„Jetzt bin ich wieder einmal stolz auf meinen Kanton!“ Mit diesen Worten stürmte der Geissenpeter zur Tür herein, „wo du doch dauernd Schlechtes über meine Heimat schreibst. Was würde Johanna Spyri denken?“ Heidi richtete den Timer für das Brot im Ofen, denn Peters Benehmen kündigte ein langes Gespräch an.
„Ich habe endlich die Beilage Hofdünger der UFA-Revue vom Dezember 2014 gelesen. Im Artikel Richtig planen – bessere Wirkung von Gaël Monnerat steht beim Untertitel Vorgehen (siehe Seite 51) «… Der Vollzug obliegt den Kantonen: Sie organisieren die Kontrollen und bewilligen Notausträge bei ungünstigen Wetter- und Bodenverhältnissen. Die Bewilligungspraxis unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, so ist entweder die Gemeinde, der Bezirk oder der Kanton zuständig… Die zuständigen Stellen entlassen den Landwirt, wenn es zu einer Gewässerverschmutzung kommt, jedoch nicht aus seiner Verantwortung. Werden Quellen oder Wasserläufe verschmutzt, ist der Bauer für die entstandenen Schäden verantwortlich. » Und wenn das Grundwasser verschmutzt wird?“
Peter fuhr fort: „Siehst du, nicht einmal die UFA-Revue ist richtig informiert! Die Behörden im Kanton Graubünden haben schon längst erkannt, dass sie keine Bewilligungen für gesetzeswidriges Handeln ausstellen dürfen. Zwar brauchte es deine Erläuterung des Sachverhalts, aber – immerhin – sie haben es eingesehen. Und die ewig gestrigen Unterländer? Sie wissen heute noch nicht, dass ein Gesetz ein Gesetz ist. Du hast doch schon darüber geschrieben? Bitte, bitte bring einen Link zu den entsprechenden Artikeln an!“
Heidi weiss: „Wenn ein Bauer z.B. Gülle auf Schnee ausbringt und angezeigt wird, dann muss er mit einer Busse und Kürzung der Direktzahlungen rechnen, und zwar auch dann, wenn kein Gewässer sichtbar verschmutzt wird. Etwa das Versickern ins Grundwasser sieht niemand! Die Vorschriften über das Ausbringen von Düngern in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Anhang 2.6, Ziffer 3.2.1) gelten nicht nur für Bauern, sondern wurden extra der Bauern wegen verfasst, um das Risiko von Grundwasser- und Gewässerverschmutzungen zu senken.“
Peter ergänzte: „Wo genügend Lagerraum für Gülle und Mist vorhanden ist und das Hofdünger-Management stimmt, da gibt es auch kaum echte Notfälle.“
Gerne erfüllt Heidi den Wunsch des Geissenpeters. Im Moment erhält sie sowieso viele Anfragen zum Thema:
Gülle im Bach – was tun?
Wann ist es im Kanton Luzern im Winter erlaubt zu güllen?
Gülle im Winter auf Schnee erlaubt?
Darf man bei Regen Gülle fahren?
Darf man Mist auf Schnee ausbringen?
Das Märchen von der Gülle-auf-Schnee-Bewilligung
Gülle-Schock Mitte Februar 2008
4. Newsletter Grundwasserschutz: Januar 2014: Jedes Jahr im Winter stellen sich Landwirte, Fischereiaufseher, Behörden, Bürgerinnen und Bürger dieselbe Frage aufs Neue: Darf jetzt Gülle ausgebracht werden oder nicht? BAFU 16.12.13
Gülleanwendung im Winterhalbjahr, BAFU, Abteilung Wasser, im Dezember 2013
27.2.15 HOME