert ist, und zwar von verschiedenen Seiten.

Selbst die Rechtsverweigerungsbeschwerde des WWF hat noch keine Besserung gebracht.

Nachtrag vom 11.3.21: Ein „Hansruedi Brändle“ hat heute einen Kommentar hinterlassen. Er möchte Heidi gerne betr. Biodiversität aufklären, und er schrieb u.a.: „Ohne Einwilligung des Grundeigentümers ist das Betreten eines Grundstückes verboten …“ Natürlich hat Heidi das Grundstück nicht betreten, sondern alle Fotos von Wegen aus gemacht, mit oder ohne Zoom, z.T. nur Ausschnitte veröffentlicht. Immer wieder faszinierend: Plötzlich werden Gesetze wichtig! Hier das vollständige Bild dieses Beitrags in reduzierter Auflösung:

Das obige Foto ist ein Ausschnitt aus diesem Foto, welches vom Zaun aus aufgenommen wurde. Heidi hat das Grundstück nicht betreten!

Das obige Foto ist ein Ausschnitt aus diesem Foto, welches vom Zaun aus aufgenommen wurde. Heidi hat das Grundstück nicht betreten!

Unrat und Weide bedrohen ein Naturschutzgebiet, Heidis Mist vom 3.5.19

Das BLV will nichts mit Bichwil zu tun haben! Heidis Mist vom 5.5.19

Der Fall Bichwil: Wenn Richter den Vollzug verhindern, Heidis Mist vom 15.5.19

Der Fall Bichwil: WWF reicht Rechtsverweigerungsbeschwerde ein, Heidis Mist vom 1.7.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! Heidis Mist vom 26.9.19

Der Fall Bichwil: Ein Skandal! (2) Neues Wappen Oberuzwil, Heidis Mist vom 1.10.19

28.11.19

Heidis Sonntagsrundschau

14. April 2019

Was schon seit Jahrzehnten bekannt ist oder heute neu geschrieben wurde, das muss Heidi nicht wiederkäuen. Hier ein paar Lesetipps.

  • Bio und Pestizide. Auch in Mals im Südtirol kennt man die Schweizer „Pestizid-Landschaft“. Und seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Abdrift ein Problem ist, aber die Behörden kümmert das wenig. Wir selber müssen Druck aufsetzen.
    Zu Wohnzonen gibt es nicht einmal einen vorgeschriebenen Pufferstreifen, ausser für Helikopter-Sprühflüge.
    Kleine Presseschau von Johannes Fragner-Unterpertinger, Mals, über u.a. die mit den schwer abbaubaren Neonicotinoiden verseuchten Schweizer Böden. Welche Pestizide sonst noch in den Böden sind, das wissen die Götter!

Seit Wochen werden wir mit Osterangeboten überhäuft, oft mit Palmöl drin. Erliegen wir der Versuchung, „Massen“ zu kaufen und dies erst noch, ohne die Etikette mit den Inhaltsstoffen vorher zu lesen?

14.4.19 HOME

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Eigentlich nichts Neues: Die schädliche Wirkung von Chlorpyrifos!

17. November 2018

Fotomontage von Heidi, Februar 2018.

Fotomontage von Heidi, Februar 2018.

Seit Jahren gibt es laufend neue fundierte Forschungsergebnisse, welche zeigen, dass Chlorpyrifos und allgemein die Pestizide der Organophosphatgruppe sehr toxisch sind. Unter anderem schädigt Chlorpyrifos die Entwicklung des Gehirns im Mutterleib. Doch die Behörden handeln nicht. Das Bundesamt für Umwelt will lediglich den Anforderungswert für Oberflächengewässer auf 0,0044 µg/l senken. Das ist die Lösung des Problems NICHT! Heidi meint: „Solche Gifte müssen verboten werden“. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist offenbar mithilfe der Industrie am Nachdenken über ein Verbot.

Soeben hat jemand Heidi gefragt: „Was macht eigentlich das BAG, das Bundesamt für Gesundheit?“

Leading researchers call for a ban on widely used insecticides

…. Although a single organophosphate — chlorpyrifos — has been in the national spotlight, our review implicates the entire class of these compounds,“ Hertz-Picciotto added…

Use of organophosphates has lessened, but risks to early brain development still too high.

Date: November 9, 2018
Source: University of California – Davis Health

Summary: Public health experts have found there is sufficient evidence that prenatal exposure to widely used insecticides known as organophosphates puts children at risk for neurodevelopmental disorders.
https://www.sciencedaily.com/releases/2018/11/181109101508.htm

Fehlerhafte Zulassungsstudie Pestizid könnte Ungeborene gefährden

SRF hat recherchiert: „Chlorpyrifos wird in der Landwirtschaft und Schweizer Gärten eingesetzt. Eine neue Studie warnt vor Gehirnschäden.

… Die Bedenken gegenüber dem Wirkstoff sind unterdessen auch bei den europäischen und schweizerischen Behörden angekommen. Die Zulassung des Pestizids werde derzeit überprüft, sagt der Sprecher des Bundesamtes für Landwirtschaft, Jürg Jordi: «Der ganze Prozess dauert über ein Jahr. Erste Resultate sind Anfang 2019 zu erwarten.»

Es sieht danach aus, als würde der Wirkstoff bald verboten – wie viel Schaden er in den letzten zwölf Jahren angerichtet hat, bleibt offen.“

Pestizid könnte Ungeborene gefährden, Christian von Burg, SRF vom 16.11.18

Nervengift bedroht die Tierwelt

Zitat aus saldo: „Der Bund prüft ein Verbot des Insektizids Chlorpyrifos. Der Hersteller darf in diesem Verfahren ­mitreden – die Umweltverbände nicht …“

Nervengift bedroht die Tierwelt, Eric Breitinger, saldo 16/2018 vom

Frankreich: Rätselraten um 7 Kinder mit Fehlbildungen

14 Fälle, eine Gemeinsamkeit: Wohnort auf dem Land: Sieben ähnliche Fälle gibt es in zwei verschiedenen Dörfern im Nordwesten Frankreichs, sieben weitere in einem Dorf im Südosten Frankreichs. Die Missbildungsrate liegt 58 mal höher als im Durchschnitt.

Die einzige Gemeinsamkeit der betroffenen Familien besteht darin, dass sie in ländlichen Gegenden wohnen. Einige vermuten, dass der Einsatz von Pestiziden die Fehlbildungen hervorruft, doch fundierte Untersuchungen fehlen bislang.

Frankreich: Rätselraten um 7 Kinder mit Fehlbildungen, Euronews 26.10.18

Heidis Mist, Pufferstreifen und Helikoptersprühflüge

Heidi meint: „Dass solche Pestizide zugelassen sind, ist umso verwerflicher, als die Pufferstreifen von vielen Bauern nicht eingehalten werden. Darüber hat Heidi schon viel geschrieben. Diesen Missstand kennen auch die Bundesbehörden längst.

Zu Wohnzonen sind keine Pufferstreifen vorgesehen – wieso? Eine Ausnahme bilden die Helikopter-Sprühflüge, welche man zum Schutze von Natur und Mensch endlich ebenfalls verbieten sollte.“

Der Kassensturz hat in seiner neuesten Sendung ausführlich über das Ausmass des Pufferstreifen-Missstandes berichtet:

Mangelnde Kontrolle Bauern verschmutzen Bäche – Kantone schauen weg, Daniel Mennig, Kassensturz SRF vom 13.11.18

Toxisches Chlorpyrifos: Neuer Anforderungswert löst das Problem nicht, Heidis Mist vom 13.2.18

Amerikanisches Gericht ordnet Chlorpyrifos-Verbot an, Heidis Mist vom 31.8.18

Neue Pestizid-Anforderungswerte für Oberflächengewässer: Rechnen mit Heidi, Heidis Mist vom 1.3.18

Reldan 22 in der Schweiz erlaubt, in Deutschland (noch) verboten, Heidis Mist vom 24.6.14

Umweltgifte: Little Things Matter – There is no safe level, Heidis Mist vom 15.3.15

17.11.18 HOME

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