Posts Tagged ‘Aktionsplan Pflanzenschutzmittel’

Die Bauern haben Angst … 0-Parzellen

20. Januar 2019

Die Vorkampagne des Schweizer Bauernverbands (SBV) gegen die Trinkwasser-Initiative ist Anfang Januar angelaufen. Die Bauern befürchten, dass diese vom Volk angenommen wird. Zu gross sind die Probleme, zu klein der Wille zum Handeln.

Ausscheiden von 0-Parzellen

Der SBV möchte, dass Bauern z.B. 0-Parzellen einrichten. In diesen werden die Pflanzen weder geschützt noch gedüngt. Man will den Spaziergängern zeigen, dass dadurch die Ernte karg ausfällt oder gar ausbleibt. Angst vor Hunger soll ihnen eingeimpft werden. „Dein Essen in Gefahr“ ist das Motto. Anhand von Tafeln im Feld wollen die Bauern über ihr Problem mit der Trinkwasser-Initiative informiert. Die kantonalen Behörden helfen mit unseren Steuergeldern den Bauern kräftig beim Realisieren von Massnahmen gegen die Pestizid-Volksinitiativen, allen voran der Kanton Zürich. Man wolle unpolitisch gegen Emotionen und Unwissenheit antreten, heisst es beim SBV.

Die Präsentation solcher 0-Parzellen ist fehlleitend, eigentlich Falschinformation. Wie sieht der Pflanzenschutz aus, den die Bauern einhalten müssten, um Direktzahlungen zu beziehen? Art. 18 der Direktzahlungsverordnung (DZV) schreibt in Punkt 1 vor: „Beim Schutz der Kulturen vor Schädlingen, Krankheiten und Verunkrautung sind primär präventive Massnahmen, natürliche Regulationsmechanismen sowie biologische und mechanische Verfahren anzuwenden.“ Es scheint Heidi, dass ein Teil der Bauern und der SBV diesen Punkt ignorieren. Zur Erinnerung eine Grafik aus dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundes.

Aktionsplan Pflanzenschutz des Bundes, Seite 9.

Aktionsplan Pflanzenschutz des Bundes, Seite 9.

Der letzte Absatz von Kapitel 2.1 Der Integrierte Pflanzenschutz lautete in der Version des Aktionsplans Pflanzenschutz des Bundes vom 4.7.16 (bei Heidi auf Anfrage erhältlich: heidismist@bluewin.ch) wie folgt:

Ist eine direkte Bekämpfung erforderlich, sind für die Bekämpfung gewisser Schadorganismen biologische, biotechnische oder physikalische Methoden verfügbar. Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM wird heute aber oftmals vorgezogen, da die Alternativen weniger wirtschaftlich, weniger effizient oder nicht vorhanden sind.“

In der aktuellen Version vom 6.9.17:

Ist eine direkte Bekämpfung erforderlich, sind für die Bekämpfung gewisser Schadorganismen biologische (Nützlinge), biotechnische (Lockstoffe) oder physikalische Methoden verfügbar. Erst als letzte Massnahme sollen chemische PSM zur Anwendung gelangen. Der Einsatz von chemischen PSM spielt aber immer noch eine wichtige Rolle, da Alternativen zum Teil weniger wirtschaftlich sind, weniger Wirkungssicherheit bieten oder für viele Indikationen nicht vorhanden sind.

Offensichtlich hat man beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gemerkt, dass viele Bauern aufgrund der Aussage „Der Einsatz von chemischen PSM wird heute oftmals vorgezogen …“ gar nicht direktzahlungsberechtigt wären oder massive Kürzungen erleiden müssten. In der neuen Version hat man den Missstand diplomatischer formuliert. Die Kontrolle des Einsatzes von Pestiziden ist vernachlässigbar, also wird es kaum je Bussen oder Direktzahlungskürzungen für Fehlverhalten geben.

Heidis Alternative zu den 0-Parzellen

Beispiel einer Warntafel

Beispiel einer Warntafel. Weitere Beispiele.

Heidi schlägt vor, dass die Bauern mit Informationstafeln auf die Gefahren des Einsatzes von Pestiziden hinweisen, etwa „kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen, kann vermutlich Krebs erzeugen, stark ätzend, Gefahr beim Einatmen, kann allergische Hautreaktionen verursachen, verursacht schwere Augenreizung, sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung usw. Diese Einschätzungen stammen nicht etwa von Heidi, sondern von der produzierenden Chemischen Industrie bzw. den Ämtern, welche die Mittel bewilligen, d.h. in der Schweiz dem Bundesamt für Landwirtschaft. Das Pflanzenschutzmittelverzeichnis ist eine höchst lesenswerte Publikation.

Mithilfe dieser Tafeln und Informationen könnten die Spaziergänger mit Hund und Kind oder Kinderwunsch diese Feldwege meiden und im Wald spazieren, was sowieso im Sommer wegen der Klimaerwärmung die bessere Wahl ist.

Auch könnten Bauern, welche per Helikopter Pestizide sprühen lassen, zu einem Event mit Gratis-Heli-Flug einladen, wenn gerade Spritzeinsatz ist. Beim Ausbringen von Pestiziden aus der Luft ist Abdrift auf andere Parzellen hoch, daher wurde auch ein Abstand zu Wohnzonen verankert; einen solchen gibt es sonst nicht, also 0-Pufferstreifen zu Kinderspielplatz & Co. … selbst Gewässer sind (theoretisch) besser geschützt.

Das Fungizid Leimay z.B. darf auch aus der Luft appliziert werden, obwohl es u.a. vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann sowie das Kind im Mutterleib schädigen und Krebs erzeugen!

Heidis folgender Vorschlag wirkt sofort!

Viel wäre für Wasser, Flora, Fauna und unsere Gesundheit getan, wenn die bestehenden Gesetze und Verordnungen eingehalten würden. Diese selbstverständliche Massnahme verursacht keinen administrativen Aufwand und würde sofort wirken, nicht erst in zig Jahren oder Jahrzehnten.

Wenn der Bauernverband auf den sauberen Bodensee verweist, dann ist dies ebenfalls fehlleitend. Besser würde er die wegen Verschmutzung durch die Landwirtschaft geschlossenen Quellen erwähnen oder die Ökologischen Direktzahlungen für die Sanierung von Gewässern (Art. 62a Gewässerschutzgesetz, Massnahmen der Landwirtschaft) oder verschmutzte Bäche …

Übrigens: Die Links zu den Volksinitiativen finden Sie immer unter Heidis Link Aktuell Volksinitiativen.

Kritik am Aktionsplan Risikoreduktion Pflanzenschutzmittel des Bundes, Heidis Mist vom 2.10.16

Bundesrat veröffentlicht Aktionsplan Pflanzenschutzmittel – News von den Volksinitiativen, Heidis Mist vom 6.9.17

Vollzug, Agrarbericht 2018. Pestizid-Kontrollen waren in früheren Jahren in der Grössenordnung von 100 bis 200 für die ganze Schweiz. Sie sind nicht explizit aufgeführt.

Helikoptersprühflüge, alle bisher zehn Artikel von Heidi

20.1.19 HOME

Datenschutzerklärung

Stellenausschreibung Projektleitung „Pestizidreduktion in der Praxis“

11. Februar 2018

 

Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» ist lanciert

Dass es ohne Pestizide geht, halten viele noch für eine Utopie. Hunderte von Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz und weltweit beweisen jedoch täglich, dass auch ohne regelmässigen Gifteinsatz eine wirtschaftliche, produktive Landwirtschaft möglich ist. Einer pestizidbefreiten Schweizer Landwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen ist das ehrgeizige Ziel eines neuen Projektes von Vision Landwirtschaft. Eine grosse Zahl an Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit und Konsum stehen hinter dieser Vision.

Lesen Sie hier weiter!

Stellenausschreibung Projektleitung

Vision Landwirtschaft sucht eine initiative, fachlich versierte Persönlichkeit im Bereich Pestizide und Landwirtschaft.

Sie haben einen landwirtschaftlichen Hintergrund, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, sind zielorientiertes und selbständiges Arbeiten gewohnt, kennen die Landwirtschaft und den Pestizideinsatz aus eigener Erfahrung und sind sich den Umgang mit Bauern und anderen Anspruchsgruppen (z.B. Handel und Behörden) gewohnt.

Anstellungsgrad: 50 bis 100% nach Vereinbarung

Arbeitsort: Hof Litzibuch, 8966 Oberwil-Lieli und – nach Vereinbarung – extern.

Das Arbeitsgebiet betrifft den Themenbereich Pestizide. Sie engagieren sich im Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» dafür, dass die Ziele des Pestizid-Reduktionsplans Schweiz von Vision Landwirtschaft realisiert werden.

Ihre Arbeit setzt sich insbesondere aus folgenden Tätigkeiten zusammen:

  • Initiierung, fachliche Unterstützung und Vernetzung von Praxisprojekten (z.B. pestizidfreie Obst- und Gemüseproduktion, pestizidfreie Regionen u.a.)
  • Landwirtschaftliche Beratung
  • Organisation von Fachanlässen
  • Informationsarbeit

Bei allen Tätigkeiten ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Team des Projektes – dem Geschäftsleiter von Vision Landwirtschaft und der Projektleiterin Projekt «Pestizidfreie Schweizer Landwirtschaft» – sowie die Vernetzung mit zielverwandten Organisationen zentral.

Das Projekt ist auf 3 Jahre angelegt (2018 bis 2020). Es ist eingebettet in ein vernetztes Umfeld zwischen Politik, Behörden, Produzentenorganisationen und anderen NGO’s, öffentlicher Meinung, Medien, Agrarindustrie, Praktiker, Forschung und Beratung. Es ist unumgänglich, flexibel und situativ auf die sich zeigenden Möglichkeiten zu reagieren.

Der Arbeitsumfang ist für drei Jahre sichergestellt (Projektfinanzierung). Für eine darüber hinaus gehende, unbefristete Anstellung wird die Akquise von jeweils der Hälfte des eigenen Arbeitsvolumens erwartet.

Stellenantritt nach Vereinbarung.

Bewerbung und weitere Auskünfte:
Andreas Bosshard, Geschäftsführer Vision Landwirtschaft,
sekretariat@visionlandwirtschaft.ch 

056-641 11 55

11.2.18 HOME

Der Traum von einer pestizidfreien Schweiz – ein Schmetterlingstraum?

27. Oktober 2017
Fast täglich treffen bei Future 3.0 solche Kisten mit ausgefüllten Unterschriftenbogen ein.

Fast täglich treffen bei Future 3.0 solche Kisten mit ausgefüllten Unterschriftenbogen ein.

Derweil sterben Schmetterlinge, Bienen ... Boden- und Wasserlebewesen. Wir schauen zu und lesen die traurigen Statistiken.

Derweil sterben Schmetterlinge, Bienen … Boden- und Wasserlebewesen. Wir schauen zu und lesen die traurigen Statistiken.

Einst schwärmten viele von der Integrierten Produktion, d.h. Pestizide als letztes Mittel, wenn alle anderen Massnahmen versagen. Davon ist heute wenig zu spüren, denn die Pflanzenschutzmittel sind billig und bequem.

Einst schwärmten viele von der Integrierten Produktion, d.h. Pestizide als letztes Mittel, wenn alle anderen Massnahmen versagen. Davon ist heute wenig zu spüren, denn die Pflanzenschutzmittel sind billig und bequem.

In Bundesbern sinieren Parlementarierinnen und Beamte lieber über Geld- und Goldzuwachs, denn über Biodiversität und sauberes Wasser. Eine nicht zukunftsfähige Strategie!

In Bundesbern sinieren Parlementarierinnen und Beamte lieber über Geld- und Goldzuwachs, denn über Biodiversität und sauberes Wasser. Eine nicht zukunftsfähige Strategie!

In Frankreich sind synthetische Pestizide seit Anfang 2017 in Gärten und Grünflächen, die dem Staat gehören, verboten. Ab 1.1.19 gilt das Verbot auch für Privatgärten. Zudem sind in der Landwirtschaft Bestrebungen im Gange, den Einsatz von Pestiziden massiv einzuschränken, z.B. durch ein Verbot von Glyphosat innerhalb der kommenden fünf Jahre. Zwei Forscher des INRA (Institut national de la recherche agronomique) wiesen bereits 2016 darauf hin, dass die Kosten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln höher sein könnten als ihr Nutzen. Und vor fünf Jahren haben die französischen Bauern erwirkt, dass Parkinson-Erkrankungen durch Pflanzenschutzmittel als Berufskrankheit anerkannt werden.

Die Initianten der Volksinitiative Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Future 3.0) wollen nicht nur den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft einschränken, sondern auch jenen im öffentlichen Raum und in den Privatgärten. Das Ziel soll durch klare Verbote erreicht werden und Vorgaben für den Import von Nahrungsmitteln. Eine Übergangsfrist von maximal zehn Jahren ist vorgesehen.

Diese Initiative ergänzt somit ideal die Trinkwasser-Initiative, welche auf Freiwilligkeit und Entzug von Direktzahlungen beruht, aber dafür weitere Ziele anstrebt (Antibiotikareduktion, Biodiversitätserhaltung, betriebseigene Futterbasis).

Kollaps der Insektenbiomasse

Der Zusammenbruch der Insektenpopulationen in Europa während der letzten drei Jahrzehnte wurde nun wissenschaftlich nachgewiesen. George Monbiot schrieb am 20.10.17 im Guardian, dass die Auswirkungen der Landwirtschaft schlimmer seien als die Klimaveränderung, ohne aber letztere herunterspielen zu wollen.

Caspar Bijleveld, Direktor des Papiliorama in Kerzers FR, ist sehr beunruhigt über diesen Rückgang der Insektenbiomasse, welchen er seit zwei Jahrzehnten anprangert: „Wird die heutige Entwicklung nicht eingedämmt, werden wir in den nächsten Jahrzehnten noch einmal 75 Prozent der verbliebenen 25 Prozent verlieren. Ein Phänomen, welches sich sogar noch beschleunigen könnte, da durch die immer geringere Populationsdichte die Fortpflanzungsfähigkeit der Insekten zusätzlich vermindert werden könnte.“

Papiliorama unterstützt Future 3.0

Der Verlust der Insekten ist ein point of no return, welchen man sich besser nicht vorstellt. Deshalb engagiert sich Caspar Bijleveld mit der Stiftung Papiliorama für das Zusammentragen von Unterschriften für die Initiative Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide. Nicht alleine aus Liebe zu den Insekten, sondern vor allem aus Verantwortungsgefühl gegenüber den kommenden Generationen.

Unterschreiben auch Sie!

Während die Trinkwasser-Initiative daran ist, die eingegangenen 100’000 Unterschriften durch zusätzliche 10’000 bis 15’000 zu sichern, hat die Initiative der französisch sprechenden Initianten die Hälfte der Unterschriften beisammen. Es braucht also noch mehr. Heidi ruft Sie, liebe Leserinnen und Leser, dazu auf, Future 3.0 zu unterstützen, am besten durch Ihre Unterschrift und eine Spende. Vielleicht sammeln Sie auch weitere Unterschriften bei Verwandten und Bekannten? Zahlreiche Umweltorganisationen und die Fischer haben bereits dazu aufgerufen, die beiden Volksinitiativen zu unterstützen, wo doch Bern schläft!

Die Schweiz – einst Vorbild in der Umweltschutzgesetzgebung – droht zur eisernen Hüterin der Industrie zu werden. Faule Kompromisse zulasten der Umwelt mehren sich.

Unterschreiben: Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide

Spenden: Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide

Manifest der Schweizerinnen und Schweizer, welche die Initiative
«Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide » unterstützen

Unterschreiben: Trinkwasser-Initiative

Spenden: Trinkwasser-Initiative

Jardin: les pesticides «chimiques» interdits dans 2 ans, Le Figaro vom 5.2.17

Frankreich: Parkinson als Berufskrankheit anerkannt, agrarheute vom 16.5.12

Frankreich will Pflanzengift Glyphosat verbieten, Zeit online vom 25.9.17

Kollaps der Insektenbiomasse, Papiliorama

Insectageddon: farming is more catastrophic than climate breakdown, George Monbiot, The Guardian.

Pflanzenschutzmittel: Kosten sie uns mehr als sie nützen? Heidis Mist 23.3.16

Weitere Verwässerung des Gewässerschutzes verhindern!

27. Juli 2016
Lurchi-Land - bald nur noch aus Künstlerhand?

Lurchi-Land – bald nur noch aus Künstlerhand?

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schickte im Mai einen Vorschlag zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) in die Vernehmlassung, welche bis 15.9.16 dauert, Inkrafttreten per 1.1.17.  Sie verschafft den Kantonen mehr Handlungsspielraum, siehe Motion 15.3001, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S).

Unsinniger Vorschlag zur Änderung der GSchV

Die Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 wird unter anderem wie folgt geändert, Entwurf vom 23.5.16:

Art. 41a Abs. 5 Bst. d
5
Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer:
d. sehr klein ist.

Die Interpretation von „sehr klein“ gibt den Kantonen grossen Handlungsspielraum, denn das ist „sehr subjektiv“. Doris Leuthard sagte in der Nationalratsdebatte, Link zu Text und Video: „… Und der Kanton legt auch fest, was kleine Gewässer sind, für die er ebenfalls auf den Gewässerraum verzichten kann…“

Auszug aus dem erläuternden Bericht: „Der Verzicht der Ausscheidung des Gewässerraumes bei sehr kleinen Gewässern zu Gunsten der Landwirtschaft geht zu Lasten der Umwelt. Der Schutz dieser Gewässer ist zwar wie bisher über die Chemikalien-Risiko-Reduktions-Verordnung (ChemRRV) und die Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aufgrund der neuen Messweise ab Uferlinie statt wie bisher ab Böschungsoberkante sind die Gewässer jedoch künftig schlechter geschützt.

Dieser „Bauernwunsch“ ist schon im Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft enthalten, nun will man ihn auf Gesetzesebene verankern. Dagegen muss in der Vernehmlassung Einspruch erhoben werden. Und zwar energisch!

Starke Verschmutzung der kleinen Gewässer

Gerade die kleinen Gewässer sind oft besonders stark mit Nährstoffen und Pestiziden verschmutzt, siehe Grosse Defizite beim biologischen Zustand der Schweizer Fliessgewässer, BAFU 14.7.16. Die Wasserqualität der kleinen Gewässer wird nur in seltenen Ausnahmefällen untersucht, denn das käme zu teuer für die zuständigen Behörden, auch fehlen die Ressourcen. Wo nicht kontrolliert wird, da kann das Gesetz ruhig verwässert werden, denn niemand merkt, wenn es übertreten wird. Irgendwann wird man über die verlorene Biodiversität klagen und viel Geld für deren Rettung sprechen. Geld für wen? Für die Bauern natürlich!

Was ist ein „sehr kleines Gewässer“?

Besonders wenn es um die Landwirtschaft geht, werden die Gesetze so schwammig formuliert, dass vieles darin Platz hat. Heidis Umfrage zeigt, dass die Meinungen darüber, was ein „sehr kleines Gewässer“ ist, beträchtlich auseinander gehen.

Der Norddeutsche Fliessgewässerökolog Dr. Ludwig Tent schrieb Heidi: „Ein sehr kleines Fliessgewässer kann eigentlich nur der Oberlauf gleich unter dem Quellbereich sein. Also „Lurchi-Land“, das Schützenswerteste überhaupt! Es ist wirklich traurig, dass solch Wissen nicht nur vollkommen verloren scheint, sondern – ich glaube fast, inzwischen überall – im wahrsten Sinn des Wortes darauf geschissen wird.“ Lebendige Bäche und Flüsse, Osmerus‘ Blog.

Die Antworten zeigen, dass man auch merklich grössere Gewässer darunter einordnet, etwa mit Gerinnesohle bis gut 50 cm oder gar mehr. Im Merkblatt Gewässerraum und Landwirtschaft vom 20.5.14 ist unter Punkt 2.3 (An welchen Fliessgewässern kann auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden?) zu lesen: „sehr kleine Gewässer (z.B. nicht auf der Landeskarte 1:25‘000).“ Da liegt viel Spielraum drin!

Auswirkungen Schweizer Messmethode Pufferstreifen

Beim Verzicht auf die Ausscheidung eines Gewässerraums kann sich, je nach Form des Gewässers, die neue Methode zum Messen des Pufferstreifens „ab Uferlinie statt ab Böschungsoberkante“ stark negativ auf die Wasserqualität auswirken. Besonders an kleinen Gewässer wird der Pufferstreifen oft nicht eingehalten, nach dem Motto: Ist ja nichts! Doch, meint Heidi: „Lurchi-Land!“ Aber das sieht der Bauern vom Traktor aus nicht. Statt das Einhalten des gesetzlich vorgeschriebenen Pufferstreifens zu fordern, wird dieser noch verkleinert! Gesetze werden schleichend der schlechten landwirschaftlichen Praxis angepasst.

Das Parlament redet „Ökologie“ und erfüllt blindlings die Wünschen der Bauern. Ein grosser Widerspruch! Und wie verträgt sich der aktuelle Vorschlag zur Verwässerung der GSchV mit dem Aktionsplan Biodiversität? Mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel? Heidi meint: Nichts als leere Versprechen!

Vernehmlassungen UVEK

Der Acker rückt näher an den Bach, Heidis Mist 29.5.13

Mit dem Wasser macht man keine Kompromisse!, Heidis Mist 11.6.13

„Harmonisierte“ Pufferstreifen an Gewässern, Heidis Mist 25.5.14

27.7.16 HOME

 

 

Kein Pufferstreifen an Wohnzonen

16. Juni 2016
Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Blühende Pflanzen in der Nähe von Feldern fördern Nützlinge und Insekten, welche die Kulturen bestäuben.

Pufferstreifen für Pflanzenschutzmittel (PSM) und Dünger sind zum Schutze der Artenvielfalt und des Wassers vorgeschrieben, und zwar entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern. Solche naturnahen Lebensräume sind reich an Nützlingen. Marienkäfer überwintern z.B. in der Streuschicht am Waldrand. Untersuchungen zeigen, dass die Förderung von Nützlingen den Ertrag von Ackerkulturen erhöhen kann, weshalb Forschungsinstitutionen 2014 zusammen mit dem Schweizer Bauernverband eine Plattform „Blühende Lebensräume“ geschaffen haben, siehe Agrarforschung Heft 6, Juni 2016.

Regelung Wohnzonen

Heidi wundert sich schon lange, ob es auch Einschränkungen gegenüber Wohnzonen, Spielplätzen usw. gibt, denn sie sieht da und dort einen Acker, der direkt an einen Hausgarten grenzt. Der Abstand ist kaum 50 cm und die Kultur jeweils offensichtlich bis zum Feldrand mit PSM behandelt und gedüngt. Heidis Nachfragen haben ergeben, dass kein Pufferstreifen zu Wohnzonen vorgeschrieben ist. Dies obwohl im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft zahlreiche PSM folgende Hinweise enthalten: „Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen“, „Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“ oder „Kann vermutlich Krebs erzeugen“.

Für Abstandsforderungen zum Schutze vor schädlichen Belastungen des Nachbargrundstücks durch Abdrift oder Abschwemmung kommt also einzig Art. 684 des Zivilgesetzbuches, das Nachbarrecht, in Frage – ein schwieriger Weg, wenn der Bauer nicht einsichtig ist.

Ausnahme: Helikopter-Sprühflüge

Die einzige konkrete Regelung besteht für Helikopter-Sprühflüge: 60 m. Das  Bundesamt für Umwelt hat das Reglement für PSM-Luftapplikation überarbeitet; es wird im Laufe des Sommers in Kraft treten. Vorgesehen ist für einen Grossteil der zugelassenen PSM ein zur bisherigen Regelung verkleinerter Abstand von nur 30 m zu Wohnzonen. Unter diesen PSM befinden sich auch sehr schädliche. Heidi meint: „Ein schlechtes Omen für den Pestizid-Aktionsplan, welcher demnächst in Vernehmlassung geht.“

Neuauflage Merkblatt Pufferstreifen

Die dritte Auflage des Merkblatts „Pufferstreifen – richtig messen und bewirtschaften“ ist erschienen und kann bei Agridea bezogen werden, Download pdf gratis, Druckversion 5 Franken.

Französische Gemeinde schützt die EinwohnerInnen

Die französische Gemeinde Saint Jean führt einen Pufferstreifen zu Wohnzonen von 50 m ein, La commune de Saint-Jean (Haute Garonne) repousse les pesticides à 50 mètres des habitations, France 3, Midi-Pyrénées, 21.5.16

Deutschland: Pestizidaktionsplan ist ein Papiertiger

Deutschland hat bereits Erfahrung mit einem Pestizid-Aktionsplan. Eine Allianz aus Umwelt-, Imker- und Verbraucherverbänden informierte gestern in einer Medieninformation über den mangelnden Erfolg. Trotz der massiven Belastung von Gewässern, des alarmierenden Rückgangs der Artenvielfalt sowie der Zerstörung und Kontaminierung von Lebensräumen und Lebensmitteln durch Herbizide, Fungizide und Insektizide enthalte der Pestizid-Plan der Bundesregierung keine wirksamen Massnahmen, um Menschen, Natur und Umwelt zu schützen, bemängeln die Verbände. Der Inlandabsatz von Pestiziden sei von 2001 bis 2014 um einen Drittel gestiegen.

„Der Nationale Aktionsplan hinterlässt in der landwirtschaftlichen Praxis bisher keinerlei Spuren und unterbietet damit unsere ohnehin schon geringen Erwartungen. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Bienen wird mit viel Papier, aber ohne praxisrelevante Massnahmen nicht zu erreichen sein“, so Walter Haefeker, Präsident des Verbandes Deutscher Berufsimker. Zwei Drittel aller Vögel der Agrarlandschaft stehen auf der Liste der bestandsbedrohten Tierarten“, sagte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte.

Keine Abkehr von der Pestizid-Abhängigkeit
Traurige Halbzeitbilanz des Pestizid-Aktionsplans der Bundesregierung, Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, PAN Germany, Greenpeace e.V., DBIB, DNR und NABU.

16.6.16 HOME


%d Bloggern gefällt das: