Mist-Zwischenlager auf dem Feld
Heidi hat die Bundesvorgaben der neuen Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft kopiert, les voilà! „… Ziel der Vollzugshilfe ist ein schweizweit koordinierter und einheitlicher Vollzug des Bundesrechts… Es gibt immer noch Bauern, welche glauben, dass kantonale Regelungen ihnen das monatelange Lagern von Mist im Feld erlauben. Das ist eine klare Fehlinformation. Eine solche Weisung widerspricht dem Gewässerschutzgesetz, etwa Art. 3 Sorgfaltspflicht oder Art. 6 Versickerungsverbot usw.
5.4 Zwischenlager von Mist auf dem Feld
Die Zwischenlagerung von Mist auf dem Feld (Lagerung ausserhalb des befestigten Mistlagers) ist wegen der generellen Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Abschwemmung oder Versickerung grundsätzlich nicht erlaubt. Aus Gründen des Betriebsablaufs kann sie jedoch für kurze Zeit bis zum Verteilen des Mistes (normalerweise im Frühling) auf der düngbaren Nutzfläche erfolgen, wenn dadurch keine konkrete Gefahr einer Gewässerverschmutzung entsteht.
Die Zwischenlagerung ist in Grundwasserschutzzonen verboten, kann aber in Grundwasserschutzarealen fallweise bewilligt werden.
Für Zwischenlager auf dem Feld gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die maximale Lagerdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.
- Zwischenlagerstandorte sind auf ebenem, nicht drainiertem Gelände so zu wählen, dass Sickerwasser oder Nährstoffe nicht in Oberflächengewässer, Wälder, Hecken, Feldgehölze, andere Naturschutz- und ökologische Ausgleichsflächen, in denen eine Düngung verboten ist, oder Strassenentwässerungen gelangen können. Dies ist bei einem Abstand von 10 m zu solchen, im Abstrom des Standorts liegenden Objekten und Flächen in der Regel sichergestellt.
- Das Zwischenlager ist abzudecken (z.B. mit Wasser abweisendem Vlies). Beträgt die Lagerdauer nur wenige Tage, kann auf die Abdeckung verzichtet werden, ebenso bei trockenem strohreichem Pferdemist.
- Die Standorte der Zwischenlager sind jedes Jahr zu wechseln, um eine Nährstoffanreicherung zu vermeiden.
- Keine Zwischenlagerung von Geflügelmist.
Für Stufenbetriebe im Berggebiet (Betriebe, die traditionell über mehr als eine Produktionsstätte verfügen und das Vieh im Jahreslauf von Produktionsstätte zu Produktionsstätte verschieben) können ausserhalb der Hauptproduktionsstätte spezielle Regelungen getroffen werden, wenn aufgrund der kurzen Belegungsdauer einzelner Produktionsstätten der Bau einer Mistplatte unverhältnismässig ist.
Korrektes Kurzzeit-Mistlager
Einmalige kurzzeitige Lagerung unter den beschriebenen Bedingungen sollten kein Problem für die Umwelt sein. Der Mist muss wie ein traditionelles Dach aufgeschichtet und möglichst gut verdichtet werden, um die Rotte gering zu halten und dadurch auch den Sickersaft. Wichtig ist, dass das Durchwaschen des Stallmisthaufens verhindert wird.
Nach der Heissrotte von etwa 4 Wochen (Betonplatte mit Randabschluss und Sickerwasserableitung in Güllegrube) gibt der Stallmist nur noch wenig Wasser ab, da Verdunstung und Wasserbildung etwa gleich sind. Wird der Mist wie auf der Zeichnung links aufgeschichtet und die Oberfläche niederschlagsabweisend gestaltet (z.B. Vlies) ist die Gefahr von Sickerwasser gering. Bei jährlichem Wechsel des Standortes sickern nur geringe Nährstoffmengen in den Boden, welche die Pflanzen später aufnehmen können. Diese Lagerart ist aber nur für kurze Zeit zulässig, gemäss Wikipedia/Mist/Rechtliches gar nur wenn kein Regen zu erwarten ist. Weil die Naturgesetzte in der EU gleich sind wie in der Schweiz, geht Heidi davon aus, dass das Gesagte auch für Mist mit Schweizerkreuz gilt.
Im Juni 2011 hat das Amt für Umwelt Appenzell Ausserrhoden ein vorbildliches Merkblatt Mistlagerung Kanton AR herausgegeben.
23.2.11/29.9.11/8.1.13 HOME
10. Februar 2020 um 14:28 |
[…] Heidi verweist wieder einmal auf die Anleitung zur korrekten Mistlagerung auf dem Feld, wo es nicht anders geht – was meist nicht der Fall ist: Mist-Zwischenlager auf dem Feld […]
8. März 2020 um 20:42 |
[…] Mist-Zwischenlager auf dem Feld. Heidis Mist […]
7. April 2020 um 18:30 |
Häufig spazieren wir in unserer Umgebung an diesem Misthaufen vorbei. Liegt auf abfallendem Gelände, liegt direkt am Weg, damit die Gülle nicht in den Schächten am Weg versickert wurden diese mit Plastik und Erde zugedeckt. Diese Machenschaft scheint nur mich und meinen Partner zu stören. Was können wir tun? Für mein Gefühl, (nur Gefühl) liegen diese Haufen längst mehr als 6 Wochen) Der Haufen drei ist übrigens der an unserem Spazierweg.
Der Mist ist in Hettiswil, Gemeinde Krauchthal Kt. Bern.
Freundliche Grüsse
Vreni und Karl
12. April 2020 um 19:31 |
[…] Mistzwischenlager auf dem Feld, Heidis Mist […]
23. Dezember 2020 um 09:10 |
[…] für deine Wünsche und das Bild. Mist: Ich verweise dich auf meinen Beitrag Mist-Zwischenlager auf dem Feld mit Link zur Vollzugshilfe Nährstoffe und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft sowie auf […]