Rechtshierarchie
Die Bundesverfassung steht auf der obersten Stufe unseres Rechtssystems. Jede Änderung muss vom Volk und den Ständen genehmigt werden. Ihr sind sämtliche Verordnungen und Erlasse des Bundes sowie die Verfassungen, Gesetze, Verordnungen und Erlasse der Kantone und der Gemeinden untergeordnet. Sie dürfen der Bundesverfassung daher nicht widersprechen. Weitere Informationen siehe Wikipedia Bundesverfasssung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Gesetze regeln Handlungsbereiche in den Grundzügen, z.B. den Schutz der Gewässer. Sie kommen aufgrund einer Initiative zustande, z.B. Volksinitiative, parlementarische… Dann wird ein Gesetzesentwurf formuliert und in die Vernehmlassung geschickt (Kantone, Parteien und Verbände…). Wenn der Bundesrat mit dem von der Bundesverwaltung erarbeiteten Vorschlag einverstanden ist, müssen National- und Ständerat Stellung nehmen. Nach der Bereinigung durch die Räte folgt die Schlussabstimmung und Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesrechts, siehe Wikipedia Gesetzgebungsverfahren Schweiz.
Verordnungen sind untergeordnetes Recht, die nicht dem Referendum unterstehen. Sie bedürfen einer Grundlage in einem Gesetz oder direkt in der Verfassung. Die Verordnungen können selbständig oder unselbständig sein. Selbständige Verordnungen stützen sich direkt auf die Verfassung; die sonst übliche Zwischenstufe des formellen Gesetzes entfällt. Selbständige Verordnungen sind nicht besonders häufig. Unselbständige Verordnungen stützen sich auf das Gesetz, dem sie zugeordnet sind. Sie sind also abhängig vom jeweiligen Gesetz und fallen dahin, wenn das Gesetz dahinfällt. Unselbständige Verordnungen sind der Normalfall. Verordnungen gibt es auf Bundes- sowie auf Kantonsebene, siehe Wikipedia Verordnungen Schweiz.
Der Erlass von Gesetzen oder deren Änderung ist also mit einem erheblichen Aufwand verbunden, weshalb die Gesetze die betreffenden Themenbereiche grundsätzlich regeln. Die Verordnungen sind detaillierter, können einfacher veränderten Bedingungen angepasst werden. Konkret heisst dies, dass das Gewässerschutzgesetz und alle untergeordneten Erlasse wie Gewässerschutzverordnung und Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, kantonale Regelungen und auch Vorschriften auf Gemeindeebene beachtet werden müssen.
29.7.11 HOME
Nachtrag 27.10.14: Und wie sieht es in der Praxis aus? Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, stellt fest: „Die Schweiz leistet sich die Eigentümlichkeit, dass Bundesgesetze auch dann gelten, wenn sie der Verfassung widersprechen, obwohl diese höherrangig ist und jede Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen werden muss… Zu lesen in seinem Artikel Zweitwohnungen – schamloser Verfassungsbruch, NZZ vom 24.10.14
Und der Schluss des Artikels: „… Unter den Händen des Bundesamtes für Raumentwicklung entstand ein gesetzgeberisches Pfuschwerk, das – trotz vielen weiteren üblen Beispielen aus neuerer Zeit – seinesgleichen sucht. Konzeptionelle Mängel eines Gesetzesentwurfs können im Parlament praktisch nicht mehr behoben werden. Dies ist jedoch kein Freipass für das Parlament, die Bundesverfassung zu missachten.
Die Schamlosigkeit, mit welcher der Ständerat dies tat, sprengt das Mass des staatspolitisch Erträglichen nun vollends. Zu hoffen, dass der Nationalrat hier Remedur schaffen wird, wäre wohl naiv; dies umso mehr, als eine Reparatur des verunglückten Gesetzes gar nicht mehr möglich ist. Die einzige vernünftige Alternative wäre – wie unlängst in diesen Spalten zu lesen war – ein Neustart.“
Vom Wert einer guten Gesetzgebung, Heidi über das gleichnamige Buch, Herausgeber Alain Griffel, 16 weitere Fachleute.
Ein Pfusch ist auch die Rechtsetzung rund um den Gewässerraum, meint Heidi. Die heutigen Ausführungsbestimmungen entsprechen in zu vielen Punkten nicht dem Willen der Initianten der Volksinitiative (Schweizerischer Fischereiverband) und hintertreiben die Bestrebungen zur Reduktion der Gewässerverschmutzung mit Pestiziden und Düngern, obwohl die Verantwortlichen in Bundesbern bei jeder Gelegenheit beteuert, dass ihnen der Gewässerschutz ein grosses Anliegen sei.
Umweltorganisationen fordern Pestizidreduktionsplan, Medienmitteilung Greenpeace, Pro Natura, Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und WWF Schweiz vom 26.11.13.
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